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BFH, 02.08.1994 - VII E 4/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Nichterhebung von Kosten im Falle einer unrichtigen Sachbehandlung durch das Gericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 253
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.07.1985 - VII E 1/85
Auszug aus BFH, 02.08.1994 - VII E 4/94
Da die Kostenrechnung der Erinnerungsführerin bereits zugegangen ist, stellt ihr Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 des Gerichtskostengesetzes (GKG) eine Erinnerung nach § 5 dieses Gesetzes gegen den Kostenansatz dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1985 VII E 1--2/85, BFH/NV 1985, 108, 109 …und vom 2. Oktober 1985 III E 3--4/85, BFH/NV 1986, 352). - BFH, 02.10.1985 - III E 3/85
Auszug aus BFH, 02.08.1994 - VII E 4/94
Da die Kostenrechnung der Erinnerungsführerin bereits zugegangen ist, stellt ihr Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 des Gerichtskostengesetzes (GKG) eine Erinnerung nach § 5 dieses Gesetzes gegen den Kostenansatz dar (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1985 VII E 1--2/85, BFH/NV 1985, 108, 109 und vom 2. Oktober 1985 III E 3--4/85, BFH/NV 1986, 352).
- BFH, 24.11.2000 - VI E 2/00
Unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt der Antrag auf Nichterhebung von Kosten nach § 8 GKG eine Erinnerung (§ 5 GKG) dar, wenn --wie im Streitfall-- die Kostenrechnung bereits dem Kostenschuldner zugegangen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1994 VII E 4/94, BFH/NV 1995, 253;… vom 8. Februar 1995 X E 1/95, BFH/NV 1995, 1086). - BFH, 28.10.1997 - VII E 18/97
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung
Da die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen ist, stellt sein Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 GKG eine Erinnerung nach § 5 dieses Gesetzes gegen den Kostenansatz dar (vgl. Senatsbeschluß vom 2. August 1994 VII E 4/94, BFH/NV 1995, 253, m. w. N.). - BFH, 18.05.1995 - V E 1/95
Einlegung einer Erinerung gegen einen Kostenansatz
Soweit der Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 des Gerichtskostengesetzes (GKG) zugleich eine Erinnerung nach § 5 GKG gegen den Kostenansatz darstellt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. August 1994 VII E 4/94, BFH/NV 1995, 253 m. w. N.), hat sie keinen Erfolg, weil nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG nur Einwendungen gegen den Ansatz einzelner Kosten oder deren Höhe, aber nicht gegen die dem Kostenansatz zugrundeliegende Gerichtsentscheidung in der Sache oder wegen der Kosten vorgebracht werden dürfen (…BFH-Beschluß vom 29. Januar 1991 VII E 8/90, BFH/NV 1991, 701 m. w. N.).
- BFH, 15.04.1997 - VII E 2/97
Antrag auf Nichterhebung der Gerichtskosten
Da die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen ist, stellt sein Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 GKG eine Erinnerung nach § 5 dieses Gesetzes gegen den Kostenansatz dar (vgl. Senatsbeschluß vom 2. August 1994 VII E 4/94, BFH/NV 1995, 253, m. w. N.). - BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Behandlung einer Sache
Da die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen ist, stellt sein Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 GKG eine Erinnerung nach § 5 dieses Gesetzes gegen den Kostenansatz dar (vgl. Senatsbeschluß vom 2. August 1994 VII E 4/94, BFH/NV 1995, 253, m. w. N.). - BVerwG, 31.07.1996 - 8 B 136.96
Unzulässigkeit einer Erinnerung gegen die Kostengrundentscheidung; Rüge des …
Das Begehren des Klägers führt aber auch dann nicht zum Erfolg, wenn es als Antrag gemäß § 8 Abs. 1 GKG auf Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung zu verstehen sein sollte (…vgl. Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, § 5 Rn. 30 und § 8 Rn. 30; BFH, Beschluß vom 2. August 1994 - VII E 4/94 - BFH/NV 1995, S. 253). - BFH, 23.04.1996 - VII E 3/96
Voraussetzungen einer vollständigen Rechtsmittelbelehrung
Nicht Aufgabe des FG ist es hingegen, durch eine entsprechende Fassung der Rechtsmittelbelehrung kundzutun, ob nach seiner Auffassung eine Zolltariffrage entscheidungserheblich war (Senatsbeschluß vom 2. August 1994 VII E 4/94, BFH/NV 1995, 253).