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   BFH, 08.03.1995 - II R 42/92   

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https://dejure.org/1995,4239
BFH, 08.03.1995 - II R 42/92 (https://dejure.org/1995,4239)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1995 - II R 42/92 (https://dejure.org/1995,4239)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1995 - II R 42/92 (https://dejure.org/1995,4239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohneigentum - Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der Würdigung einer Willenserklärung oder eines Vertrages durch das Finanzgericht (FG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i.S.d. § 16 GrEStG

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 924
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BFH, 08.03.1995 - II R 42/92
    Es kommt deshalb im Streitfall nicht darauf an, ob im Falle der Erstveräußerung von Eigentumswohnungen oder Teileigentum durch den Vorratsteiler (vgl. § 8 WEG) generell die gemäß § 12 Abs. 1 WEG statuierte Verwalterzustimmung entbehrlich ist, also etwa auch dann, wenn der Vorratsteiler einzelne Eigentumswohnungen zu einem Zeitpunkt veräußert, in dem -- weil er bereits vorher zumindest eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum veräußert hatte -- bereits eine Eigentümergemeinschaft bestanden hat (zu dieser Streitfrage vgl. den Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 21. Feburar 1991 V ZB 13/90, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1991, 1613 m. w. N. pro und contra).
  • BFH, 07.10.1987 - II R 123/85

    Grunderwerbsteuer - Nichtfestsetzung der Steuer - Ursprüngliche Rechtsstellung -

    Auszug aus BFH, 08.03.1995 - II R 42/92
    Eine (begünstigte) Rückgängigmachung liegt vielmehr nur dann vor, wenn die Vertragspartner vollständig aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen werden, wenn daher die Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück beseitigt wird und der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtstellung in bezug auf das Grundstück wiedererlangt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1976 II R 131/74, BFHE 120, 557, BStBl II 1977, 253, und vom 7. Oktober 1987 II R 123/85, BFHE 152, 193, BStBl II 1988, 296; Sack in Boruttau/Egly/Sigloch, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 13. Aufl., § 16 Rdnr. 61 m. w. N.).
  • BFH, 06.10.1976 - II R 131/74

    Ehegatten - Bescheinigung des Regierungspräsidenten - Hälftiger Kauf eines

    Auszug aus BFH, 08.03.1995 - II R 42/92
    Eine (begünstigte) Rückgängigmachung liegt vielmehr nur dann vor, wenn die Vertragspartner vollständig aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen werden, wenn daher die Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück beseitigt wird und der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtstellung in bezug auf das Grundstück wiedererlangt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1976 II R 131/74, BFHE 120, 557, BStBl II 1977, 253, und vom 7. Oktober 1987 II R 123/85, BFHE 152, 193, BStBl II 1988, 296; Sack in Boruttau/Egly/Sigloch, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 13. Aufl., § 16 Rdnr. 61 m. w. N.).
  • BFH, 04.12.1979 - VII R 29/77

    Gehaltsabtretung - Vorausabtretung - Lohnsteuererstattungsanspruch -

    Auszug aus BFH, 08.03.1995 - II R 42/92
    Zur nachprüfbaren Rechtsanwendung gehört auch die Frage, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere auch die Interessenlage der Beteiligten, erforscht hat (vgl. z. B. auch BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VII R 29/77, BFHE 130, 226, BStBl II 1980, 488; Gräber/Ruban, a. a. O.).
  • BFH, 16.02.2005 - II R 53/03

    Verhältnis zwischen Steuerfestsetzungsverfahren und Änderungsverfahren nach § 16

    a.E., und vom 8. März 1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924 unter II.3.

    Die Vertragsparteien müssen, um das wirtschaftliche Ergebnis des zivilrechtlich unwirksam gewordenen Verpflichtungsgeschäfts im vorbeschriebenen Sinne wieder zu beseitigen, sämtliche Wirkungen aus dem Erwerbsvorgang aufheben und sich so stellen, als wäre dieser nicht zustande gekommen (BFH-Entscheidungen in BFHE 116, 50, BStBl II 1975, 675 unter II.2.a; in BFH/NV 1995, 924 unter II.3.b cc, und vom 10. Juli 1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61 unter II.2., jeweils m.w.N.).

  • BFH, 01.07.2008 - II R 36/07

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine

    Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG setzt demnach voraus, dass die Vertragsparteien sämtliche Wirkungen aus dem Erwerbsvorgang aufheben und sich so stellen, als wäre dieser nicht zustande gekommen (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924; vom 16. Februar 2005 II R 53/03, BFHE 209, 158, BStBl II 2005, 495; BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61).
  • FG Köln, 30.08.2006 - 5 K 4868/05

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

    Ein Einfluss des ursprünglichen Käufers auf die Auswahl des neuen Vertragspartners sei anzunehmen, wenn es sich bei den beiden Käufern um einander nahestehende oder gesellschaftsrechtlich verbundene Personen handele und wenn der Erstkäufer ein Interesse an dem Neuabschluss des Vertrages mit dem Zweitkäufer habe (BFH-Urteil vom 08.03.1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924).

    Ein Einfluss des ursprünglichen Erwerbers auf die Auswahl des neuen Vertragspartners ist anzunehmen, wenn es sich bei den beiden Erwerbern um einander nahestehende oder gesellschaftsrechtlich verbundene Personen handelt und wenn der Ersterwerber ein Interesse an dem Neuabschluss des Vertrages mit dem Zweiterwerber hat (vgl. BFH - Urteil vom 08.03.1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924; Beschluss des FG Hamburg vom 31.01.1996 II 4/95, EFG 1996, 390; Boruttau/Sack, GrEStG, 15. Aufl., § 16 Rd. 62; Pahlke/Franz, GrEStG, 2. Aufl., § 16 Rd. 26).

  • FG Hamburg, 30.09.2004 - III 599/01

    Grunderwerbsteuer: Erwerb der Verwertungsbefugnis durch GbR-Beitritt

    dd) Dass wohnungseigentumsrechtlich eine vorgesehene Zustimmung anderer Wohnungseigentümer - oder des Verwalters - entbehrlich ist, wenn oder solange alle Wohnungen sich im Eigentum derselben Person - oder hier derselben Gesamthand - befinden (vgl. BFH vom 8. März 1995, II R 42/92, BFH/NV 1995, 924 m.w.N.), spricht nicht gegen, sondern für die obige Auslegung, die gesellschaftsrechtliche Zustimmungsbedürftigkeit wie die hier durch sie ersetzte wohnungseigentumsrechtliche zu handhaben.

    ee) Die Einschränkung durch die vorbeschriebene Zustimmungsbedürftigkeit eines eventuellen zukünftigen Weiterverkaufs nach einem § 12 WEG entsprechenden Maßstab geht jedoch nicht soweit, dass damit grunderwerbsteuerlich die wirtschaftliche oder rechtliche Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG oder überhaupt ein Tatbestand des § 1 GrEStG verneint werden könnte, nachdem die Zustimmung für den eigenen Erwerb erteilt wurde (vgl. zur Wirkung bei letzterem BFH vom 8. März 1995, II R 42/92, BFH/NV 1995, 924).

  • BFH, 21.12.2005 - II B 67/05

    Erwerbsvorgang nach § 16 Abs. 1 GrEStG - Rückgängigmachung

    Sie müssen dazu sämtliche Wirkungen aus dem Erwerbsvorgang aufheben und sich so stellen, als wäre dieser nicht zustande gekommen (BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 II R 173/71, BFHE 116, 50, BStBl II 1975, 675, unter II. 2. a; vom 8. März 1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924, unter II. 3. b cc, und vom 16. Februar 2005 II R 53/03, BFHE 209, 158, BStBl II 2005, 495, unter II. 2. a; BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61, unter II. 2.).
  • FG Münster, 10.04.2014 - 8 K 306/11

    Zurechnung sicherungsübereigneter Kommanditanteile für Zwecke der

    Nach den §§ 133, 157 BGB ist nicht nur der Wortlaut der abgegebenen Willenserklärungen maßgebend, sondern es sind auch die Entstehungsgeschichte des Rechtsgeschäfts und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck und die bestehenden Interessenlagen mit einzubeziehen (vgl. BFH Urteil vom 08.03.1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924; BFH Urteil vom 16.06.1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80; BFH Urteil vom 22.01.2003 II R 76/01, BFH/NV 2003, 1137).
  • FG Hamburg, 31.01.1996 - II 4/95

    Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens, nach Zusage der

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  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 174/99

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung

    Ein Einfluss des ursprünglichen Käufers auf die Auswahl des neuen Vertragspartners ist anzunehmen, wenn es sich bei den beiden Käufern um einander nahestehende oder gesellschaftsrechtlich verbundene Personen handelt und wenn der Erstkäufer ein Interesse an dem Neuabschluss des Vertrages mit dem Zweitkäufer hat (vgl. Entscheidungen des BFH vom 8. März 1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924; des FG Hamburg vom 31. Januar 1996 II 4/95, EFG 1996, 390, rechtskräftig; Boruttau/Sack, GrEStG , 14. Aufl., § 16 Rd. 62; Pahlke/Franz, GrEStG , 2. Aufl., § 16 Rd. 26).
  • BFH, 21.04.1998 - VII S 7/98

    Vollstreckung von Gerichtskosten - Zwangsvollstreckungsgegenklage -

    Dazu gehört, daß er innerhalb dieser Frist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darstellt (§ 117 Abs. 1 ZPO) und zudem unaufgefordert die nach § 117 Abs. 2 ZPO dem Antrag auf Gewährung von PKH beizufügende Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem eingeführten Vordruck (§ 117 Abs. 4 ZPO), sowie entsprechende Belege vorlegt (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 I S 13/94 u.a., BFH/NV 1995, 924).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.02.2007 - 11 V 1387/06

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 GrEStG

    Denn bei summarischer Prüfung haben im Zeitpunkt des Erlasses der Einspruchsentscheidung vom 14. Juli 2006 die Voraussetzungen des hier in Betracht kommenden § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für eine Nichtfestsetzung der Steuer nicht vorgelegen (vgl. zu dem maßgeblichen Zeitpunkt BFH, Urteil vom 8. März 1995 -II R 42/92 -, BFH/NV 1995, 924).
  • FG Nürnberg, 31.07.2002 - IV 162/01

    Grundstückskauf mit hinausgeschobener Wirksamkeit

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