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   BFH, 07.03.1994 - V B 95/93   

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https://dejure.org/1994,1520
BFH, 07.03.1994 - V B 95/93 (https://dejure.org/1994,1520)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1994 - V B 95/93 (https://dejure.org/1994,1520)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1994 - V B 95/93 (https://dejure.org/1994,1520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 650
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 07.03.1994 - V B 95/93
    Beide der Ermittlung der Rechtslage dienenden gesetzlichen Vorgaben überschreiten in den bisher vom BFH entschiedenen Fällen zur Zwischenvermietung nicht die den Gerichten durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen, weil sie weder allein auf allgemeinen Rechtsprinzipien beruhen, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, noch aus rechtspolitischen Erwägungen neue Regeln schaffen (vgl. BVerfG-Beschluß vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 12/88

    Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters

    Auszug aus BFH, 07.03.1994 - V B 95/93
    Auf die Entscheidungen des Senats vom 29. Oktober 1987 V R 154/83 (BFHE 152, 161, BStBl II 1988, 508) und vom 14. Mai 1992 V R 12/88 (BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931) wird hingewiesen.
  • BVerfG, 19.11.1991 - 2 BvR 1545/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Geschäftsverteilung eines Gerichts - BFH;

    Auszug aus BFH, 07.03.1994 - V B 95/93
    Aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ergibt sich kein derartiger Anspruch (Be schluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 19. November 1991 2 BvR 1545/91, Betriebs-Berater 1991, 2423; Der Betrieb 1991, 2573; Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Einkommensteuergesetz 1975, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Rechtsspruch 46).
  • BFH, 29.10.1987 - V R 154/83

    1. Vorsteuerabzug aus Rechnungen nicht von Steuerpflicht der bezogenen Leistung

    Auszug aus BFH, 07.03.1994 - V B 95/93
    Auf die Entscheidungen des Senats vom 29. Oktober 1987 V R 154/83 (BFHE 152, 161, BStBl II 1988, 508) und vom 14. Mai 1992 V R 12/88 (BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931) wird hingewiesen.
  • BVerfG, 25.09.1987 - 1 BvR 274/87

    Verfassungsmäßigkeit der Finanzrechtsprechung zur Zwischenvermietung im

    Auszug aus BFH, 07.03.1994 - V B 95/93
    Die danach zulässige Ermittlung der Rechtslage verletzt den Kläger nicht in den von ihm bezeichneten Rechten und stellt keinen Eingriff in sein Eigentum dar (vgl. dazu auch BVerfG-Beschluß vom 25. September 1987 1 BvR 274/87, StRK, Umsatzsteuergesetz 1967, § 15, Rechtsspruch 71, zur Zwischenvermietung im öffentlich geförderten Wohnungsbau).
  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 6226/04

    Lieferung, geringwertige Ware, Kauf auf Probe

    Eine Grundsatzrevision ist dementsprechend zuzulassen, wenn eine vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. hierzu BFH vom 07. März 1994 V B 95/93, BFH/NV 1995, 650).
  • FG Köln, 11.12.2003 - 2 K 5657/99

    Keine Steuerentlastung für funktionslose Basisgesellschaft

    Die im vorliegenden Verfahren aufgeworfene Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, da sie keine neuen Gesichtspunkte betrifft, die nicht schon in der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes behandelt worden sind und die damit eine erneute Entscheidung rechtfertigen könnten (zu dieser Voraussetzung grundsätzlicher Bedeutung vgl. BFH-Beschluss vom 07.03.1994 V B 95/93, BFH/NV 1995, 650 m.w.N.).
  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 5754/01

    Werbungskosten; Betriebsausgaben

    Eine Grundsatzrevision ist dementsprechend zuzulassen, wenn eine vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. hierzu BFH vom 07. März 1994 V B 95/93, BFH/NV 1995, 650).
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