Rechtsprechung
   BFH, 23.12.1993 - X B 91/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7713
BFH, 23.12.1993 - X B 91/93 (https://dejure.org/1993,7713)
BFH, Entscheidung vom 23.12.1993 - X B 91/93 (https://dejure.org/1993,7713)
BFH, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - X B 91/93 (https://dejure.org/1993,7713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 757
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.04.1993 - X B 197/92

    Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 23.12.1993 - X B 91/93
    ein (Teil-)Erlaß unter den bekanntgewordenen Umständen nicht geeignet ist, auf die wirtschaftliche Lage des Klägers einzuwirken (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Senats vom 1. April 1993 X R 197/92, BFH/NV 1993, 640, 641; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 227 AO Tz. 326f. m.w.N.); V die Mitwirkungspflichten bei der Sachaufklärung nicht in ausreichendem Maße erfüllt hat (Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., Tz. 380 m.w.N.) und der Kläger sich dies zurechnen lassen muß (§ 34 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -).
  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2000 - 12 K 233/96

    Voraussetzungen für den Erlass von Umsatzsteuer

    BFH/NV 1993, 640; BFH-Beschluß vom 23. Dezember 1993 X B 91/93.

    BFH/NV 1994, 757; BFH-Beschluß vom 2. April 1996 III B 171/95, BFH/NV 1996, 728; BFH-Beschluß vom 19. November 1996 VII B 187/96, BFH/NV 1997, 323 und BFH-Beschluß vom 20. März 1998 V B 141/97, BFH/NV 1998, 1191).

  • BFH, 18.07.2001 - X B 161/00

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Rechtsmittelbegründung - Rechtmäßigkeit von

    b) Die Rechtsfrage, ob das FA "in seiner Ermessensentscheidung über einen Erlass ... die Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen aufgrund eigener Erkenntnisse zu berücksichtigen" hat, "auch wenn diese nicht vom Steuerpflichtigen explizit vorgetragen wurden", erweist sich angesichts der hier gegebenen Sach- und Rechtslage ebenfalls als letztlich nicht entscheidungserheblich, und zwar zumindest deshalb, weil die Zahlungsunfähigkeit des Klägers, sofern im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung überhaupt gegeben, so doch jedenfalls für das FA nicht erkennbar war (s. im Übrigen zu den erhöhten Mitwirkungspflichten des Betroffenen in Erlasssachen: BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 1993 X B 91, 93, BFH/NV 1994, 757, und vom 31. Januar 1996 III B 75/95, BFH/NV 1996, 565; Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 227 AO 1977, Rz. 380, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516

    Erlass der Zweitwohnungsteuer; geringe Einkünfte eines Studenten; persönliche und

    Angesichts dieser bereits im Verwaltungsverfahren vorgebrachten Ablehnungsgründe war das Verwaltungsgericht zu keinem weiteren Hinweis auf die unzureichende Substantiierung des Erlassantrags verpflichtet; es oblag vielmehr dem Kläger im Rahmen seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 a KAG i. V. m. § 90 Abs. 1 AO), die in seiner persönlichen Sphäre liegenden Umstände vollständig darzulegen und geeignete Beweismittel vorzulegen bzw. anzugeben (BFH vom 23.12.1993 X B 91/93; FG Baden-Württemberg vom 22.6.1990 ZKF 1991, 184 f.).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2008 - 15 K 408/07

    Zu den Bindungswirkungen einer zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt mündlich

    Auch diese Ermessenserwägung ist nicht zu beanstanden, da ein Steuerpflichtiger, der einen Erlass aus persönlichen Gründen beantragt, in besonderer Weise zur Mitwirkung an der Aufklärung des erheblichen Sachverhalts verpflichtet ist (BFH, Beschluss vom 23. Dezember 1993 X B 91/93, BFH/NV 1994, 757).
  • FG München, 08.12.2009 - 15 K 408/07

    Zu den Bindungswirkungen einer zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt mündlich

    Auch diese Ermessenserwägung ist nicht zu beanstanden, da ein Steuerpflichtiger, der einen Erlass aus persönlichen Gründen beantragt, in besonderer Weise zur Mitwirkung an der Aufklärung des erheblichen Sachverhalts verpflichtet ist (BFH, Beschluss vom 23. Dezember 1993 X B 91/93, BFH/NV 1994, 757).
  • FG München, 21.11.2001 - 1 K 3160/99

    Erlass von Säumniszuschlägen; Erlass von Säumniszuschlägen zur Einkommen- und

    Außerdem unterliegt er hinsichtlich der Aufklärung des Sachverhalts einer erhöhten Mitwirkungspflicht (vgl. Beschluss des BFH vom 23.12.1993 X B 91/93, BFH/NV 1994, 757).
  • FG München, 05.03.1998 - 14 K 919/97

    Erlaß bei unberechtigtem Steuerausweis nach § 14 Abs. 3 UStG

    Denn trotz Hinweises durch das Finanzamt hat die Klägerin im finanzbehördlichen Erlassverfahren keinen aktuellen und substantiierten Vermögensstatus vorgelegt und damit der sie hier in besonderem Maße treffenden Mitwirkungspflicht nicht genügt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Dezember 1993 - X B 91/93 -, BFH/NV 1994, 757).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht