Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.02.1994

Rechtsprechung
   BFH, 12.10.1994 - XI R 77/93   

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https://dejure.org/1994,10076
BFH, 12.10.1994 - XI R 77/93 (https://dejure.org/1994,10076)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1994 - XI R 77/93 (https://dejure.org/1994,10076)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - XI R 77/93 (https://dejure.org/1994,10076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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    Leistungsaustausch bei Bruchteilsgemeinschaft

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 555
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   BFH, 24.02.1994 - V R 35/91   

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https://dejure.org/1994,28974
BFH, 24.02.1994 - V R 35/91 (https://dejure.org/1994,28974)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1994 - V R 35/91 (https://dejure.org/1994,28974)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - V R 35/91 (https://dejure.org/1994,28974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Die Beweiswürdigung ist aber nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095 [BFH 23.05.1990 - V R 167/84]).

    Es genügt, daß es möglich erscheint (vgl. Senatsurteil in BFHE 161, 191, [BFH 23.05.1990 - V R 167/84] BStBl II 1990, 1095 [BFH 23.05.1990 - V R 167/84]).

  • BFH, 25.11.1986 - V R 102/78

    Zum Zeitpunkt und zum Ort der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Zudem wird durch die bezeichnete Vorschrift der Beginn der Versendung mit der Übertragung der tatsächlichen Verfügungsmacht (§ 3 Abs. 1 UStG 1980) gleichgesetzt; Verfügungsmacht kann aber nur einer bestimmten Person verschafft werden (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1986 V R 102/78, BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278 [BFH 25.11.1986 - V R 102/78]).
  • BFH, 12.09.1991 - V R 118/87

    Anwendung des § 3 Abs. 7 UStG, wenn ein Nichtunternehmer den Liefergegenstand

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Bei der Versendung einer Ware an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten gilt die Lieferung nur dann gemäß § 3 Abs. 7 Satz 3 UStG 1980 mit der Übergabe des Gegenstands an den mit der Beförderung Beauftragten ausgeführt, wenn dem Auftragnehmer in diesem Zeitpunkt der Abnehmer oder der Dritte bekannt ist (vgl. Senatsurteile vom 12. September 1991 V R 118/87, BFHE 165, 312, BStBl II 1991, 937 [BFH 12.09.1991 - V R 118/87]; vom 10. November 1966 V 73/64, BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101; Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 152; Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 513 ff.; Bülow in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 168; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1991, 1, 6; Umsatzsteuer- Richtlinien -- UStR -- Abschn. 30 Abs. 3).
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76

    Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 FGO) geltend gemacht, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweis antritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so muß der Revisionskläger -- innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 120 Abs. 1 FGO -- angeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694 [BFH 24.05.1977 - IV R 45/76]; vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 40; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Rz. 63; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rz. 228):.
  • BFH, 11.02.1991 - V B 13/89

    Inhaltliche Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 FGO) geltend gemacht, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweis antritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so muß der Revisionskläger -- innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 120 Abs. 1 FGO -- angeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694 [BFH 24.05.1977 - IV R 45/76]; vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 40; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Rz. 63; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rz. 228):.
  • BFH, 04.02.1991 - V B 94/89

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 FGO) geltend gemacht, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweis antritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so muß der Revisionskläger -- innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 120 Abs. 1 FGO -- angeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694 [BFH 24.05.1977 - IV R 45/76]; vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 40; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Rz. 63; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rz. 228):.
  • BFH, 10.11.1966 - V 73/64

    Zeitpunkt in dem die Ware an den Frachtführer nichtsteuerbar im Ausland an den

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Bei der Versendung einer Ware an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten gilt die Lieferung nur dann gemäß § 3 Abs. 7 Satz 3 UStG 1980 mit der Übergabe des Gegenstands an den mit der Beförderung Beauftragten ausgeführt, wenn dem Auftragnehmer in diesem Zeitpunkt der Abnehmer oder der Dritte bekannt ist (vgl. Senatsurteile vom 12. September 1991 V R 118/87, BFHE 165, 312, BStBl II 1991, 937 [BFH 12.09.1991 - V R 118/87]; vom 10. November 1966 V 73/64, BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101; Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 152; Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 513 ff.; Bülow in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 168; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1991, 1, 6; Umsatzsteuer- Richtlinien -- UStR -- Abschn. 30 Abs. 3).
  • FG Baden-Württemberg, 02.12.1982 - III 424/79

    Vorliegen von nicht steuerbaren, gebrochenen Reihenversendungsgeschäften i.S. des

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Dies gilt auch, wenn eine Warenbewegung -- wie im Streitfall -- durch mehrere in die Lieferkette nicht eingeschaltete Versendungsunternehmer ausgeführt wird (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 2. März 1984 II 215/81, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1984, 523 -- rechtskräftig --; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1982 III 424/79, EFG 1983, 378; UR 1983, 73; Giesberts, a. a. O., § 3 Rz. 536; Bülow, a. a. O., § 3 Rz. 169; Vahrenkamp in Schüle/Teske/Wendt, Umsatzsteuergesetz, § 3 Abs. 7 Rz. 30; Birkenfeld, UR 1991, 1, 6).
  • FG Hamburg, 02.03.1984 - II 215/81
    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Dies gilt auch, wenn eine Warenbewegung -- wie im Streitfall -- durch mehrere in die Lieferkette nicht eingeschaltete Versendungsunternehmer ausgeführt wird (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 2. März 1984 II 215/81, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1984, 523 -- rechtskräftig --; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1982 III 424/79, EFG 1983, 378; UR 1983, 73; Giesberts, a. a. O., § 3 Rz. 536; Bülow, a. a. O., § 3 Rz. 169; Vahrenkamp in Schüle/Teske/Wendt, Umsatzsteuergesetz, § 3 Abs. 7 Rz. 30; Birkenfeld, UR 1991, 1, 6).
  • BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung,

    Kann an der Rechtsprechung, dass sich die Person des Abnehmers aus den Frachtdokumenten ergeben muss, nicht mehr festgehalten werden, ist auch die Rechtsauffassung des V. Senats in dem Urteil vom 24. Februar 1994 V R 35/91 (BFH/NV 1995, 555), bei einer Versendung müsse dem Beauftragten im Zeitpunkt der Übergabe des Gegenstands der Name des Abnehmers bekannt sein, in Frage gestellt.

    d) Der V. Senat hat auf Anfrage einer Abweichung von seiner Rechtsprechung in den Urteilen in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 und in BFH/NV 1995, 555 zugestimmt.

  • FG Hessen, 06.04.2005 - 6 V 2013/04

    Ausfuhrlieferung; Steuerfreiheit; Ausländische Abnehmer; Übergabe; Spediteur;

    a) Die nach Übergabe an die Spedition B erfolgte Einlagerung in ein Zolllager stellt keine nicht steuerbare Lieferung dar, denn Zolllager gehören zum umsatzsteuerlichen Erhebungsgebiet (BFH-Urteil vom 24.02.1994 V R 35/91 (BFH/NV 1995, 555).

    Wie der BFH in dem oben genannten Urteil vom 24.02.1994 V R 35/91 ausgeführt hat, gilt dies jedoch nur dann, wenn dem Auftragnehmer in diesem Zeitpunkt der Abnehmer oder der Dritte bekannt ist.

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