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   BFH, 17.03.1994 - V R 92/91   

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https://dejure.org/1994,7397
BFH, 17.03.1994 - V R 92/91 (https://dejure.org/1994,7397)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1994 - V R 92/91 (https://dejure.org/1994,7397)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1994 - V R 92/91 (https://dejure.org/1994,7397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 314
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - V R 92/91
    Dies hat die Klägerin ordnungsgemäß durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. März 1992 II B 201/91 (BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - V R 92/91
    Dieser Beweisantrag war hinreichend substantiiert (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136) und für die Entscheidung bedeutsam, so daß das FG die Zeugen nach pflichtgemäßem Ermessen vernehmen mußte (§ 82 FGO i. V. m. § 373 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --).
  • BFH, 18.03.1981 - I R 102/77

    Revision - Verfahrensmangel - Rüge

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - V R 92/91
    Sie ergeben den Verfahrensfehler (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteil vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578 unter 1; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 120 FGO, Tz. 55; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Anm. 35 m. w. N.).
  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Es darf insbesondere nicht von einem anderen als dem unter Beweis gestellten Sachverhalt ausgehen oder einen Sachverhalt zugrunde legen, durch den das Beweisvorbringen in seiner Bedeutung abgeschwächt oder irrelevant wird (BFH-Urteil vom 17.03.1994 - V R 92/91, BFH/NV 1995, 314; BFH-Beschlüsse vom 03.01.2006 - IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, und vom 27.10.2004 - XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.1980 - 4 C 34/79, Neue Juristische Wochenschrift 1981, 241).
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05

    NZB: Ablehnung von Beweisanträgen

    Dabei ist ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht auch dann gegeben, wenn das FG bei seiner Wahrunterstellung einen Beweisantrag bescheidet, der so nicht gestellt worden ist, und damit die Form der Wahrunterstellung der beantragten Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht wird (BFH-Beschluss vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Beweisantrag tatsächlich --wie vom FG einschränkend ausgelegt-- nur den Ablauf und die Ergebnisse von Gesprächen im Jahre 1996 betreffen sollte (mit der Folge, dass sie wegen der bereits im Januar 1996 erklärten Kaufabsicht nicht für diese Absicht ursächlich sein könnten) oder wegen einer insoweit fehlenden zeitlichen Einschränkung die Wahrunterstellung von Gesprächen nur im Jahre 1996 der beantragten Sachverhaltsaufklärung --auch hinsichtlich früherer Gespräche-- nicht gerecht wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 314).

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Es hat damit nur einen Teil der von den Klägern aufgestellten und durch den Zeugen zu belegenden Behauptungen als wahr unterstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • FG Münster, 26.11.2004 - 9 K 5436/98

    Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids; Haftung für Umsatzsteuer 1994

    Fehlen derartige Ausführungen, braucht das FG einem Beweisantrag, den Mitangeklagten zu vernehmen, nicht nachzukommen (vgl. BFH-Entscheidung vom 21.06.1988 VII R 135/85, BStBl II 1988, 481; vgl. aber auch BFH, BFH/NV 1995, 314 zur Notwendigkeit der Vernehmung anderer benannter Zeugen und - allgemein - BGH-Urteil vom 15.03.2004 II ZR 136/02, DStR 04, 966).
  • BFH, 27.11.1997 - V R 48/97

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung

    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel der unterlassenen Beweiserhebung hinreichend durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), die den Verfahrensmangel ergeben (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteile vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, und vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • BFH, 06.05.1999 - VII R 59/98

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; unterlassene Zeugenvernehmung

    Dies hat das FA in der Revisionsbegründung durch die Bezugnahme auf die Begründung seiner erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält, die eine ausreichende Rüge der unvollständigen Sachaufklärung durch unterlassene Beweiserhebung begründen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314, m.w.N., und vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562, 563).
  • BFH, 19.06.1997 - V R 54/96

    Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der

    Die Klägerin hat daher zumindest durch die Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde die Begründungsanforderungen erfüllt (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Urteil des Senats vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314, m. N.).
  • BFH, 27.11.1997 - V R 56/96

    Mangelnde Erörterung der sachentscheidenden Gründe

    Die in der Nichtzulassungsbeschwerde vorgetragenen Tatsachen ergeben den Verfahrensfehler (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteil vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314, m. N.).
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