Rechtsprechung
BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für eine fremdvermietete Wohnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 858
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92
Das FG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Einkünfte aus der Vermietung einer zeitweise selbstgenutzten, zeitweise vermieteten Eigentumswohnung, die als Einfamilienhaus bewertet ist, für die Zeit der Selbstnutzung nach § 21a EStG, im übrigen durch Gegenüberstellung der Mieteinnahmen und der zeitanteilig darauf entfallenden Werbungskosten (§§ 21 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) zu ermitteln sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656).Erst wenn sich feststellen läßt, daß die Kläger die Eigentumswohnung tatsächlich vermietet und dabei Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet haben, stellt sich insoweit die Frage der Liebhaberei (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778; vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533 und Senatsurteil in BFH/NV 1992, 656).
- BFH, 05.05.1988 - III R 41/85
Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92
Erst wenn sich feststellen läßt, daß die Kläger die Eigentumswohnung tatsächlich vermietet und dabei Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet haben, stellt sich insoweit die Frage der Liebhaberei (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778;… vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533 und Senatsurteil in BFH/NV 1992, 656). - BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92
Auch wenn der Mietvertrag zwischen ihnen und ihrer Tochter einem Fremdvergleich nicht standhält und damit der Besteuerung nicht zugrunde zu legen ist - insoweit befindet sich die Vorentscheidung in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834;… vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96) -, durfte das FG nicht ohne weiteres annehmen, bei einer Untervermietung der Wohnung durch die Tocher seien die Einkünfte den Klägern zuzurechnen.
- BFH, 25.06.1991 - IX R 163/84
Keine "Liebhaberei" bei Ermittlung des Nutzungswerts einer Ferienwohnung nach § …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92
Soweit die Kläger die Eigentumswohnung selbst genutzt haben oder sie ihnen zur Eigennutzung zur Verfügung stand und deshalb § 21a EStG eingreift, sind die Grundsätze der Liebhaberei nicht anzuwenden (Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 163/84, BFHE 165, 63, BStBl II 1992, 23). - BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89
Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92
Auch wenn der Mietvertrag zwischen ihnen und ihrer Tochter einem Fremdvergleich nicht standhält und damit der Besteuerung nicht zugrunde zu legen ist - insoweit befindet sich die Vorentscheidung in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96) -, durfte das FG nicht ohne weiteres annehmen, bei einer Untervermietung der Wohnung durch die Tocher seien die Einkünfte den Klägern zuzurechnen. - BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89
Abgrenzung von Liebhaberei und der Absicht einen Totalüberschuss zu erzielen im …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 125/92
Erst wenn sich feststellen läßt, daß die Kläger die Eigentumswohnung tatsächlich vermietet und dabei Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet haben, stellt sich insoweit die Frage der Liebhaberei (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778; vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533 und Senatsurteil in BFH/NV 1992, 656).
- BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß sich gerade bei der Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen die Frage der Liebhaberei stellt, wenn die Eigentümer der Ferienwohnung ständig Werbungskostenüberschüsse erzielen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 7. Juni 1994 IX R 125/92, BFH/NV 1994, 858, m. w. N.). - FG Berlin, 17.12.1997 - II 173/94
Liebhaberei: Gästezimmer-/Ferienwohnungsvermietung
Denn der BFH hat in der letztgenannten und weiteren Entscheidungen (vgl. Urteile vom 25. Februar 1992 - IX R 171/87 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;…BFH/NV-; 1993, 603, und vom 7. Juni 1994 - IX R 125/92 -;, BFH/NV 1994, 858) stets nur über einzelne Ferienhäuser oder -wohnungen zu befinden gehabt, die insgesamt nur zeitweise vermietet waren und im übrigen leer standen und dadurch zur Selbstnutzung durch den Eigentümer zur Verfügung standen. - FG Thüringen, 28.01.1998 - I 86/97
Prognose zur Überschusserzielung bei Vermietung eines Ferienbungalows
Dies ist insbesondere im Fall von Ferienwohnungen anzunehmen (vgl. Urteile des BFH vom 7. Juni 1994 IX R 125/92, BFH/NV 1994, 858 und vom 30. September 1997 IX R 80/94).
Rechtsprechung
BFH, 07.06.1994 - IX R 16/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 858
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84
Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 16/92
Urteil vom 14.11.1989 IX R 197/84. - BFH, 13.10.1992 - IX R 129/88
Einkommensteuer; erhöhte § 7b-Absetzungen für Miteigentumserwerb an einem …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 16/92
Urteil vom 13.10.1992 IX R 129/88.
- BFH, 30.11.1999 - IX R 40/96
Abgeschlossene Wohneinheit; vor 1973 errichtetes Gebäude
Eine Ausnahme gilt lediglich für den Fall, dass der Veräußerer die Schaffung eines begünstigten Objekts zusagt und der Erwerbsvorgang sich hierauf gerichtet hat (Senatsurteil vom 7. Juni 1994 IX R 16/92, BFH/NV 1994, 858, m.w.N.).