Rechtsprechung
BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Verzichts auf die Rüge des Übergehens eines Beweisangebots im Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 806
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 06.11.1991 - XI R 12/87
1. Nutzungsrecht an ungeschützter Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage - …
Auszug aus BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95
Es habe "den Rechtsbegriff der Verflechtung unzulässig ausgedehnt" und "den Ausnahmecharakter (nur dann, BFH, BStBl II 1992, Seite 415 5. Abs. ) der Beurteilung einer Tätigkeit als einheitlich gewerbliche Tätigkeit verkannt". - BFH, 19.08.1994 - X B 124/94
Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen …
Auszug aus BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95
Das Übergehen eines Beweisangebots gehört zu den Verfahrensverletzungen, auf deren Rüge verzichtet werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238). - BFH, 11.04.1994 - I B 195/93
Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge der Verletzung des …
Auszug aus BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95
Der Senat läßt offen, ob die Rüge den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entspricht (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188).
- BFH, 09.06.1993 - II B 92/92
Nichtzulassung einer Beschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95
Dabei müssen die vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und die Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Beschluß vom 9. Juni 1993 II B 92/92, BFH/NV 1994, 184). - BFH, 13.04.1993 - III B 88/91
Anforderungen an die Darstellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage
Auszug aus BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95
Erforderlich sind darüber hinaus Ausführungen dazu, ob und inwiefern die Auslegungsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. April 1993 III B 88/91, BFH/NV 1994, 44). - BFH, 22.07.1993 - XI B 17/93
Angemessenheit von Pensionszusagen an Arbeitnehmer-Ehegatten
Auszug aus BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95
Der Senat läßt offen, ob die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Weise dargelegt ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22. Juli 1993 XI B 17/93, BFH/NV 1994, 322, m. w. N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, son-dern …
Ob die Voraussetzungen einer künstlerischen Tätigkeit gegeben sind, ist von den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall abhängig, die das Gericht nach seiner freien Überzeugung zu beurteilen hat (BFH Beschluss vom 24. April 1996, XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806).Die Rechtsprechung misst daher der allgemeinen Verkehrsauffassung bei der Beurteilung dessen, was als künstlerisch einzustufen ist, besonderes Gewicht bei (BFH Beschluss vom 24. April 1996, XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806;… BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).
- BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung
Die Beschwerde legt nicht dar, in welcher Weise diese abstrakten Grundsätze überhaupt einer weiteren Konkretisierung in allgemeiner Form noch zugänglich sein könnten (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 24. April 1996 XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806 unter Ziff. 1. b der Gründe). - BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
Ob im Einzelfall eine Tätigkeit als künstlerisch oder gewerblich einzuordnen ist, hängt im Übrigen von den Umständen des konkreten Falles ab (vgl. BFH-Beschluss vom 24. April 1996 XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806 zum Grafik-Designer). - FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
(Gebrauchs-) Kunst
27 Ob im Einzelfall eine Tätigkeit als künstlerisch oder gewerblich einzuordnen ist, hängt im Übrigen von den Umständen des konkreten Falles ab (vgl. BFH-Beschluss vom 24. April 1996 XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806 zum Grafik-Designer).