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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1996 - X B 133/95   

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BFH, 26.01.1996 - X B 133/95 (https://dejure.org/1996,9831)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1996 - X B 133/95 (https://dejure.org/1996,9831)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - X B 133/95 (https://dejure.org/1996,9831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Zur erforderlichen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 9. Mai 1995 VIII B 109/94, BFH/NV 1995, 1075).
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Auf diese Ausführungen haben die Prozeßbeteiligten einen Anspruch; nur so ist sichergestellt, daß das Recht auf Gehör gewährt wurde (BFH-Urteile vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, und vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555).
  • BFH, 20.06.1995 - X B 131/94

    Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Ist das Urteil des FG auf mehrere die Entscheidung tragende Gründe gestützt, muß hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 19. Juni 1995 III B 186/94, BFH/NV 1996, 51).
  • BFH, 09.05.1995 - VIII B 109/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Zur erforderlichen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 9. Mai 1995 VIII B 109/94, BFH/NV 1995, 1075).
  • BFH, 19.02.1993 - III R 101/89

    Verfahrensfehler auf Grund der Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Auf diese Ausführungen haben die Prozeßbeteiligten einen Anspruch; nur so ist sichergestellt, daß das Recht auf Gehör gewährt wurde (BFH-Urteile vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, und vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555).
  • BFH, 19.06.1995 - III B 186/94

    Finanzgerichtsordnung; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Ist das Urteil des FG auf mehrere die Entscheidung tragende Gründe gestützt, muß hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 19. Juni 1995 III B 186/94, BFH/NV 1996, 51).
  • BFH, 28.01.2004 - I B 50/03

    Wiedereröffnung des Verfahrens

    Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, dass das FG das Verfahren ermessensfehlerhaft nicht wiedereröffnet habe, ist für eine Darlegung dieses Verfahrensmangels i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO somit die schlüssige Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Verletzung der Verpflichtung des FG zu fehlerfreier Ermessensausübung ergibt (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118; vom 26. Januar 1996 X B 133/95, BFH/NV 1996, 563).
  • BFH, 25.04.1996 - VIII B 30/95

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung der Wiedereröffnung des Verfahrens

    Für die Bezeichnung des Verfahrensmangels ist in einem solchen Fall die schlüssige Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Verletzung dieser Grundsätze durch das FG ergibt (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1996 X B 133/95, BFH/NV 1996, 563).
  • BFH, 16.07.1997 - X B 212/96

    Umfang der Beschwerdebegründung

    Die dem Rechtsuchenden in § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auferlegte Darlegungslast erfordert es im Fall des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, daß der Beschwerdeführer die Tatsachen genau bezeichnet, aus denen sich nach seiner Meinung der behauptete Verfahrensverstoß ergibt, und daß er in sich schlüssig zumindest die Möglichkeit aufzeigt, daß das angefochtene Urteil auf diesem Mangel beruht (s. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Januar 1996 X B 133/95, BFH/NV 1996, 563 und vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118; Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, 4. Auflage, 1997, § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 37 f., m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1996 - X B 169/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14177
BFH, 26.01.1996 - X B 169/95 (https://dejure.org/1996,14177)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1996 - X B 169/95 (https://dejure.org/1996,14177)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - X B 169/95 (https://dejure.org/1996,14177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines allgemeinen Interesses an der Klärung einer Rechtsfrage innerhalb einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 563
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.04.1988 - III B 1/88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 169/95
    Die grundsätzliche Bedeutung wird nicht allein mit der -- nicht weiter konkretisierten -- Behauptung dargelegt, die vom FG angewandte Vorschrift sei verfassungswidrig (BFH-Beschluß vom 29. März 1988 V B 108/87, BFH/NV 1990, 105; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 62 m. w. N.).

    Eine solche Bezugnahme, die -- wie vorliegend -- noch nicht einmal die Schriftsätze konkret bezeichnet, in denen der Zulassungsgrund ausgeführt sein soll, wird nicht dem Zweck des Begründungszwangs gerecht, den BFH davon zu entlasten, selbst die grundsätzliche Bedeutung anhand der Akten ermitteln zu müssen (z. B. BFH-Beschluß vom 26. April 1988 III B 1/88, BFH/NV 1990, 105).

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 169/95
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; weitere Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rz. 7).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 169/95
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und die Nachweise bei Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 61 f.).
  • BFH, 29.03.1988 - V B 108/87
    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 169/95
    Die grundsätzliche Bedeutung wird nicht allein mit der -- nicht weiter konkretisierten -- Behauptung dargelegt, die vom FG angewandte Vorschrift sei verfassungswidrig (BFH-Beschluß vom 29. März 1988 V B 108/87, BFH/NV 1990, 105; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 62 m. w. N.).
  • BFH, 18.01.1999 - III B 88/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Hausrat - Verlust - Zwangsräumung -

    Doch fehlen in der Beschwerdeschrift jegliche Angaben dazu, inwiefern die Beantwortung dieser Frage der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf, weil die Antwort zweifelhaft oder umstritten ist und weil sich aus der bisherigen Rechtsprechung des BFH keine zur Beantwortung dieser Rechtsfrage ausreichenden Anhaltspunkte gewinnen lassen (vgl. dazu z.B. Beschluß des BFH vom 26. Januar 1996 X B 169/95, BFH/NV 1996, 563, m.w.N.).
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