Rechtsprechung
BFH, 14.03.1994 - VI B 70/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 648
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.06.1973 - VI CB 10.73
Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der …
Auszug aus BFH, 14.03.1994 - VI B 70/92
Nach Fristablauf ist nur noch eine Erläuterung und Verdeutlichung der rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründe möglich (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 20. Juni 1973 VI CB 10.73, Bayerische Verwaltungsblätter 1974, 52). - BFH, 23.07.1992 - V B 48/92
Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der …
Auszug aus BFH, 14.03.1994 - VI B 70/92
Wird - wie im Streitfall - die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG gerügt, so muß der Beschwerdeführer vortragen, daß das FG von ihm angebotene Beweise nicht erhoben habe oder daß es den Sachverhalt auch ohne Beweisantritt aufgrund bestimmter Umstände und mit näher bezeichneten Beweismitteln von Amts wegen hätte aufklären müssen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 1992 V B 48/92, BFH/NV 1993, 307, …und vom 8. Februar 1993 I B 127-128/92, BFH/NV 1993, 551). - BFH, 08.02.1993 - I B 127/92
Auszug aus BFH, 14.03.1994 - VI B 70/92
Wird - wie im Streitfall - die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG gerügt, so muß der Beschwerdeführer vortragen, daß das FG von ihm angebotene Beweise nicht erhoben habe oder daß es den Sachverhalt auch ohne Beweisantritt aufgrund bestimmter Umstände und mit näher bezeichneten Beweismitteln von Amts wegen hätte aufklären müssen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 1992 V B 48/92, BFH/NV 1993, 307, und vom 8. Februar 1993 I B 127-128/92, BFH/NV 1993, 551).
- BFH, 16.04.1999 - XI B 52/98
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Nach Fristablauf ist nur noch eine Erläuterung und Verdeutlichung der rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründe möglich (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluß vom 14. März 1994 VI B 70/92, BFH/NV 1994, 648); eine Nachholung fehlender ausreichender Darlegung mit der Wirkung, daß die Unzulässigkeit der Beschwerde nachträglich entfällt, ist nicht möglich (…BFH-Beschluß vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791;… Tipke/Kruse, a.a.O., 16. Aufl., § 115 Tz. 87). - BFH, 19.11.1998 - XI B 147/97
NZB; verspätetes Vorbringen
Nach Fristablauf ist nur noch eine Erläuterung und Verdeutlichung der rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründe möglich (BFH-Beschluß vom 14. März 1994 VI B 70/92, BFH/NV 1994, 648). - BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
Vorliegen einer mangelnden Vertretung bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung …
Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648). - BFH, 27.09.1995 - VIII B 42/95 Die Beschwerdebegründung muß aber spätestens innerhalb der vorgeschriebenen Monatsfrist eingehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 14. März 1994 VI B 70/92, BFH/NV 1994, 648 m.w.N.).
Rechtsprechung
BFH, 24.03.1994 - X R 85/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Revisionsverfahrens
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 648
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.01.1986 - III B 71/84
Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BFH, 24.03.1994 - X R 85/93
Ein Fall mangelnder Vertretung i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO ist nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung bzw. Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung abgelehnt und durch Urteil entschieden wird (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409). - BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92
Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gilt auch für deren Anlagen
Auszug aus BFH, 24.03.1994 - X R 85/93
Das Verfahren sei bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu diesem Streitpunkt (2 BvR 1127/92 und 2 BvR 1136-1138/92) auszusetzen. - BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund
Auszug aus BFH, 24.03.1994 - X R 85/93
(Text wie BFH-Beschluß vom 22.3.1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499). - BFH, 08.02.1991 - III R 190/86
Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen …
Auszug aus BFH, 24.03.1994 - X R 85/93
Die Vorschrift soll gewährleisten, daß der Beteiligte Gelegenheit erhält, entweder in eigener Person oder vertreten durch seinen Bevollmächtigten seinen Standpunkt darzulegen (BFH-Urteil vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41).
- FG Bremen, 26.08.1999 - 397115K 1
Freiberuflichkeit oder Gewerbesteuerpflicht einer Labor-Ärzte-GbR; tatsächliche …
Wesensbestimmendes Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit in Abgrenzung gegenüber der gewerblichen Tätigkeit ist also die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers (BFH-Urteil vom 21. März 1995 X R 85/93, BFHE 177, 377 , BStBl II 1995, 732). - BFH, 15.01.1996 - IX R 32/95
Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision
Soweit die Kläger damit rügen, daß die mündliche Verhandlung entgegen ihrem Begehren nicht unterbrochen oder vertagt worden ist, ergibt sich hieraus kein Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; ein Fall mangelnder Vertretung ist nämlich nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Vertagung einer mündlichen Verhandlung abgelehnt und durch Urteil entschieden wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648). - BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
Vorliegen einer mangelnden Vertretung bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung …
Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648).