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   BFH, 16.02.1993 - IX R 132/88   

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https://dejure.org/1993,10224
BFH, 16.02.1993 - IX R 132/88 (https://dejure.org/1993,10224)
BFH, Entscheidung vom 16.02.1993 - IX R 132/88 (https://dejure.org/1993,10224)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - IX R 132/88 (https://dejure.org/1993,10224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzungen (AfaA)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus BFH, 16.02.1993 - IX R 132/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH setzen AfaA entweder eine Substanzeinbuße eines bestehenden Wirtschaftsgutes (technische Abnutzung) oder eine Einschränkung seiner Nutzungsmöglichkeit (wirtschaftliche Abnutzung) voraus (Senatsentscheidungen vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BFHE .

    Die AfaA sind grunsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG infolge der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat (Senatsentscheidung vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, m.w.N.).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 16.02.1993 - IX R 132/88
    Hieran fehlt es, wenn ein Gebäude bereits vor seinem technischen oder wirtschaftlichen Verbrauch jahrelang leergestanden hatte, ohne daß sich konkrete Umstände für die Absicht feststellen lassen, das Gebäude in absehbarer Zeit wieder zur Einkunftserzielung zu nutzen (BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030, und vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen

    Auszug aus BFH, 16.02.1993 - IX R 132/88
    Gemäß § 9 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 4 EStG ist derjenige befugt, Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 4 EStG und damit auch AfaA nach § 7 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 4 EStG abzusetzen, der den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht und der die Anschaffungskosten für das begünstigte Objekt getragen hat (ständige Rechtsprechung des BFH; Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454; Senatsentscheidung vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67; Werndl in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 7 Rz.B 153, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04

    Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21

    Sie setzen vielmehr eine Substanzeinbuße (technische Abnutzung) oder eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Wirtschaftsgutes (wirtschaftliche Abnutzung - BFH-Urteil vom 16. Februar 1993 IX R 132/88, BFH/NV 1993, 646) voraus.
  • FG Hamburg, 19.03.1998 - VI 157/97

    Abzugsfähigkeit der Abbruchkosten und des Restbuchwertes eines Gebäudes als

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