Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.10.1992

Rechtsprechung
   BFH, 11.02.1993 - V R 90/89   

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https://dejure.org/1993,6391
BFH, 11.02.1993 - V R 90/89 (https://dejure.org/1993,6391)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1993 - V R 90/89 (https://dejure.org/1993,6391)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - V R 90/89 (https://dejure.org/1993,6391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerfreiheit für Warenlieferungen nach Argentinien - Begriff des außengebietlichen Abnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 631
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 90/89
    Wie das FA den Sachverhalt bei Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen in seinen ursprünglichen Bescheiden gewürdigt hätte, ist aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die FÄ bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses gegolten haben (BFH-Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180 unter II 2b).
  • BFH, 31.07.1975 - V R 52/74

    Anerkennung von Arbeitnehmern eines ausländischen Unternehmers, die sich zur

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 90/89
    Rechtsprechung und Finanzverwaltung verstehen darunter denjenigen Ort, an dem der Abnehmer für längere Zeit Wohnung genommen hat und der bei objektiver Betrachtung als der örtliche Mittelpunkt seines Lebens anzusehen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1987 V R 52/74, BFHE 117, 192, BStBl II 1976, 80 zum entsprechenden Begriff des Wohnortes i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG 1967; Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1985 Abschn. 129 Abs. 1).
  • BFH, 07.04.2000 - V B 176/99

    Nachweis einer Ausfuhrlieferung; ausländische Zeugen

    Wohnort ist der Ort, an dem der Abnehmer für längere Zeit seine Wohnung genommen hat und der nicht nur aufgrund subjektiver Willensentscheidung, sondern auch bei objektiver Betrachtung als der örtliche Mittelpunkt seines Lebens anzusehen ist (dazu BFH-Urteile in BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515, und vom 11. Februar 1993 V R 90/89, BFH/NV 1993, 631).
  • BFH, 30.05.1996 - V R 134/93

    Ablauf der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer - Änderung der

    Wie das FA den Sachverhalt bei Kenntnis der ihm nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen in dem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist aufgrund der Rechtslage zu be urteilen, wie sie nach der damaligen Rechtsprechung des BFH und nach den die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisungen gegeben war, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des ursprünglichen Bescheids vorhanden waren (BFH-Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 V R 90/89, BFH/NV 1993, 631).
  • BFH, 19.12.1996 - V R 14/96

    Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung auf Grund eines

    Wie das FA den Sachverhalt bei Kenntnis der ihm nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen in dem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist aufgrund der Rechtslage zu beurteilen, wie sie nach der damaligen Rechtsprechung des BFH und nach den die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisungen gegeben war, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des ursprünglichen Bescheids vorhanden waren (BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 V R 90/89, BFH/NV 1993, 631).
  • BFH, 28.11.1996 - V R 143/92

    Ausübung der Ermessensentscheidung bei Änderung eines Steuerbescheides - Änderung

    Wie das FA den Sachverhalt bei Kenntnis der ihm nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen in dem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist aufgrund der Rechtslage zu beurteilen, wie sie nach der damaligen Rechtsprechung des BFH und nach den die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisungen gegeben war, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des ursprünglichen Bescheids vorhanden waren (BFH-Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 V R 90/89, BFH/NV 1993, 631).
  • BFH, 06.09.1994 - V B 50/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung zu

    Zu diesen auch in anderen Verfahren geltend gemachten verfassungsrechtlichen Einwänden hat der Senat z. B. in den Beschlüssen vom 21. Oktober 1992 V B 149/91 (BFH/NV 1993, 631 m. w. N.) und vom 25. November 1993 V B 120/93 (BFH/NV 1995, 361) Stellung genommen.
  • BFH, 28.03.1994 - V B 163/93

    Grundsätzliche Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung bei Einschaltung

    Zu den in anderen Verfahren geltend gemachten verfassungsrechtlichen Einwänden hat er in dem Beschluß vom 21. Oktober 1992 V B 149/91 (BFH/NV 1993, 631 m. w. N.) Stellung genommen.
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Rechtsprechung
   BFH, 21.10.1992 - V B 149/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12315
BFH, 21.10.1992 - V B 149/91 (https://dejure.org/1992,12315)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1992 - V B 149/91 (https://dejure.org/1992,12315)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - V B 149/91 (https://dejure.org/1992,12315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Behandlung des Ausschlusses des Vorsteuerabzuges wegen Rechtsmißbrauch durch Zwischenvermietung im Hinblick auf Grundgesetzesverletzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.06.1991 - V B 117/90

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 21.10.1992 - V B 149/91
    Die Versagung des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes 1980 - UStG -) bei rechtsmißbräuchlicher Zwischenvermietung (§ 42 der Abgabenordnung - AO 1977 -) verstößt - wie bereits entschieden worden ist - weder gegen Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1991 V B 117/90, BFH/NV 1992, 278) noch gegen Art. 3 und Art. 14 GG (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1987, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz 1967, § 15, Rechtsspruch 71 - zur Zwischenvermietung im öffentlich geförderten Wohnungsbau).
  • BFH, 06.09.1994 - V B 50/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung zu

    Zu diesen auch in anderen Verfahren geltend gemachten verfassungsrechtlichen Einwänden hat der Senat z. B. in den Beschlüssen vom 21. Oktober 1992 V B 149/91 (BFH/NV 1993, 631 m. w. N.) und vom 25. November 1993 V B 120/93 (BFH/NV 1995, 361) Stellung genommen.
  • BFH, 28.03.1994 - V B 163/93

    Grundsätzliche Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung bei Einschaltung

    Zu den in anderen Verfahren geltend gemachten verfassungsrechtlichen Einwänden hat er in dem Beschluß vom 21. Oktober 1992 V B 149/91 (BFH/NV 1993, 631 m. w. N.) Stellung genommen.
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