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Rechtsprechung
   BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94   

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https://dejure.org/1994,2344
BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94 (https://dejure.org/1994,2344)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1994 - VII B 71/94 (https://dejure.org/1994,2344)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1994 - VII B 71/94 (https://dejure.org/1994,2344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 375
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94
    Insoweit spricht jedoch zumindest der erste Anschein gegen die Annahme, daß die Zigaretten ohne Wissen des Fahrzeughalters und -führers -- des Antragstellers -- im Wagen untergebracht worden seien (zur Zulässigkeit des Anscheinsbeweises im finanzgerichtlichen Verfahren etwa Senat, Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, 69, BStBl II 1989, 534).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 94/82
    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94
    Die Waren sind damit vom Antragsteller vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden (Tathandlung; vgl. zum früheren nationalen Recht § 57 Abs. 1 des Zollgesetzes, § 133 der Allgemeinen Zollordnung; Senat, Urteil vom 12. März 1985 VII R 94/82, BFHE 143, 477, 480; zum neuen, mit den im Einfuhrzeitpunkt geltenden Gemeinschaftsvorschriften übereinstimmenden Gemeinschaftsrecht Witte, Zollkodex, 1994, Art. 202 Rz. 1).
  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Das Verbringen wurde als reine "Tathandlung" verstanden, d.h. als ein Tun, das bewirkt, dass Waren in das Gebiet eines anderen Staates (Zollgebiet, Zollgebiet der Gemeinschaft, Steuergebiet) gelangen; auf Vorstellungen oder Verschulden des Handelnden wurde nicht abgestellt, dass die betreffenden Waren durch Dritte möglicherweise ohne Wissen des Fahrzeugführers in dem Fahrzeug untergebracht worden sind, wurde als entscheidungsunerheblich angesehen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375; Urteil des FG Düsseldorf vom 14. April 2000 4 K 7790/98 VTa,Z,EU, ZfZ 2000, 315; Witte, Zollkodex, 3. Aufl. 2002, Art. 202 Rz 18 sowie Witte/Kampf, ebenda, Art. 38 Rz 4).
  • BFH, 11.07.2000 - VII B 41/00

    Zollschuldnerschaft bei Übernahme geschmuggelter Zigaretten

    Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Fahrer und Eigentümer eines PKW weiß, was sich in seinem Fahrzeug befindet (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).

    Dennoch muss das Gericht im Einzelfall im summarischen Verfahren prüfen können, ob es eine Beweisführung im Sinne des Antragstellers für möglich hält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 1994 VII B 2/94, BFH/NV 1995, 281, und in BFH/NV 1996, 375).

  • BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99

    Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei

    Sie ist teils zu der früheren nationalen Regelung des § 57 Abs. 1 und 2 des Zollgesetzes (ZG) sowie des § 133 der Allgemeinen Zollordnung und damit zu einer anderen Frage, nämlich der Frage des Vorenthaltens von Zollgut der zollamtlichen Überwachung (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 12. März 1985 VII R 94/82, BFHE 143, 477, 480), sowie teils zu der unmittelbaren zollschuldrechtlichen Vorgängerregelung des Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2144/87 des Rates vom 13. Juli 1987 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 201/15) --ZollschuldVO-- ergangen (vgl. den im PKH-Verfahren ergangenen Senatsbeschluß vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).
  • BFH, 03.12.1996 - IV S 2/96

    Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen an Angehörige als außergewöhnliche

    Aufgabe des Gerichts ist es jedoch, anhand des konkreten Streitstoffs und der vorhandenen Unterlagen darüber zu befinden, ob bei der gebotenen summarischen Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen besteht; eine unzulässige Beweisantizipation ist das nicht (BFH-Beschluß vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).

    Beides sieht § 118 Abs. 2 Satz 1 und 3 ZPO jedoch nicht vor (BFH-Beschlüsse vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375, und vom 9. Juni 1996 IV B 105/95, BFH/NV 1997, 58).

  • BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98

    Rücknahme einer Einspruchsentscheidung; Ersetzen der ersten

    Eine unzulässige Vorwegnahme des Ergebnisses einer etwaigen künftigen Beweisaufnahme liegt darin nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).
  • BFH, 14.03.2000 - V B 187/99

    Öffentliche Zustellung

    Ist, wie im Streitfall, lediglich der Sachverhalt streitig, so ist die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nur zu bejahen, wenn das Gericht in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung durch den Antragsteller im Klageverfahren überzeugt ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375, m.w.N.).
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 57/97

    Besitz des Klägers an den Zigaretten als Voraussetzung für dessen

    Sofern überhaupt der Beweis des ersten Anscheins aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes dergestalt in Betracht kommt, daß alle Gegenstände, die sich in einem Fahrzeug befinden, i. S. des Art. 202 Abs. 3 Anstrich 3 Alternative 2 ZK dem Fahrzeughalter (oder dem Fahrer) und möglicherweise auch dem Fahrer als Besitzer zuzurechnen sind (vgl. BFH-Beschluß vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375; Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534), ist das FG, ohne daß dies im Revisionsverfahren beanstandet werden könnte, zu der Überzeugung gelangt, daß dieser Anscheinsbeweis durch den Vortrag des Klägers erschüttert worden sei.
  • BFH, 20.05.2014 - VII R 47/13

    Einfuhrabgabenpflicht bei Nichtbeachtung des Zollflugplatzzwangs

    Vorstellungen oder Verschulden des Handelnden sind für die Frage der Vorschriftswidrigkeit des Verbringes unerheblich (Senatsbeschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).
  • BFH, 11.08.2000 - IV B 27/00

    Ablehnung von PKH; mutwillige Rechtsverfolgung

    Er kann für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache wegen des im PKH-Verfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes (BFH-Beschluss vom 13. Januar 1997 X B 87/95, BFH/NV 1997, 433) neues tatsächliches Vorbringen heranziehen und außer der Darstellung des Streitverhältnisses und der Angabe von Beweismitteln durch den Antragsteller (§ 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO) auch den übrigen Akteninhalt und präsente Beweismittel (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375) heranziehen.
  • BFH, 31.05.2000 - V B 36/00

    PKH; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Er kann für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache wegen des im PKH-Verfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes (BFH-Beschluss vom 13. Januar 1997 X B 87/95, BFH/NV 1997, 433) neues tatsächliches Vorbringen heranziehen und außer der Darstellung des Streitverhältnisses durch den Antragsteller und der Angabe von Beweismitteln (§ 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO) auch den übrigen Akteninhalt und präsente Beweismittel (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375) heranziehen.
  • BFH, 25.01.2001 - X B 41/00

    Einkommensteuer - Verlustvortrag - Anschaffungskosten - Prozesskostenhilfe -

  • BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99

    PKH; Zollfahndung und Zigarettenschmuggel

  • BFH, 09.07.1996 - IV B 105/95

    Registrierung von Betriebseinnahmen im Rahmen der Festsetzung von Einkommens- und

  • BFH, 28.01.1999 - VII B 228/98

    PKH; hinreichende Erfolgsaussichten

  • BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96

    Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • FG Thüringen, 14.02.2013 - 2 K 671/12

    Einfuhrabgabe für vorschriftswidrig in die Gemeinschaft verbrachtes ziviles

  • BFH, 31.05.2000 - V B 37/00

    Selbständiger - Beratungsleistungen für Unternehmen - Umsatzsteuer - Schätzung

  • BFH, 13.11.1998 - VII B 141/98

    EinigVtr; Produktionsfondssteuer DDR

  • BFH, 11.08.2000 - IV B 28/00

    Beratungsleistungen - Verdachts der Steuerhinterziehung - Kürzung der

  • FG Düsseldorf, 06.01.2003 - 4 V 5814/02

    Schenkungsteuer; Grundstücksveräußerung unter Verkehrswert; Freigebige Zuwendung;

  • BFH, 12.02.1998 - VII B 221/97

    Rechtliche Wirkungen des Unterlassens einer Beweiserhebung in einem

  • FG Hamburg, 14.02.2000 - IV 162/99

    Zollschuldentstehung wegen vorschriftswidriger Verbringung

  • FG Hamburg, 14.02.2000 - IV 117/99

    Zollschuldentstehung wegen vorschriftswidriger Verbringung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.1998 - 1 K 198/96

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Einfuhrabgaben; Entstehen von Einfuhrabgaben;

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Rechtsprechung
   BFH, 30.10.1995 - V B 92/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6852
BFH, 30.10.1995 - V B 92/95 (https://dejure.org/1995,6852)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1995 - V B 92/95 (https://dejure.org/1995,6852)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1995 - V B 92/95 (https://dejure.org/1995,6852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung: Darlegung, Anforderungen an Rechnungen zur Vermeidung von § 14 Abs. 3 UStG 1980

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

    Auszug aus BFH, 30.10.1995 - V B 92/95
    Selbst wenn die Klägerin in diesem Zusammenhang eine "Rechtsfrage" im Sinne der zitierten Rechtsprechung aufgeworfen haben sollte, fehlt doch jede Auseinandersetzung mit der -- bereits vom Finanzgericht zitierten -- Rechtsprechung des BFH zu diesem Problemkreis (vgl. BFH-Entscheidungen vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134, und vom 9. Dezember 1987 X R 35/82, BFH/NV 1988, 269 m. w. N.).

    Nach dem Beschluß in BFH/NV 1989, 134 ist durch die Rechtsprechung dem Grundsatz nach geklärt, daß nur als solche gekennzeichnete "Vorausrechnungen" oder "Proforma-Rechnungen" nicht den Tatbestand des § 14 Abs. 3 Satz 2 -- 2. Alternative -- UStG 1980 erfüllen.

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 30.10.1995 - V B 92/95
    Hat der BFH bereits früher über die streitige Rechtsfrage entschieden, so ist darzulegen, weshalb der Beschwerdeführer gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH zu der Frage im Interesse der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung für erforderlich hält (BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 30.10.1995 - V B 92/95
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt oder durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 26.11.1986 - II B 112/86

    Bestimmung der Grunderwerbssteuer

    Auszug aus BFH, 30.10.1995 - V B 92/95
    In einem solchen Fall ist die grundsätzliche Bedeutung nur dargetan, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und darlegt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Rechtsfrage sieht (BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304, und vom 27. Mai 1988 V B 82/86, BFH/NV 1989, 179).
  • BFH, 27.05.1988 - V B 82/86

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung

    Auszug aus BFH, 30.10.1995 - V B 92/95
    In einem solchen Fall ist die grundsätzliche Bedeutung nur dargetan, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und darlegt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Rechtsfrage sieht (BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304, und vom 27. Mai 1988 V B 82/86, BFH/NV 1989, 179).
  • BFH, 09.12.1987 - X R 35/82

    Gefahr des Missbrauchs einer Rechnung, auch wenn sich eine Gefährdung des

    Auszug aus BFH, 30.10.1995 - V B 92/95
    Selbst wenn die Klägerin in diesem Zusammenhang eine "Rechtsfrage" im Sinne der zitierten Rechtsprechung aufgeworfen haben sollte, fehlt doch jede Auseinandersetzung mit der -- bereits vom Finanzgericht zitierten -- Rechtsprechung des BFH zu diesem Problemkreis (vgl. BFH-Entscheidungen vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134, und vom 9. Dezember 1987 X R 35/82, BFH/NV 1988, 269 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.1995 - V B 73/95   

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https://dejure.org/1995,31193
BFH, 25.10.1995 - V B 73/95 (https://dejure.org/1995,31193)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1995 - V B 73/95 (https://dejure.org/1995,31193)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - V B 73/95 (https://dejure.org/1995,31193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 375
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