Rechtsprechung
   BFH, 06.10.1993 - I B 66-68/93, I B 66/93, I B 67/93, I B 68/93   

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https://dejure.org/1993,11334
BFH, 06.10.1993 - I B 66-68/93, I B 66/93, I B 67/93, I B 68/93 (https://dejure.org/1993,11334)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1993 - I B 66-68/93, I B 66/93, I B 67/93, I B 68/93 (https://dejure.org/1993,11334)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - I B 66-68/93, I B 66/93, I B 67/93, I B 68/93 (https://dejure.org/1993,11334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Körperschaftsteuer; Verdeckte Gewinnausschüttung; Mindesttantieme (§ 8 KStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 660
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 14.03.2006 - I R 72/05

    VGA - Festtantieme

    Eine solche "Festtantieme", die wie der "Sockelbetrag" einer Mindesttantieme letztlich für eine angemessene Mindestausstattung des Geschäftsführers für den Fall eines Verlusts oder eines geringen Gewinns Sorge tragen soll, ist nach der Rechtsprechung des Senats materiell-rechtlich als Festgehalt anzusehen (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 1993 I B 66-68/93, BFH/NV 1994, 660; Senatsurteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329; Gosch, a.a.O., § 8 Rz. 1275).

    Wird diese Vergütung neben einem monatlichen Gehalt versprochen, liegt in der besonderen Zahlungsmodalität (Fälligkeit mit der Feststellung des Jahresabschlusses) allein kein Hinweis auf eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (Senatsbeschluss in BFH/NV 1994, 660).

  • FG Münster, 15.06.2000 - 13 K 4051/98

    Bilanzierung von Pensionsanwartschaften

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer -wie im Streitfall- ein sog. beherrschender, kann die Vermögensminderung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder an eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (vgl. nur BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1993 I B 66-68/93, BFH/NV 1994, 660 m.w.N,; Heidemann in Lippross (Hrsg.), Basiskommentar Steuerrecht, § 8 KStG Rz. 150).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99

    Zahlenmäßige Anpassung einer fremdvergleichsgerechten Tantiemevereinbarung

    Die Vereinbarung einer Festtantieme wird von der Rspr. allgemein für zulässig gehalten (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 06.10.1993 I B 66-68/93, BFH/NV 1994, 660).
  • FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99

    Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

    Aus der im Vergleich zum monatlichen Festgehalt abweichenden Zahlungsmodalität allein lässt sich eine gesellschaftliche Veranlassung der in jedem Fall zu zahlenden Mindesttantieme jedenfalls dann nicht ableiten, wenn daneben ein monatliches Gehalt bezahlt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 - I B 66-68/93, BFH/NV 1994, 660).
  • FG München, 20.04.2004 - 7 V 563/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Festtantieme; Aussetzung der Vollziehung in

    Die Vereinbarung knüpft für die Bemessung der Tantieme nicht an einen prozentualen Teil des Jahresüberschusses an, sondern definiert den zu gewährenden Betrag durch Bezifferung der Gesamthöhe; die Vereinbarung einer Festtantieme wird von der Rechtsprechung allgemein für zulässig gehalten (vgl. BFH-Beschluss vom 06.10.1993 I B 66-68/93, BFH/NV 1994, 660).
  • FG Thüringen, 14.01.1997 - I 116/96
    Im Regelfall ist eine Vermögensminde-rung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Kapitalgesellschaft ih-rem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvor-teil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewis-senhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 I B 66-68/93. BFH/NV 1994, 660).
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