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   BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94   

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https://dejure.org/1994,3778
BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94 (https://dejure.org/1994,3778)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1994 - VII R 36/94 (https://dejure.org/1994,3778)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1994 - VII R 36/94 (https://dejure.org/1994,3778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbindliche Zolltarifauskunft bezüglich Orangenextrakt zur Herstellung von Getränken - Zollrechtliche Eingruppierung pektinhaltiger Erzeugnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 846
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94
    Es ist somit nicht veranlaßt, den EuGH um eine Vorabentscheidung der einschlägigen zolltariflichen Fragen zu ersuchen (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94
    Für die Tarifierung entscheidend sind aber grundsätzlich die im Zolltarif bestimmten objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware (ständige Rechtsprechung; zuletzt etwa EuGH, Urteil vom 19. Mai 1994 C-11/93, EuGHE 1994 I, 1955, 1959).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94
    Ordnungsgesichtspunkte des Zolltarifs ("Produktionsprinzip"; zu ihm z. B. Senat, Urteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266, 268) stehen dieser Einordnung nicht entgegen.
  • EuGH, 02.07.1981 - 160/80

    Smuling - de Leeuw

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94
    Entscheidend ist, daß pflanzliche Auszüge das Ergebnis der Isolierung eines Bestandteils einer Pflanze oder eines natürlichen pflanzlichen Stoffes sind, wobei Erzeugnisse, die durch Umwandlung pflanzlicher Stoffe gewonnen wurden, grundsätzlich nicht einbezogen sind (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH --, Urteil vom 2. Juli 1981 Rs 160/80, EuGHE 1981, 1767, 1778; vgl. auch ErlHS, a. a. O., Rz. 02.0).
  • BFH, 12.05.1987 - VII R 110/84
    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94
    Sie kennzeichnet sich nach den hier getroffenen Feststellungen als Verarbeitungserzeugnis, damit als Zubereitung (Senat, Urteile vom 12. Mai 1987 VII R 110/84, BFHE 150, 230, 233, und vom 3. Dezember 1985 VII R 124--125/82, BFHE 145, 465, 471 m. w. N.), speziell als Lebensmittelzubereitung, die anderweit weder genannt noch inbegriffen ist (vgl. auch ErlHS zu AV 2 Rz. 16.0 sowie zu Position 2106 Rz. 03.1, 13.0).
  • BFH, 03.12.1985 - VII R 124/82
    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94
    Sie kennzeichnet sich nach den hier getroffenen Feststellungen als Verarbeitungserzeugnis, damit als Zubereitung (Senat, Urteile vom 12. Mai 1987 VII R 110/84, BFHE 150, 230, 233, und vom 3. Dezember 1985 VII R 124--125/82, BFHE 145, 465, 471 m. w. N.), speziell als Lebensmittelzubereitung, die anderweit weder genannt noch inbegriffen ist (vgl. auch ErlHS zu AV 2 Rz. 16.0 sowie zu Position 2106 Rz. 03.1, 13.0).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98

    Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand

    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047 Rdnr. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. AV 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.
  • BFH, 07.11.2000 - VII R 46/98

    Einreihung von sog. Controllern (Netz-Steuereinheiten)

    aa) Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rdnr. 13; Senatsurteile vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846, und vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501) allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6 für die Auslegung der KN).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Zolltarifliche Einreihung - Zubehör für

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 61/98

    Zolltarifliche Einreihung von sog. "Pick-up"-Fahrzeugen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des GZT festgelegt sind.
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 14/99

    Tarifierung von Schwimmshorts; Badeshorts

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rdnr. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) festgelegt sind.
  • BFH, 23.05.2000 - VII R 1/99

    Aluminiumraster; Tarifierung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) festgelegt sind.
  • BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97

    Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln

    Danach ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren nach ständiger Rechtsprechung des EuGH wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rdnr. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des GZT festgelegt sind (vgl. AV 1 und 6 für die Auslegung der KN).
  • BFH, 01.03.2001 - VII R 90/99
    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047 Rdnr. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN).
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 78/98

    Gartenpavillons; Tarifierung

  • BFH, 09.05.2000 - VII R 60/98

    Zolltarifliche Einreihung von sog. "Pick-up"-Fahrzeugen

  • FG Hessen, 21.02.2000 - 7 K 874/98

    Zoll; Tarifierung; Patrone; Kartusche; Tinte; Drucker; Zubehör - Zolltarifliche

  • FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99

    Ermäßigter Steuersatz auf Lieferung von Multimediaboxen

  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 4 K 678/00

    Tarifierung von sog. Mikrotomklingen; Reihenfolge bei der zolltariflichen

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