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Rechtsprechung
   BFH, 18.06.1993 - V R 93/88   

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https://dejure.org/1993,8571
BFH, 18.06.1993 - V R 93/88 (https://dejure.org/1993,8571)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1993 - V R 93/88 (https://dejure.org/1993,8571)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - V R 93/88 (https://dejure.org/1993,8571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Bei der recht lichen Beurteilung der Zuordnung der Leistungsbezüge zum Unternehmen (vgl. dazu z. B. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801) wird das FG im Rahmen richt linienkonformer Auslegung auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 (EuGHE 1991, I-3795, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1991, 291, Nr. 19 bis 21) zu beachten haben.
  • EuGH, 13.07.1989 - 173/88

    Skatteministeriet / Henriksen

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Wegen der Frage, ob in der Überlassung der Parkplätze an die Öffentlichkeit ein vorsteuerabzugschädlicher Eigenverbrauch gesehen werden kann, wird auf das Senats urteil vom 10. Dezember 1992 V R 3/88 (BFHE 170, 277, BStBl II 1993, 380) und das EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88 (EuGHE 1989, 2763, UR 1990, 273) verwiesen.
  • BFH, 18.08.1988 - V R 194/83

    Umsatzsteuer - Unternehmen - Steuerbescheid - Änderung - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Selbst wenn § 118 Abs. 3 FGO einer Sachprüfung nicht entgegenstünde, weil in den Verfahrensrügen der Klägerin zugleich die Rüge sachlich-rechtlicher Mängel enthalten ist, so fehlt es für eine abschließende Entscheidung an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen des FG zu der Frage, ob die Klägerin, die aufgrund ihrer Betriebe gewerblicher Art Unternehmerin war (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. August 1988 V R 194/83, BFHE 154, 274, BStBl II 1988, 932), die Bauleistungen "für ihr Unternehmen" bezogen hat.
  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Wegen der Frage, ob in der Überlassung der Parkplätze an die Öffentlichkeit ein vorsteuerabzugschädlicher Eigenverbrauch gesehen werden kann, wird auf das Senats urteil vom 10. Dezember 1992 V R 3/88 (BFHE 170, 277, BStBl II 1993, 380) und das EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88 (EuGHE 1989, 2763, UR 1990, 273) verwiesen.
  • BFH, 21.06.1990 - V B 27/90

    Zuordnung eines sog. Freizeitgegenstandes (hier: Reisemobil) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Bei der recht lichen Beurteilung der Zuordnung der Leistungsbezüge zum Unternehmen (vgl. dazu z. B. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801) wird das FG im Rahmen richt linienkonformer Auslegung auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 (EuGHE 1991, I-3795, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1991, 291, Nr. 19 bis 21) zu beachten haben.
  • BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00

    Bestimmung des Einspruchsführers

    Die vom FA sinngemäß gerügte Aktenwidrigkeit eines Urteils kann zwar einen Verfahrensmangel darstellen, wenn nämlich der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 10.05.2004 - III B 85/03

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Gehör durch einen

    Ein Aktenverstoß begründet dann einen Verfahrensmangel, wenn der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 07.10.1996 - VIII B 138/95
    Läßt es eine nach den Akten eindeutig feststehende Tatsache unberücksichtigt oder geht es vom Nichtvorliegen dieser Tatsache aus, so verstößt es unter Verletzung von § 96 Abs. 1 FGO gegen den klaren Inhalt der Akten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; BFH-Beschluß vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128 zur Abgrenzung von der Wertung als Aufklärungsrüge).
  • BFH, 09.05.1996 - V R 24/95

    Anforderungen an die Gewinnung der Überzeugung des Gerichts aus dem

    Läßt das Gericht eine nach Aktenlage klar feststehende Tatsache unberücksichtigt oder geht es vom Nichtvorliegen dieser Tatsache aus, verstößt es unter Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO gegen den klaren Inhalt der Akten (Urteil des Senats vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365, unter 1. a).
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Rechtsprechung
   BFH, 12.11.1992 - V B 83/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17135
BFH, 12.11.1992 - V B 83/92 (https://dejure.org/1992,17135)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1992 - V B 83/92 (https://dejure.org/1992,17135)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1992 - V B 83/92 (https://dejure.org/1992,17135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

    Auszug aus BFH, 12.11.1992 - V B 83/92
    Das angefochtene Urteil geht vom Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158) aus, daß ein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nur mit Hilfe einer -- auf ihn erkennbar ausgestellten -- Abrechnung möglich ist.
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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1993 - V B 85/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,18526
BFH, 21.01.1993 - V B 85/92 (https://dejure.org/1993,18526)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1993 - V B 85/92 (https://dejure.org/1993,18526)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - V B 85/92 (https://dejure.org/1993,18526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.09.1987 - II B 86/87

    Zulassung einer Revision bei Beruhen eines geltend gemachten Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V B 85/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundes finanzhofs (BFH) ist ein Verstoß wider den klaren Inhalt der Akten kein Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. April 1976 VI B 12/76, BFHE 118, 546, BStBl II 1976, 503; vom 2. September 1987 II B 86/87, BFH/NV 1988, 785).

    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 785).

  • BFH, 01.06.1989 - V R 72/84

    1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von

    Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V B 85/92
    Soweit die Klägerin geltend macht, Divergenz liege im Hinblick auf die Entscheidung des BFH vom 1. Juni 1989 V R 72/84 (BFHE 157, 255, BStBl II 1989, 677) vor, sind zwar die Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO an die Beschwerdebegründung erfüllt.
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V B 85/92
    Eine den formellen Anforderungen aus § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechende Rüge unterlassener Zeugenvernehmung setzt u. a. voraus, daß die in das Wissen des Zeugen gestellten Tatsachen angegeben werden (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 13.04.1976 - VI B 12/76

    Rüge eines Verfahrensmangels - Erlaß eines Einkommensteuerberichtigungsbescheides

    Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V B 85/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundes finanzhofs (BFH) ist ein Verstoß wider den klaren Inhalt der Akten kein Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. April 1976 VI B 12/76, BFHE 118, 546, BStBl II 1976, 503; vom 2. September 1987 II B 86/87, BFH/NV 1988, 785).
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