Rechtsprechung
   BFH, 10.12.1992 - XI R 42/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14186
BFH, 10.12.1992 - XI R 42/91 (https://dejure.org/1992,14186)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1992 - XI R 42/91 (https://dejure.org/1992,14186)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - XI R 42/91 (https://dejure.org/1992,14186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,14186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.11.1987 - III R 208/84
    Auszug aus BFH, 10.12.1992 - XI R 42/91
    Für die nach § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO vorgeschriebene Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verhinderung an der Einhaltung der Frist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. November 1987 III R 208/84, III R 210-211/84, BFH/NV 1989, 370) reicht die eidesstattliche Erklärung der Ehefrau des Prozeßbevollmächtigten nicht aus.
  • BFH, 22.07.1987 - II R 45/85

    Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils

    Auszug aus BFH, 10.12.1992 - XI R 42/91
    Für die nach § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO vorgeschriebene Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verhinderung an der Einhaltung der Frist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. November 1987 III R 208/84, III R 210-211/84, BFH/NV 1989, 370) reicht die eidesstattliche Erklärung der Ehefrau des Prozeßbevollmächtigten nicht aus.
  • BFH, 31.05.2001 - IV S 4/01

    Gewinnfeststellung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Klagefrist -

    Ohnehin macht die Tatsache, dass eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt wurde, die in ihr enthaltenen Erklärungen nicht zwangsläufig glaubhaft; vielmehr ist das Gericht in seiner Beweiswürdigung frei (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 42/91, BFH/NV 1993, 666; auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 88 AO 1977 Tz. 20, Abs. 3 a.E.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht