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   BFH, 26.03.1997 - III R 6/96   

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https://dejure.org/1997,11667
BFH, 26.03.1997 - III R 6/96 (https://dejure.org/1997,11667)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1997 - III R 6/96 (https://dejure.org/1997,11667)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1997 - III R 6/96 (https://dejure.org/1997,11667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 S 1 Ziff 2a, InvZulG § 5 Abs 1 Nr 1 J: 1993
    Handwerksrolle

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 710
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 26.03.1997 - III R 6/96
    Wegen der Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt 1 der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 12. November 1996 III R 17/96 (BFHE 182, 230) verwiesen.
  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    Ebenso wenig hat er es als ausreichend für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage beurteilt, wenn die KG tatsächlich handwerkliche Leistungen --jedoch ohne Eintragung-- erbringt (BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; vom 26. März 1997 III R 6/96, BFH/NV 1997, 710; BFH-Beschluss vom 16. März 2000 III B 42/99, BFH/NV 2000, 1139).
  • BFH, 09.03.1998 - III B 209/96

    Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit

    Soweit der Kläger geltend macht, die fehlende Eintragung eines Betriebs in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe dürfe, da es entscheidend auf die tatsächliche Erbringung handwerklicher Leistungen und nicht auf die förmliche Eintragung ankomme, der Gewährung der erhöhten Investitionszulage nicht entgegenstehen, verweist der Senat auf seine Rechtsprechung in den Urteilen vom 12. November 1996 III R 17/96 (BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29) und vom 26. März 1997 III R 6/96 (BFH/NV 1997, 710, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Die Regelung des Eintragungserfordernisses ist nach der Rspr. des BFH (Urteile vom 12. November 1996 III R 17/96, BFH/NV 1997, 226 und vom 26. März 1997 III R 6/96, BFH/NV 1997, 710), der der Senat folgt, nicht dahin zu verstehen, dass der investierende Betrieb für die Gewährung der erhöhten Zulage schon im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter in die Handwerksrolle eingetragen sein muss.
  • BFH, 16.03.2000 - III B 42/99

    Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung der

    Nach den insoweit als maßgebend anzusehenden Urteilen des erkennenden Senats vom 12. November 1996 III R 17/96 (BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29) und vom 26. März 1997 III R 6/96 (BFH/NV 1997, 710) reicht für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 InvZulG 1993 die tatsächliche Erbringung handwerklicher Leistungen allein nicht aus.
  • FG Sachsen, 07.07.1998 - 2 K 246/96

    Ausschluss eines Handelsbetriebes von der Investitionszulage; Nachweis für die

    Dies entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH -, derzufolge es "für eine Übergangszeit" ausreichend, aber auch notwendig sei, daß der Anspruchsberechtigte im Zeitpunkt der Investition zumindest einen Antrag bei der Handwerkskammer gestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 12.11.1996 III R 17/96, BFHE 182, 230 und vom 26.3.1997 III R 6/96, BFH/NV 1997, S. 710; vgl. hierzu Beckmann, DStZ 1997, S. 393, 397).
  • FG Thüringen, 17.12.1997 - III 191/96

    Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für Gerüstbauteile; Hinzuziehung des

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