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   BFH, 09.12.1993 - V R 96/91   

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https://dejure.org/1993,10784
BFH, 09.12.1993 - V R 96/91 (https://dejure.org/1993,10784)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1993 - V R 96/91 (https://dejure.org/1993,10784)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - V R 96/91 (https://dejure.org/1993,10784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mißbräuchliche Rechtsgestaltung durch Gewährung von Geldern an einen Ehegatten zum Erwerb eines Gegenstandes der dann an den Geldgeber vermietet wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 460
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 96/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253) ist es als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.

    Diese unangemessene Gestaltung widerspricht den Zwecken des Vorsteuerabzugs und der Vorschriften, die diesen ausschließen, weil der Ehemann der Klägerin als Arzt selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1980; vgl. im einzelnen Senatsurteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).

  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 96/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253) ist es als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.

    Ob § 42 AO 1977 das Vorliegen einer Mißbrauchsabsicht voraussetzt (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253), bedarf keiner Entscheidung, da die Mißbrauchsabsicht der Klägerin zu vermuten ist.

  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    In Fällen, in denen die hier erörterte Aufspaltung der Tatbestandsverwirklichung und die Verlagerung von Wertschöpfungen einvernehmlich geplant und verwirklicht wird, ist eine Mißbrauchsabsicht zu vermuten (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 96/91, BFH/NV 1995, 460).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 14 K 519/03

    Anzahl der verkauften Wohnungen als Abgrenzungskriterium zwischen privater

    In Fällen, in denen die hier erörterte Aufspaltung der Tatbestandsverwirklichung und die Verlagerung von Wertschöpfungen einvernehmlich geplant und verwirklicht wird, ist eine Missbrauchsabsicht zu vermuten (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 96/91, BFH/NV 1995, 460).
  • FG Düsseldorf, 28.10.1998 - 5 K 4716/93

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15 a Abs. 1 S. 1 UStG

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  • FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 135/95

    Ausübung einer Option zur Steuerpflicht; Versagung des Vorsteuerabzugs;

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