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   BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96   

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BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96 (https://dejure.org/1996,5938)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1996 - VIII R 41/96 (https://dejure.org/1996,5938)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - VIII R 41/96 (https://dejure.org/1996,5938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 128
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96
    Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision (zur Umdeutung von Prozeßerklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, 383, m. w. N.) kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i. S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 25. Februar 1987 II R 10/87, BFH/NV 1988, 320, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96
    Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision (zur Umdeutung von Prozeßerklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, 383, m. w. N.) kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i. S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 25. Februar 1987 II R 10/87, BFH/NV 1988, 320, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 23.10.1986 - IX R 186/85

    Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung durch das Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96
    Enthält die Entscheidung des FG -- wie im Streitfall -- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Oktober 1986 IX R 186/85, BFH/NV 1988, 108, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.02.1987 - II R 10/87

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96
    Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision (zur Umdeutung von Prozeßerklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, 383, m. w. N.) kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i. S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 25. Februar 1987 II R 10/87, BFH/NV 1988, 320, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 27.08.2008 - IX R 38/08

    Keine neuen Beteiligten im Revisionsverfahren - keine Umdeutung einer Revision in

    Eine von einem Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe eingelegte, jedoch wegen fehlender Zulassung durch das FG unstatthafte Revision kann nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden (BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 26. September 2007 X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333).

    Neue Beteiligte können am Revisionsverfahren nicht teilnehmen, weil mit der Revision eine zwischen bestimmten Beteiligten ergangene Entscheidung der Vorinstanz nachgeprüft werden soll (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 128).

  • BFH, 12.01.2009 - VII B 228/08

    Fehlende Zulassung der Revision durch FG

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Sollte die von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden können (anders die ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.), wäre das Rechtsmittel ebenfalls unzulässig, weil innerhalb der Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO keine Begründung eingereicht worden ist.

  • BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06

    Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Die von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 04.08.2011 - III R 24/09

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein

    Ein gewillkürter Beteiligtenwechsel ist --anders als der im Streitfall durch den Tod der Erblasserin erfolgte gesetzliche Beteiligtenwechsel (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 122 Rz 3)-- im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 III B 115/03, BFH/NV 2005, 713).
  • BFH, 11.06.2004 - VII R 28/04

    Umdeutung einer nicht statthaften Revision in eine NZB

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 20.12.2013 - IX R 33/12

    Kein neuer Beteiligter im Revisionsverfahren

    Denn mit dem Rechtsmittel soll eine zwischen den Beteiligten ergangene Entscheidung der Vorinstanz nachgeprüft werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 14. Dezember 2004 III B 115/03, BFH/NV 2005, 713; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 40).
  • BFH, 14.12.2004 - III B 115/03

    Prozessfähigkeit; Genossenschaft

    Beteiligt sein kann am Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur, wer auch schon am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt war; denn mit dem Rechtsmittel soll eine zwischen bestimmten Beteiligten ergangene Entscheidung der Vorinstanz nachgeprüft werden (BFH-Beschluss vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 6).
  • BFH, 05.10.1998 - V R 12/98

    Umdeutung Revision in NZB

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128).
  • BFH, 30.11.2000 - XI B 138/00

    Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung - Prozessbevollmächtigter - Frist -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann jedoch eine von einem Steuerberater eingelegte "Revision" nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1997 IX R 17/97, BFH/NV 1998, 47, m.w.N., und vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.1997 - X B 5/97
    - in den nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO ) von einem Monat, also nach dem 16. Dezember 1996, eingereichten Schriftsätzen enthalten ist und nicht nur erläuternden Charakter hat (Gräber, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 51 f. und Rz. 55; s. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128 a. E., und vom 11. September 1996 XI B 210/95, BFH/NV 1997, 298);.
  • FG München, 05.03.2009 - 13 K 621/09

    Keine Klage auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide

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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1996 - X B 133/94   

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https://dejure.org/1996,32506
BFH, 25.07.1996 - X B 133/94 (https://dejure.org/1996,32506)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1996 - X B 133/94 (https://dejure.org/1996,32506)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - X B 133/94 (https://dejure.org/1996,32506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.06.1995 - X B 131/94

    Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X B 133/94
    Hinweis auf die wortgleiche Entscheidung vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 61.
  • BFH, 20.05.1996 - X B 139/94

    Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X B 133/94
    Ein wortgleicher Beschluß ist ferner unter dem 20. Mai 1996 (X B 139/94) ergangen.
  • BFH, 10.07.1996 - II B 139/95

    Wirksame Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Aufhebung einer

    Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X B 133/94
    Hinweis auf die wortgleiche Entscheidung vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 61.
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