Weitere Entscheidung unten: BFH, 31.01.1994

Rechtsprechung
   BFH, 05.04.1994 - V B 164/93   

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https://dejure.org/1994,1482
BFH, 05.04.1994 - V B 164/93 (https://dejure.org/1994,1482)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1994 - V B 164/93 (https://dejure.org/1994,1482)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1994 - V B 164/93 (https://dejure.org/1994,1482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels - Umfang der Bindung an strafrichterliche Feststellungen - Verstoß gegen den Inhalt der Akten - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Verstoß gegen den Inbegriff des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 883
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.01.1991 - II B 116/90

    Erfüllung der Beweispflicht eines Anträgers von vorläufigen Rechtsschutzes unter

    Auszug aus BFH, 05.04.1994 - V B 164/93
    Dabei handelt es sich um ein summarisches Verfahren, in dem nur präsente Beweismittel berücksichtigt werden müssen (BFH-Entscheidungen vom 14. Juli 1976 I R 138/74, BFHE 119, 373, BStBl II 1976, 682, und vom 23. Januar 1991 II B 116/90, BFH/NV 1991, 694).
  • BFH, 19.07.1989 - II B 208/88

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 05.04.1994 - V B 164/93
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen für die Zulassung der Revision ist in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 19. Juli 1989 II B 208/88, BFH/NV 1990, 125).
  • BFH, 09.10.1991 - II B 71/90

    Möglichkeit der Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf eine

    Auszug aus BFH, 05.04.1994 - V B 164/93
    Auch für die erfolg reiche Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer vorträgt, was er -- zum Streitgegenstand -- bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 9. Oktober 1991 II B 71/90, BFH/NV 1992, 719).
  • BFH, 14.07.1976 - I R 138/74

    Klageverfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Beweismittel -

    Auszug aus BFH, 05.04.1994 - V B 164/93
    Dabei handelt es sich um ein summarisches Verfahren, in dem nur präsente Beweismittel berücksichtigt werden müssen (BFH-Entscheidungen vom 14. Juli 1976 I R 138/74, BFHE 119, 373, BStBl II 1976, 682, und vom 23. Januar 1991 II B 116/90, BFH/NV 1991, 694).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 163/82

    Verpflichtung des Revisionsgerichtes zur Untersuchung von erstinstanzlichen

    Auszug aus BFH, 05.04.1994 - V B 164/93
    Die Aktenteile, die das Gericht nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt hat, müssen genau bezeichnet werden (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    a) Besonders detailliert hätte das Vorbringen begründet werden müssen, mit dem angefochtenen Urteil habe das Finanzgericht (FG) gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, und zwar deshalb, weil ein solcher Einwand sowohl das materielle Recht als auch die Handhabung von Verfahrensrecht betreffen kann (s. BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, und Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 80, m.w.N.).
  • FG Köln, 24.11.2023 - 7 V 1177/23

    Verfahren - Änderung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung § 69

    Im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung handelt es sich um ein summarisches Verfahren, in dem nur präsente Beweismittel berücksichtigt werden müssen (BFH-Beschluss vom 05.04.1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten

    Soweit der Kläger als Verfahrensfehler einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO rügt, weil das FG angeblich gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen habe, ist dieser Verfahrensfehler nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Weise dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883; auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 14.06.2000 - X B 101/99

    Abgrenzung Herstellungs-/Erhaltungsaufwand bei Dacherneuerung

    Dies gilt insbesondere für den Einwand der Kläger, das FG "werte den Sachverhalt falsch"; eine solche behauptete Abweichung in der Beurteilung von Tatsachen betrifft allein die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung und kann deshalb nicht mit der Divergenzrüge nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).

    Dass das FG auf der Grundlage dieser BFH-Rechtsprechung die konkrete Veranlassung der Erneuerungsaufwendungen im Streitfall in der beabsichtigten baulichen Erweiterung des Dachgeschosses gesehen hat, weil die Erweiterung ohne Dacherneuerung --wegen der Baufälligkeit des Dachs-- ausgeschlossen gewesen sei, ist unmittelbare Folge seiner auf den entschiedenen Fall bezogenen Tatsachenwürdigung, die nicht Gegenstand einer Divergenzrüge (BFH-Entscheidungen in BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und in BFH/NV 1995, 883) oder einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung sein kann (BFH-Beschlüsse vom 9. November 1994 II B 142/93, BFH/NV 1995, 489; vom 22. November 1995 II B 63/95, BFH/NV 1996, 390).

  • BFH, 13.03.2007 - X B 37/06

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Schätzung

    a) Abgesehen davon, dass Grund für die Schätzung die fehlende Ordnungsmäßigkeit der Buchführung war und nicht der fehlende Nachweis der Herkunft der als Einlagen gebuchten Einzahlungen auf das betriebliche Bankkonto, sind zur schlüssigen Darlegung der Rüge, das FG habe gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, die Aktenteile genau zu bezeichnen, die das FG nicht berücksichtigt haben soll (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219; vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288; vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

    d) Besonders detailliert hätte das Vorbringen begründet werden müssen, mit dem angefochtenen Urteil habe das FG gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, und zwar deshalb, weil ein solcher Einwand sowohl das materielle Recht als auch die Handhabung von Verfahrensrecht betreffen kann (s. BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, und Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 80, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2008 - X B 158/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und

    a) Das Vorbringen, mit dem angefochtenen Urteil habe das FG gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, muss besonders detailliert begründet werden, weil ein solcher Einwand sowohl das materielle Recht als auch die Handhabung von Verfahrensrecht betreffen kann (s. BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, sowie Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 80, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.1998 - III B 5/98

    Krankenversicherungsbeiträge als außergewöhnliche Belastung

    Ferner ist auszuführen, inwiefern die Entscheidung des FG unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, 884 unter B. 2. der Gründe).
  • BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    c) Soweit die Klägerin weiter einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO rügt, weil das FG seiner Entscheidung angeblich einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen Vorbringen der Beteiligten nicht entsprochen habe, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe, ist auch dieser Verfahrensfehler nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Weise hinreichend schlüssig dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige -

    Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muß in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rz. 228 f., m.w.N.; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, m.w.N., und vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

  • BFH, 16.08.2006 - V B 207/05

    NZB: Verstoß gegen den "klaren Inhalt der Akten", Divergenz

  • BFH, 08.08.2006 - X B 191/05

    Empfängerverlangen und Scheckzahlungen im Baugewerbe; Rüge einer Divergenz;

  • BFH, 13.11.2007 - IV B 161/06

    Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter: Nachweis der betrieblichen Veranlassung -

  • BFH, 05.07.2000 - X B 135/99

    Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

  • BFH, 21.06.2000 - IV B 138/99

    Tatsächliche Verständigung bei fehlendem Bindungswillen?

  • BFH, 27.05.2009 - VI B 119/08

    Unvollständige Auswertung der Akten als Verfahrensfehler - Die dem materiellen

  • BFH, 12.09.2000 - III B 103/99

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

  • BFH, 18.12.2001 - XI B 31/00

    Gemeinsame Veranlagung - Einkommensteuer - Geschäftsanteil - Anschaffungskosten -

  • BFH, 30.12.1998 - XI B 51/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 22.10.2001 - V B 59/01

    KFZ- Werkstatt - Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Beweiswürdigung - Beschwerde -

  • BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00

    Abrechnungsbescheid - Einkommensteuer - Säumniszuschlag - Hinterziehungszinsen -

  • BFH, 29.03.2000 - VII B 145/99

    Haftungsbescheid - Haftung - Erlöschen des Haftungsanspruchs - Zahlungsverjährung

  • BFH, 23.04.1999 - I B 150/98

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt - Zulassung der Revision - Zulassungsgrund -

  • BFH, 17.06.1997 - X B 193/96

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Zulassungsgrund für die Beschwerde

  • BFH, 06.05.1998 - IV B 7/97

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Vortrages das rechtliche Gehör sei

  • BFH, 22.10.1996 - III B 66/96

    Anforderungen an Begründung einer Beschwerde als Zulässigkeitsvoraussetzung

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Rechtsprechung
   BFH, 31.01.1994 - V B 142/93   

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BFH, 31.01.1994 - V B 142/93 (https://dejure.org/1994,8997)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1994 - V B 142/93 (https://dejure.org/1994,8997)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - V B 142/93 (https://dejure.org/1994,8997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 883
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 31.01.1994 - V B 142/93
    Selbst wenn der Kläger eine Abweichung des Urteils des FG von den im Urteil und der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidungen des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78 (BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99) und vom 17. Oktober 1990 I R 118/88 (BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242) geltend machen wollte, hat er die Abweichung nicht ausreichend bezeichnet.
  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 31.01.1994 - V B 142/93
    Ob das FG den Sachverhalt (hier: die Klageschrift) zutreffend gewürdigt hat, ist für die Frage nach einer Abweichung unerheblich (BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 118/88

    - Für Bestimmung des Klageantrages die Bezeichnung der anderweitig anzusetzenden

    Auszug aus BFH, 31.01.1994 - V B 142/93
    Selbst wenn der Kläger eine Abweichung des Urteils des FG von den im Urteil und der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidungen des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78 (BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99) und vom 17. Oktober 1990 I R 118/88 (BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242) geltend machen wollte, hat er die Abweichung nicht ausreichend bezeichnet.
  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    Dass das FG den Sachverhalt aus der Sicht des Klägers nach dessen Auffassung unrichtig beurteilt hat, ist für sich genommen keine Anwendung abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls eine rechtsfehlerhafte Würdigung von Tatsachen, die mit der Divergenzrüge i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht geltend zu machen ist (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    So lässt der Einwand des Klägers, das FG habe "den (nach Rechtsprechung und Schrifttum zu gewährenden) Vertrauensschutz nicht beachtet", nicht die Rüge abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls die Rüge materiell-rechtlich fehlerhafter Entscheidung erkennen, die allein keine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO darstellt (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 07.02.2008 - X B 140/07

    Gewerblicher Grundstückshandel - Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen -

    Dass die Kläger dieses Ergebnis der auf Grundlage der BFH-Rechtsprechung getroffenen Würdigung ablehnen, kann eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883, und in StuB 2002, 133).
  • BFH, 22.08.2001 - X B 9/01

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerdebegründung -

    rügt er lediglich die materiell-rechtliche Würdigung im Einzelfall, die grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angefochten werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 26.07.2001 - X B 5/01

    Beschwerde - Zulassung - Revision - Grundstück - Umlaufvermögen -

    Seine Auffassung, im Streitfall sei eine Absicht zur dauernden Nutzung der streitigen Grundstücke durch den Kläger nicht gegeben, stellt sich mithin lediglich als materiell-rechtliche Würdigung der Einzelfallumstände auf der Grundlage der BFH-Rechtsprechung dar, die allein eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht rechtfertigen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 05.07.2000 - X B 135/99

    Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

    Dass das FG die Erzielbarkeit eines solchen Aufgabegewinns auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls verneint hat, betrifft lediglich eine von der Auffassung der Kläger abweichende Beurteilung von Tatsachen, die nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 14.06.2000 - X B 101/99

    Abgrenzung Herstellungs-/Erhaltungsaufwand bei Dacherneuerung

    Dies gilt insbesondere für den Einwand der Kläger, das FG "werte den Sachverhalt falsch"; eine solche behauptete Abweichung in der Beurteilung von Tatsachen betrifft allein die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung und kann deshalb nicht mit der Divergenzrüge nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
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