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BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters mangels Masse - Anforderungen an ein Vorbringen gegen die Vermutung, dass der Vermögensverfall eines Steuerberaters die Interessen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1993, 624
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.12.1991 - VII R 81/90
Widerruf der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter bei Eröffnung …
Auszug aus BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Der Widerrufstatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 5 StBerG setzt eine im Zeitpunkt der angefochtenen Verwaltungsentscheidung noch andauernde Verfügungsbeschränkung über das Vermögen "infolge gerichtlicher Anordnung" voraus (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1991 VII R 81/90, BFHE 166, 304, BStBl II 1992, 309, 310).Wegen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 166, 304, BStBl II 1992, 309, m.w.N.
- FG Niedersachsen, 21.02.1990 - IV 320/89
Steuerberatung; Widerruf der Bestellung als Steuerberater infolge …
Auszug aus BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Schuldner in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (Feuerich, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, zu der ähnlichen Regelung des § 15 Nr. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO - a.F. - jetzt § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO -, Anm.12, m.w.N.; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. Februar 1990 IV 320/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 217).Wenn nunmehr nach § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG (§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO) die Bestellung dann nicht zu widerrufen ist, wenn durch den Vermögensverfall des Steuerberaters (Rechtsanwalts) die Interessen des Auftraggebers nicht gefährdet sind, so ergibt sich aus dem gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnis ("es sei denn"), daß die Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand dem betroffenen Berufsträger obliegt (vgl. Niedersächsisches FG, EFG 1991, 217).
- BFH, 17.11.1987 - VII R 120/86
Steuerberater - Konkurs - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Gefährdung …
Auszug aus BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Das spricht dafür, daß für den Regelfall - ebenso wie bei einer gerichtlich angeordneten Verfügungsbeschränkung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 5 StBerG, z.B. durch Konkurseröffnung (vgl. Senatsurteil vom 17. November 1987 VII R 120/86, BFHE 151, 194, BStBl II 1988, 81, m.w.N.) - eine potentielle (abstrakte) Gefährdung der Auftraggeberinteressen für den Widerruf der Bestellung ausreicht. - BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches …
Auszug aus BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Dem steht nicht entgegen, daß der Senat im Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77 (BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, 172) für den Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls nach § 15 Nr. 1 BRAO a.F. eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen verlangt hat. - BGH, 16.02.1987 - NotZ 15/86
Notar; Vorläufige Amtsenthebung; Präventivmaßnahme
Auszug aus BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Denn in dieser Gesetzesfassung war - im Gegensatz zu den Neuregelungen in § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG, § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO n.F. - die Gefährdung der Interessen der Auftraggeber - neben dem Vermögensverfall - als gleichrangiges Tatbestandsmerkmal enthalten (vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. Februar 1987 NotZ 15/86, Deutsche Notar-Zeitschrift - DNotZ - 1988, 129).
- BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins …
Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Schuldner (hier: Steuerberater) in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (Urteil des Senats vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625 m. w. N.; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. März 1991 AnwZ (B) 80/90, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2083, zu der gleichlautenden Widerrufsvorschrift in § 14 Abs. 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO - ebenso: Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 46 StBerG Kommentar, B 622.1). - BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand obliegt dem Kläger (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch vertragliche Absprachen mit seinen Mandanten unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 624, …und Beschluss vom 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).
- FG Baden-Württemberg, 07.03.2001 - 4 K 288/00
Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls des Steuerberaters; Widerruf der …
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (BFH-Urteil vom 3. November 1992 - VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624) und BGH-Beschluß vom 25. März 1991, NJW 1991, 2083 , zur vergleichbaren Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO .Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH - Urteil vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624) trifft den Kläger auch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Interessen seiner Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet werden.
Die Unterhaltung der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung gegen die Haftpflichtgefahren aus der Berufstätigkeit dient gerade dem Schutz der Vermögensinteressen der Auftraggeber des Steuerberaters (vgl. BFH/NV 1993, 624).
- BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden - …
Selbst wenn aber eine entsprechende Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Mandanten als ausreichend angesehen würde, um eine Gefährdung ihrer Interessen durch den Vermögensverfall auszuschließen, lässt sich eine Gefährdung ihrer Interessen jedenfalls nicht verneinen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (…vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt; und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441). - BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § …
Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (Senatsurteile vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625, und in BFHE 178, 504, 506, BStBl II 1995, 909, 910;… Senatsbeschluss vom 9. April 2009 VII B 113/08, BFH/NV 2009, 1282; ebenso: Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 46 StBerG, Kommentar, B 621). - BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Abgesehen davon, dass die bloße Behauptung einer Tatsache noch nicht der sich aus der Darlegungslast ergebenden Substantiierungsverpflichtung gerecht wird, lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch den Verzicht auf Treuhandgeschäfte jedenfalls nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (…vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt, und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441). - BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Hierfür obliegt demjenigen, der sich gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wendet, die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203, und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624). - FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater in Folge Vermögensverfalls
Eine Gefährdung kann auch dann gegeben sein, wenn der Steuerberater in eigenen Angelegenheiten seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben oder die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung nicht bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).Außerdem ist in Betracht zu ziehen, dass der Steuerberater bei Mandanten, die sich wie er in einer angespannten Finanzsituation befinden, versuchen wird, einen rechtswidrigen Aufschub der Steuerzahlung durch Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der Steuererklärungen zu erwirken (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 624/626 unter Nr. 3).
- FG Niedersachsen, 26.01.2005 - 6 K 63/01
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater wegen …
Im Übrigen ist ein Vermögensverfall gegeben, wenn jemand in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BFH-Urteile vom 03.11.1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625; vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909).Die Gefährdung kann auch dann gegeben sein, wenn der Steuerberater in eigenen Angelegenheiten seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).
- BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von …
Aus diesem pflichtwidrigen Verhalten in eigenen Steuerangelegenheiten sei zu folgern, daß er auch in Steuerangelegenheiten seiner Mandanten die Steuererklärungen nicht oder nicht fristgerecht erstelle, so daß diesen Vermögensschäden durch Schätzungen des Finanzamts (FA) erwachsen könnten, wie sie beim Kläger selbst eingetreten seien (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Februar 1990 IV 320/89, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1991, 217).Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung zitierten Urteile des BFH (BFH/NV 1993, 624) und des Niedersächsischen FG (EFG 1991, 217) -- wie der Kläger vorträgt -- mit dem Streitfall nicht vergleichbar sein sollten.
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer …
- BFH, 10.04.2006 - VII B 232/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
StBerG : Widerruf der Bestellung
- FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein …
- BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 04.04.1995 - VII R 74/94
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Widerlegung …
- BFH, 16.08.2002 - VII B 211/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten …
- BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94
Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls
- FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 107/06
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater wegen Eröffnung eines …
- BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall des …
- BFH, 23.09.2004 - VII B 143/04
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 179/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
- FG Niedersachsen, 03.07.2001 - 6 K 10171/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen potentiellen Interessengefährdung …
- FG Hamburg, 12.08.2021 - 6 K 152/20
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Hessen, 30.04.2003 - 13 K 3788/02
Widerruf; Steuerberater; Vermögensverfall; Schuldnerverzeichnis; Eidesstattliche …
- FG Hamburg, 27.09.2017 - 6 K 53/17
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG München, 20.04.2005 - 4 K 760/05
Widerlegung des Vermögensverfalls eines in das Schuldnerverzeichnis eingetragenen …
- FG Niedersachsen, 17.06.2004 - 6 K 768/03
Widerrug einer Bestellung als Steuerberater; Vorliegen eines "Vermögensverfalls"; …
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 6 K 635/02
Möglichkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerbevollmächtigte; …
- FG Hamburg, 10.12.2004 - V 85/04
Steuerberatungsrecht: Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter bei …
- FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Ausschluss der Gefährdung von …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 12 K 450/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater: Gefährdung der Mandanteninteressen - …
- FG Niedersachsen, 29.01.2004 - 6 K 278/02
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung eines Steuerberaters; Vorliegen und …
- FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anspruch auf sofortige …
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 216/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer …
- FG München, 07.02.2002 - 4 K 9/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 K 86/03
Keine Unterbrechung des Klageverfahrens eines Steuerberates gegen Widerruf seiner …
- FG Düsseldorf, 13.03.2002 - 2 K 3111/00
Widerruf einer Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; …
- FG Baden-Württemberg, 30.01.2001 - 4 K 109/00
Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen angestellten …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 2 K 2594/97
- FG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 K 3/00
Passivlegitimation in Klageverfahren gegen den Widerruf der Bestellung zum …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 2 K 2582/98