Weitere Entscheidung unten: BFH, 03.02.1993

Rechtsprechung
   BFH, 11.02.1993 - V R 128/89   

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https://dejure.org/1993,11282
BFH, 11.02.1993 - V R 128/89 (https://dejure.org/1993,11282)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1993 - V R 128/89 (https://dejure.org/1993,11282)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - V R 128/89 (https://dejure.org/1993,11282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen bei der finanzgerichtlichen Überprüfung der vom Finanzamt geltend gemachten steuererhöhenden Umstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 128/89
    Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen verstärkt sich bei außergewöhnlichen Gestaltungen, z.B. der Einzahlung hoher Barbeträge, bei widersprüchlichen, teilweise eindeutig widerlegten Angaben zur Herkunft der eingezahlten Mittel und aus dem Gesichtspunkt der Beweisnähe, wenn der Steuerpflichtige allein in der Lage ist, die erforderlichen Informationen zu geben (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).

    Wird der Steuerpflichtige diesen Anforderungen an seine Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht, können sich das FA und das FG hinsichtlich steuerbegründender und steuererhöhender Tatsachen mit einem geringeren Grad an Überzeugung begnügen (BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 30. November 1989 I R 14/87, unter A 3. c, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993).

  • BFH, 30.11.1989 - I R 14/87

    Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 128/89
    Wird der Steuerpflichtige diesen Anforderungen an seine Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht, können sich das FA und das FG hinsichtlich steuerbegründender und steuererhöhender Tatsachen mit einem geringeren Grad an Überzeugung begnügen (BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 30. November 1989 I R 14/87, unter A 3. c, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993).

    In solchen Fällen kann von dem Sachverhalt ausgegangen werden, für den die größte Wahrscheinlichkeit spricht (BFH-Urteil in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993, a.a.O.).

  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 128/89
    Hierzu zählt insbesondere, ob der Steuerpflichtige der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nachkommt (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 129/85, BFHE 165, 326 [BFH 09.08.1991 - III R 129/85], BStBl II 1992, 55).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 62/88

    Schätzung von Trinkgeldeinnahmen bei unglaubwürdigen Angaben

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - V R 128/89
    Bei der finanzgerichtlichen Prüfung, ob vom FA geltend gemachte steuerbegründende oder steuererhöhende Tatsachen vorliegen, sind alle Umstände des Einzelfalles frei zu würdigen (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117).
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Es ist auch nicht klärungsbedürftig, sondern durch die bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt, dass eine Hinzurechnung von Einnahmen nicht nur bei einem ungeklärten Vermögenszuwachs zulässig ist, sondern dass im Rahmen der Beweiswürdigung die Verletzung abgabenrechtlicher Mitwirkungspflichten (§ 90 der Abgabenordnung --AO 1977--) zur Folge haben kann, dass das Finanzamt zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen kann, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhalts die größte Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 16. Dezember 1992 X R 77/91, BFH/NV 1993, 547; vom 11. Februar 1993 V R 128/89, BFH/NV 1994, 109; BFH-Beschluss vom 17. März 1997 I B 123/95, BFH/NV 1997, 730).
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Rechtsprechung
   BFH, 03.02.1993 - IV S 8/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,14393
BFH, 03.02.1993 - IV S 8/92 (https://dejure.org/1993,14393)
BFH, Entscheidung vom 03.02.1993 - IV S 8/92 (https://dejure.org/1993,14393)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - IV S 8/92 (https://dejure.org/1993,14393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.03.1974 - III B 43/73

    Aussetzung der Vollziehung - Beschwerde - Beschluß - Zurückweisung - Revision -

    Auszug aus BFH, 03.02.1993 - IV S 8/92
    Wird der angefochtene Verwaltungsakt unanfechtbar, können ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit nicht mehr bestehen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. März 1974 III B 43/73, BFHE 112, 239, BStBl II 1974, 463, und vom 3. Oktober 1988 IV S 8/88, BFH/NV 1990, 42).
  • BFH, 03.10.1988 - IV S 8/88

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bei

    Auszug aus BFH, 03.02.1993 - IV S 8/92
    Wird der angefochtene Verwaltungsakt unanfechtbar, können ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit nicht mehr bestehen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. März 1974 III B 43/73, BFHE 112, 239, BStBl II 1974, 463, und vom 3. Oktober 1988 IV S 8/88, BFH/NV 1990, 42).
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