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   BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93   

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https://dejure.org/1993,10583
BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93 (https://dejure.org/1993,10583)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1993 - VII S 4/93 (https://dejure.org/1993,10583)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1993 - VII S 4/93 (https://dejure.org/1993,10583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Säumnis der erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 568
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.01.1991 - II S 17/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung

    Auszug aus BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93
    Für den beim Bundesfinanzhof (BFH) als Prozeßgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - (vgl. Beschluß des BFH vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338 m. w. N.).

    Der Senat braucht im Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob - wie allgemein verlangt wird - zumindest in laienhafter Weise der Zulassungsgrund für die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 450, und vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338, 340).

  • BFH, 13.10.1989 - V S 3/89
    Auszug aus BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93
    Da der Antragsteller innerhalb der Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) bei dem Prozeßgericht den Antrag auf PKH gestellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung - ZPO -) vorgelegt hat, müßte ihm, wenn der PKH-Antrag Erfolg hätte, wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) zum Zwecke der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den beizuordnenden Rechtsanwalt oder einen anderen der nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG befugten Vertreter gewährt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Oktober 1989 V S 3/89, BFH/NV 1990, 450, m. w. N.).

    Der Senat braucht im Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob - wie allgemein verlangt wird - zumindest in laienhafter Weise der Zulassungsgrund für die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 450, und vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338, 340).

  • BFH, 08.08.1990 - X S 18/90

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem

    Auszug aus BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93
    Der Senat braucht im Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob - wie allgemein verlangt wird - zumindest in laienhafter Weise der Zulassungsgrund für die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 450, und vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338, 340).
  • BFH, 19.04.1988 - VII R 85/87

    Voraussetzungen für die Bestellung zur Leiterin der Beratungsstelle eines

    Auszug aus BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93
    Der erkennende Senat hat für eine hauptberufliche Tätigkeit verlangt, daß die Arbeitszeit und Arbeitskraft des Antragstellers überwiegend beansprucht sein müssen (Senatsurteil vom 16. November 1965 VII 17/65 U, BFHE 83, 660, BStBl III 1965, 739; vgl. auch Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 36 St-BerG, Kommentar Meggendorf B 361, und Gehre, Steuerberatungsgesetz, 2. Aufl., 36 Rz. 11), und ausgeführt, daß dies auch dann der Fall ist, wenn die Tätigkeit nur als Halbtagsbeschäftigung ausgeübt wird (Senatsurteil vom 19. April 1988 VII R 85/87, BFH/NV 1989, 49, 52).
  • BFH, 16.11.1965 - VII 17/65 U

    Tätigkeit des Finanzanwärters als Tätigkeit im Steuerwesen

    Auszug aus BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93
    Der erkennende Senat hat für eine hauptberufliche Tätigkeit verlangt, daß die Arbeitszeit und Arbeitskraft des Antragstellers überwiegend beansprucht sein müssen (Senatsurteil vom 16. November 1965 VII 17/65 U, BFHE 83, 660, BStBl III 1965, 739; vgl. auch Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 36 St-BerG, Kommentar Meggendorf B 361, und Gehre, Steuerberatungsgesetz, 2. Aufl., 36 Rz. 11), und ausgeführt, daß dies auch dann der Fall ist, wenn die Tätigkeit nur als Halbtagsbeschäftigung ausgeübt wird (Senatsurteil vom 19. April 1988 VII R 85/87, BFH/NV 1989, 49, 52).
  • BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00

    PKH für NZB

    Er unterliegt zwar nicht dem Vertretungszwang des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG-- (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 1993 VII S 4/93, BFH/NV 1993, 568).
  • BFH, 19.05.1994 - VII R 102/93

    Voraussetzungen für die Bestellung als Beratungsstellenleiter - Verzeichnis der

    Ob eine noch geringere Teilzeitbeschäftigung (im gegebenen Fall drei Stunden täglich) hierfür ausreicht, ist in dem Beschluß vom 16. März 1993 VII S 4/93 (BFH/NV 1993, 568: Prozeßkostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde) als zweifelhaft bezeichnet worden.
  • BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94

    Nachreichen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Er unterliegt zwar nicht dem Vertretungszwang des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (vgl. zuletzt Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1993 VII S 4/93, BFH/NV 1993, 568).
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