Rechtsprechung
BFH, 17.06.1994 - IV B 33/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Tatbestandsberichtigung des Beschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 19.04.1994 - IV B 33/94
- BFH, 17.06.1994 - IV B 33/94
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 228
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.12.1992 - II B 112/91
Rechtfertigung einer Urteilsberichtigung aufgrund beiläufiger Bemerkungen
Auszug aus BFH, 17.06.1994 - IV B 33/94
Die nunmehr begehrte Berichtigung der tatsächlichen Feststellungen ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, diese Entscheidungen zu beeinflussen; solche Bemerkungen tatsächlicher Art, die erkennbar für die Entscheidung nicht wesentlich waren und weder unmittelbar noch mittelbar die Rechtsfindung beeinflußt haben, können eine Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO nicht rechtfertigen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Dezember 1992 II B 112/91, BFH/NV 1993, 259 m. w. N.). - BFH, 12.05.1992 - I B 17/92
Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung an das Finanzgericht
Auszug aus BFH, 17.06.1994 - IV B 33/94
Die nunmehr begehrte Berichtigung der tatsächlichen Feststellungen ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, diese Entscheidungen zu beeinflussen; solche Bemerkungen tatsächlicher Art, die erkennbar für die Entscheidung nicht wesentlich waren und weder unmittelbar noch mittelbar die Rechtsfindung beeinflußt haben, können eine Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO nicht rechtfertigen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Dezember 1992 II B 112/91, BFH/NV 1993, 259 m. w. N.). - BFH, 28.09.1993 - VII B 83/93
Darlegung eines berechtigten Interesses bei Antrag auf Tatbestandsberichtigung
Auszug aus BFH, 17.06.1994 - IV B 33/94
Für den Antrag fehlt im übrigen auch deshalb das Rechtsschutzinteresse, weil gegen den Senatsbeschluß kein Rechtsmittel gegeben ist (BFH-Beschluß vom 28. September 1993 VII B 83/93, BFH/NV 1994, 189). - BFH, 12.02.1987 - VIII S 14/86
Zulässigkeit eines Antrags auf Berichtigung des Tatbestands eines "Urteils" …
Auszug aus BFH, 17.06.1994 - IV B 33/94
Die Kostenfreiheit der Entscheidung ergibt sich aus ihrer Zugehörigkeit zu dem abgeschlossenen Beschwerdeverfahren (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Februar 1987 VIII S 14/86, BFH/NV 1987, 786).
- BFH, 08.05.2003 - IV R 63/99
Änderung von Urteilstatbestand und -begründung
a) Auch für einen Antrag nach § 108 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist das Rechtsschutzinteresse erforderlich (s. etwa Senatsbeschluss vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228, m.w.N.).Die Kostenfreiheit der Entscheidung ergibt sich aus ihrer Zugehörigkeit zu dem abgeschlossenen Revisionsverfahren (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 228).
- BFH, 20.04.2010 - VI S 1/10
Mindestanforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - Begriff "Darlegen" - …
Ein berechtigtes Interesse an einer Tatbestandsberichtigung kann nur insoweit bestehen, als damit die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung geschaffen werden sollen (…BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 VII B 83/93, BFH/NV 1994, 189; vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228). - BFH, 22.07.2005 - V B 84/02
NZB: Urteilsberichtigung, Aufhebung eines Erbscheins
Die Kostenfreiheit der Entscheidung ergibt sich aus ihrer Zugehörigkeit zu dem abgeschlossenen Beschwerdeverfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228;… vom 12. Februar 1987 VIII S 14/86, BFH/NV 1987, 786).
- BFH, 20.08.2003 - IV R 63/99 a) Auch für einen Antrag nach § 108 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist das Rechtsschutzinteresse erforderlich (s. etwa Senatsbeschluss vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228, m.w.N.).
Die Kostenfreiheit der Entscheidung ergibt sich aus ihrer Zugehörigkeit zu dem abgeschlossenen Revisionsverfahren (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 228).
- BFH, 26.03.2014 - XI S 1/14
Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf …
Ein berechtigtes Interesse an einer Tatbestandsberichtigung kann nur insoweit bestehen, als damit die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung geschaffen werden sollen (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 VII B 83/93, BFH/NV 1994, 189; vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228;… in BFH/NV 2010, 1467). - BFH, 21.11.2012 - X B 27/11
Ergänzung und Berichtigung eines BFH-Beschlusses
Die Tatbestandsberichtigung dient aber dazu, die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung zu schaffen (…vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. September 1993 VII B 83/93, BFH/NV 1994, 189; vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228;… vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467). - BFH, 20.12.2006 - II B 152/05
Antrag auf Tatbestandsberichtigung
Ein berechtigtes Interesse an einer Tatbestandsberichtigung kann nur insoweit bestehen, als damit die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung geschaffen werden sollen (…BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 VII B 83/93, BFH/NV 1994, 189; vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228).
Rechtsprechung
BFH, 07.07.1994 - X B 152/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten als schuldlose Verhinderung der Wahrnehmung der Frist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 228
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.08.1989 - IX R 163/85
Auszug aus BFH, 07.07.1994 - X B 152/94
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für ihn unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…z. B. Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 56 Rz. 27 m. w. N.; BFH- Beschluß vom 9. August 1989 IX R 163/85, BFH/NV 1990, 303). - BFH, 09.08.1989 - X R 76/87
Fortführung eines Verfahrens, das Unternehmensteuern betrifft, nach dem Tode des …
Auszug aus BFH, 07.07.1994 - X B 152/94
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für ihn unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…z. B. Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 56 Rz. 27 m. w. N.; BFH- Beschluß vom 9. August 1989 IX R 163/85, BFH/NV 1990, 303).
- FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 1 K 2525/07
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Schuldloses Versäumen der …
Eine Krankheit ist nur dann ein entschuldbares Hindernis, wenn es sich um eine schwere und plötzliche Erkrankung handelt, so dass der Kranke dadurch gehindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen und auch nicht in der Lage ist, sich einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 1994 X B 152/94, BFH/NV 1995, 228 m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 2204/04
Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden eines Vereins an eine als faktischer …
Krankheit ist nur dann ein entschuldbares Hindernis, wenn es sich um eine schwere und plötzliche Erkrankung handelt, so dass der Kranke dadurch gehindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen, und auch nicht in der Lage ist, sich einen Vertreter zu bestellen (BFH, Urteil vom 07. Juli 1994 X B 152/94, BFH/NV 1995, 228).
Rechtsprechung
BFH, 06.07.1994 - II B 136/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Inhaltliche Anforderungen an eine Beschwerdebegründung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 228