Rechtsprechung
   BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3170
BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87 (https://dejure.org/1992,3170)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1992 - IX R 299/87 (https://dejure.org/1992,3170)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1992 - IX R 299/87 (https://dejure.org/1992,3170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 656
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87
    Wie der erkennende Senat zwischenzeitlich entschieden hat (Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vgl. auch Urteil vom 28. August 1991 VI R 163/87, BFH/NV 1992, 166), ist ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.
  • BFH, 05.05.1988 - III R 41/85

    Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87
    Das FG hat insoweit verkannt, daß bei Ferienwohnungen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Grundsätze der Liebhaberei anwendbar sein können, falls sich bei - zutreffender - Ermittlung der Einkünfte kein positiver Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten erzielen läßt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79, BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452; vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449; vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; vom 11. April 1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705; vgl. auch Urteil vom 19. September 1990 IX R 72/85, BFH/NV 1991, 369).
  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87
    Soweit seine Mutter "Miete" gezahlt hat, handelt es sich einkommensteuerrechtlich um Zahlungen, die dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. dazu das Urteil vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    b) Aus den vorgenannten Gründen kann offenbleiben, ob die Würdigung der Zeugenaussage der Tochter des Klägers durch das FG hinsichtlich der Mietzinsentrichtungen der - durch § 118 Abs. 2 FGO eingeschränkten - revisionsrechtlichen Prüfung standhalten würde (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656).

    Ist der Mietvertrag der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, so folgt daraus, daß die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung so zu ermitteln sind, als ob der Kläger selbst die Eigentumswohnung genutzt hätte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 656).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten

    In einem solchen Fall ist nach Auffassung des BFH zumindest vertraglich klarzustellen, ob die Möblierung unentgeltlich oder gegen ein zusätzliches Entgelt überlassen wird (vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656 und vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92

    Mietverhältnis zwischen Angehörigen über Zweitwohnung

    Zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages ist es nicht üblich, daß der Vermieter die Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für eine fremdvermietete Wohnung

    Das FG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Einkünfte aus der Vermietung einer zeitweise selbstgenutzten, zeitweise vermieteten Eigentumswohnung, die als Einfamilienhaus bewertet ist, für die Zeit der Selbstnutzung nach § 21a EStG, im übrigen durch Gegenüberstellung der Mieteinnahmen und der zeitanteilig darauf entfallenden Werbungskosten (§§ 21 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) zu ermitteln sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656).

    Erst wenn sich feststellen läßt, daß die Kläger die Eigentumswohnung tatsächlich vermietet und dabei Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet haben, stellt sich insoweit die Frage der Liebhaberei (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778; vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533 und Senatsurteil in BFH/NV 1992, 656).

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 12 K 281/99

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. März 1992 IX R 299/87 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1992, 656) sei es zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages nicht üblich, dass der Vermieter die Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutze.

    Wie der BFH im Urteil vom 31. März 1992 IX R 229/87 (BFH/NV 1992, 656) hervorgehoben hat, ist es zwischen fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages nicht üblich, dass der Vermieter die Wohnung im Anschluss an die Nutzungsüberlassung in nicht unerheblichem Umfang weiterbenutzt.

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 31. März 1992 IX R 299/87 (BFH/NV 1992, 656) darauf hingewiesen, daß es zwischen fremden Vertragsparteien erfahrungsgemäß nicht üblich ist, eine möblierte Wohnung aufgrund eines Mietvertrags zu überlassen, der eine leere Wohnung betrifft, und daß die Vertragsparteien in einem solchen Fall mindestens vertraglich klarzustellen pflegen, ob die Möblierung unentgeltlich oder gegen ein zusätzliches Entgelt überlassen wird.
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 88/92

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in bezug auf die vermietete Wohnung sind in diesem Fall so anzusetzen, als ob der Steuerpflichtige die Wohnung selbst genutzt hätte (Senatsurteile vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2005 - 5 K 151/05

    Fremdvergleich bei Vermietung unter nahen Angehörigen - Mitbenutzung der

    Zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages ist es nämlich nicht üblich, dass der Vermieter die Wohnung - wie im Streitfall die Klin - in nicht unerheblichem Umfang selbst nutzt (Urteil des BFH vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, a.a.O, und vom 31. März 1992 IX 299/97, BFH/NV 1992, 656).
  • BFH, 26.04.1994 - IX R 76/91

    Ansatz der Kostenmiete bei selbstgenutztem Zweifamilienhaus

    Dies ist der Fall, wenn das Mietverhältnis nach den für die Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen geltenden Grundsätzen nicht zu berücksichtigen ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • FG Düsseldorf, 19.11.1998 - 10 K 2221/96

    Leerstandszeiten bei Ferienhausvermietung

    Der Selbstnutzung gleich steht eine nicht anzuerkennende Vermietung an Angehörige (vgl. BFH Urteil vom 31.03.1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656) oder eine unentgeltliche Überlassung (vgl. Schmidt/Drenseck, a.a.0.).
  • FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00

    Mietverhältnis; Angehörige; Haushaltsgemeinschaft - Mietverhältnis zwischen

  • BFH, 03.05.1994 - IX R 73/90

    Zeitanteilige Aufteilung von Gesamtaufwendungen für eine Ferienwohnung im Falle

  • BFH, 09.02.1993 - IX R 86/90

    Voraussetzungen für Zugrundelegung eines Mietverhältnisses zwischen nahen

  • FG Köln, 13.11.2001 - 15 K 674/98

    Klarheit der Mietvertragspflichten als Voraussetzung der Anerkennung

  • FG Hessen, 23.07.1996 - 5 K 2387/93

    Steuerliche Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;

  • FG Schleswig-Holstein, 27.01.1994 - V 13/93

    Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen durch das

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht