Rechtsprechung
BFH, 01.12.1995 - VII R 44/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässiger Verzicht auf eine Begründung eines Beschlusses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 457
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.12.1985 - VII R 17/84
Einfuhrhandelsprüfung - Angabe des Prüfungszeitraums - Hinreichende Bestimmtheit …
Auszug aus BFH, 01.12.1995 - VII R 44/95
Der Senat hat bereits, ausgehend von seinem Urteil vom 3. Dezember 1985 VII R 17/84 (BFHE 145, 492f., BStBl II 1986, 439), in seiner den Parallelfall -- Prüfungszeiträume 1981/1982 -- betreffenden Entscheidung (…Urteil vom 1. Dezember 1992 VII R 53/92, BFH/NV 1993, 515) zum Ausdruck gebracht, daß dann, wenn die für den nichtverjährten Zeitraum vorgesehene Prüfung später als im Jahre ihrer Anordnung beginnt, sie sich auf den bei Prüfungsbeginn unverjährten Zeitraum erstreckt (unter Berücksichtigung der maßgebenden "normalen" Verjährungsfrist nach dem bei Erlaß der Prüfungsanordnung geltenden Verjährungsrecht).Kann die Angabe "nichtverjährter Zeitraum" als hinreichend bestimmt (§ 119 Abs. 1 AO 1977) angesehen werden, so verbleibt es dabei auch, wenn mit der Prüfung nicht mehr im Jahre der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung begonnen wird (vgl. -- bezogen auf die Ablaufhemmung -- BFHE 145, 492, 495).
Die "Disposition" hinsichtlich des Prüfungsbeginns hat der Senat in BFHE 145, 492, wie die weiteren Entscheidungsgründe ergeben, für unerheblich gehalten.
- BFH, 01.12.1992 - VII R 53/92
Zulassungsfreiheit zur Revision einer Einordnung von Dichtungen als …
Auszug aus BFH, 01.12.1995 - VII R 44/95
Der Senat hat bereits, ausgehend von seinem Urteil vom 3. Dezember 1985 VII R 17/84 (BFHE 145, 492f., BStBl II 1986, 439), in seiner den Parallelfall -- Prüfungszeiträume 1981/1982 -- betreffenden Entscheidung (Urteil vom 1. Dezember 1992 VII R 53/92, BFH/NV 1993, 515) zum Ausdruck gebracht, daß dann, wenn die für den nichtverjährten Zeitraum vorgesehene Prüfung später als im Jahre ihrer Anordnung beginnt, sie sich auf den bei Prüfungsbeginn unverjährten Zeitraum erstreckt (unter Berücksichtigung der maßgebenden "normalen" Verjährungsfrist nach dem bei Erlaß der Prüfungsanordnung geltenden Verjährungsrecht).
- FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2007 - 7 V 7357/07
Zulässigkeit der Offenbarung nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. c AO in einer im …
Bei den hier streitigen Mitteilungen handelt es sich um Realakte, gegen die sich der Antragsteller im Hauptsacheverfahren im Wege der sonstigen Leistungsklage (§ 40 Abs. 2 FGO) in Gestalt einer Unterlassungsklage wehren kann (vgl. z.B. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 16.10.1986 V B 3/86, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE 147, 487, Bundessteuerblatt -BStBl-II 1987, 30;… Tormöhlen in Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 30 AO Rz. 160; vgl. aber auch BFH, Beschluss vom 21.11.1995 VII B 124/95, Haufe-Index 1148407, Leitsätze in BFH/NV 1996, 457 und [...], der offen lässt, ob statt dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einschlägig ist).
Rechtsprechung
BFH, 31.01.1996 - X B 197/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision wegen Divergenz
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 457
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.03.1970 - II 65/63
Eine Firma als Steuerschuldner und Adressat eines Steuerbescheides
Auszug aus BFH, 31.01.1996 - X B 197/94
-- Mit dem Rechtssatz "Zutreffend ist das FA davon ausgegangen, daß die fehlerhafte Bezeichnung der Steuerschuldnerin gemäß § 129 AO berichtigt werden konnte" sei das FG von dem im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 1970 II 65/63 (BFHE 99, 96, BStBl II 1970, 598) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, wonach die Bezeichnung einer falschen Person als Steuerschuldner nicht geheilt werden könne.Die behauptete Divergenz besteht nicht: Der BFH hatte im Urteil in BFHE 99, 96, BStBl II 1970, 598 einen anderen Fall und (u. a.) eine andere Rechtsfrage zu entscheiden als das FG in diesem Verfahren: Dort ging es um die Identität des (richtigen) Steuerschuldners, und damit um die Bestimmtheit des angefochtenen Steuerverwaltungsakts (§ 118 Satz 1, § 119 Abs. 1 AO 1977), hier allein um die zutreffende Bezeichnung des in seiner Identität (aus dem Gesamtinhalt des Verwaltungsakts "Einspruchsentscheidung"-- s. § 365 Abs. 1 AO 1977) trotz der versehentlich falschen Angabe des Nachnamens für alle Beteiligten eindeutig feststehenden Inhaltsadressaten, der Klägerin (…zur Unterscheidung: Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 119 AO 1977 Rdnr. 2 und § 122 AO 1977 Rdnr. 2, m. w. N.).
- BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94
Mangel an der Darlegung der gundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 31.01.1996 - X B 197/94
Der Senat ist -- wie nun schon mehrfach unter allen denkbaren Gesichtspunkten dargelegt (vgl. die Nachweise im Beschluß vom 7. März 1995 X B 194--197/93, BFH/NV 1995, 711, 713) -- ordnungsgemäß besetzt.
Rechtsprechung
BFH, 21.11.1995 - VII B 224/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 457
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der …
Auszug aus BFH, 21.11.1995 - VII B 224/95
Anschluß an BFH-Beschluß vom 5. März 1979 GrS 3/78.