Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.07.1994

Rechtsprechung
   BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93   

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https://dejure.org/1994,13830
BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93 (https://dejure.org/1994,13830)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1994 - IV B 53/93 (https://dejure.org/1994,13830)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - IV B 53/93 (https://dejure.org/1994,13830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93
    Das Urteil des 4. Straf senats des BGH vom 13. Dezember 1979 4 StR 632/79 (BGHSt 29, 162), das solche Abweichungen für zulässig halte, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliege, werde durch die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate nicht berührt.
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 47/76

    Erlassen eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides -

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93
    Allerdings hat dann, wenn sich jemand an einer Personengesellschaft als Treugeber über einen Treuhänder in der Weise beteiligt, daß zivilrechtlich nicht er, sondern der Treuhänder Gesellschafter ist, nur der Treuhänder die Befugnis, Einspruch einzulegen und Klage zu erheben, wenn das FA es ablehnt, den Treugebern Verlustanteile zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 24. Mai 1977 IV R 47/76, BFHE 122, 400, BStBl II 1977, 737).
  • BFH, 07.08.1986 - IV R 137/83

    Vertretungsfiktion nach § 62 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nur, wenn

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93
    Deshalb mußten die jetzigen Beigeladenen nach Rücknahme ihrer eigenen Klagen zum Verfahren der verbliebenen Kläger beigeladen werden (vgl. Senatsurteil vom 7. August 1986 IV R 137/83, BFHE 147, 224, BStBl II 1986, 910).
  • BFH, 04.08.1988 - VIII B 82/87

    Kostenverteilung für Nebenverfahren bei Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93
    Die Kosten dieses Nebenverfahrens bilden eine Einheit mit den Kosten des Klageverfahrens (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 4. August 1988 VIII B 82/87, BFH/NV 1989, 249).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1994 - X R 52/93   

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https://dejure.org/1994,18710
BFH, 25.07.1994 - X R 52/93 (https://dejure.org/1994,18710)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1994 - X R 52/93 (https://dejure.org/1994,18710)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1994 - X R 52/93 (https://dejure.org/1994,18710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 52/93
    Das Bundesverfassungsgericht -- BVerfG -- (Beschluß vom 5. Oktober 1976 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364) formuliert prägnant:.
  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 52/93
    Zur ordnungsgemäßen Besetzung des X. Senats wird verwiesen auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 1994 X R 66/93 (BFH/NV 1994, 499) und auf den in Betriebs-Berater 1994 Beilage 11 zu Heft 17, S. 1 ff. abgedruckten Beschluß der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Mai 1994 VGS 1--4/93, insbesondere auf die Ausführungen Seite 5 zum Recht des Vorsitzenden, gemäß § 21 g des Gerichtsverfassungsgesetzes den Berichterstatter "aus dem Kreis der Spruchgruppe" auszuwählen, "die durch Mitwirkungsgrundsätze festgelegt ist".
  • BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82

    Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 52/93
    Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28; aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2; Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4).
  • BFH, 09.04.1968 - I R 11/68

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Aufruf zu Verhandlung in einer Weise, die

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 52/93
    Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28; aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2; Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4).
  • BFH, 31.01.1995 - X R 265/93

    Maßstab für eine bedeutende Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache

    Eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache ist nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung (z. B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 92 Rz. 6; Senatsbeschluß vom 25. Juli 1994 X R 51/93, BFH/NV 1995, 233, m. w. N.).
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