Rechtsprechung
   BFH, 06.12.1991 - VI R 110/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6019
BFH, 06.12.1991 - VI R 110/90 (https://dejure.org/1991,6019)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1991 - VI R 110/90 (https://dejure.org/1991,6019)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1991 - VI R 110/90 (https://dejure.org/1991,6019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Teil des Treppenhauses ist kein häusliches Arbeitszimmer

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S

    Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 06.12.1991 - VI R 110/90
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, daß ein Raum der Wohnung so gut wie ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16).
  • BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87

    Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom

    Auszug aus BFH, 06.12.1991 - VI R 110/90
    Der Senat hat mit Urteil VI R 101/87 BFHE 166, 285 vom heutigen Tage entschieden, daß die Galerie eines Wohnzimmers wegen der fehlenden Abgrenzung zum Wohnbereich nicht die Voraussetzungen erfüllt, die für die Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten vorliegen müssen.
  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 10/12

    Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich

    c) Kein häusliches Arbeitszimmer ist anknüpfend an diese raumbezogene Betrachtungsweise ein Arbeitsbereich, der vom angrenzenden Wohnzimmer aus durch einen offenen Durchgang ohne Türabschluss betreten werden kann, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist oder der auf einer Empore oder offenen Galerie eingerichtet ist (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87, BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304, unter 2.a; vom 6. Dezember 1991 VI R 110/90, BFH/NV 1992, 380; in BFH/NV 1994, 853).
  • BFH, 19.05.1995 - VI R 3/95

    Offener Raum kein häusliches Arbeitszimmer

    Das FA stützt seine Revision auf eine Divergenz zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87 (BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304) und vom 6. Dezember 1991 VI R 110/90 (BFH/NV 1992, 380).

    Der Senat hat in den vom FA zitierten Urteilen in BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304 und BFH/NV 1992, 380 bekräftigt, daß die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, daß es gegenüber den übrigen Räumen der Wohnung abgegrenzt ist.

    Er hat dementsprechend in dem Urteil in BFH/NV 1992, 380 die galerieartig gestaltete Fläche des obersten Teils der Treppe eines Reihenhauses nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt.

  • BFH, 16.08.2005 - VI B 8/05

    Galerie kein häusliches Arbeitszimmer

    Die nach Auffassung der Kläger zu klärende Frage, ob ein mit dem Wohnzimmer verbundener Galeriebereich trotz der offenen Bauweise als eigenständiger Raum angesehen und damit als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden kann, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87 (BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304; ebenso Urteil vom 6. Dezember 1991 VI R 110/90, BFH/NV 1992, 380) erörtert und im Sinne des angefochtenen finanzgerichtlichen Urteils entschieden.
  • BFH, 21.04.1994 - IV R 98/93

    Einkommensteuer; Arbeitszimmer bei nicht abgeschlossenen Räumen

    Daraus hat der VI.Senat des BFH gefolgert, daß ein zum Wohnzimmer hin offener Raum mangels räumlicher Trennung vom privaten Wohnbereich steuerlich nicht als häusliches Arbeitszimmer anzuerkennen ist (ebenso BFH-Urteil vom 6. Dezember 1991 VI R 110/90, BFH/NV 1992, 380).
  • BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03

    Erforderlichkeit einer höchstrichterlichen Leitentsch. zur Frage der

    Entgegen der Auffassung des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) weicht die Vorentscheidung insbesondere nicht von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87 (BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304) und VI R 110/90 (BFH/NV 1992, 380) ab.
  • FG München, 31.01.1997 - 8 K 737/96

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Gemeinsame Veranlagung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht