Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.11.1997

Rechtsprechung
   BFH, 06.11.1997 - VII B 172/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14530
BFH, 06.11.1997 - VII B 172/97 (https://dejure.org/1997,14530)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1997 - VII B 172/97 (https://dejure.org/1997,14530)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1997 - VII B 172/97 (https://dejure.org/1997,14530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80

    Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - VII B 172/97
    c) Auch die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von dem Senatsurteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80 (BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740 ) liegt nicht vor.

    Zwar sei die Wiederbestellung als Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigter ebenfalls in das Ermessen der Behörde gestellt (§ 48 StBerG ); jedoch könne "im Einzelfall das Ermessen der Behörde derart zusammengeschrumpft sein, daß die Behörde zur Wiederbestellung verpflichtet" sei (BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740, 745).

    Es liegt somit keine Abweichung von dem Senatsurteil in BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740 vor, wenn das FG unter diesen Umständen von einer eigenständigen Prüfung der Frage abgesehen hat, ob für den Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsanspruch auf die begehrte Befreiung von der Steuerberaterprüfung bestand.

  • BFH, 06.11.1962 - VII 97/61
    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - VII B 172/97
    a) Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das Urteil des FG nicht von der Entscheidung des Senats vom 6. November 1962 VII 97/61 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 36) ab, nach der eine (unbefugte) geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur dann vorliegt, wenn sie in selbständiger Tätigkeit erfolgt.
  • BFH, 29.03.2016 - I B 99/14

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung

    Nach § 138 Abs. 1 FGO ist über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands --d.h. des mutmaßlichen Ausgangs des Verfahrens, wenn keine Erledigung der Hauptsache eingetreten wäre-- zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 6. November 1997 VII B 172/97, BFH/NV 1998, 487).
  • BFH, 18.03.2002 - I B 48/01

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenfolge

    Danach ist über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands --d.h. des mutmaßlichen Ausgangs des Verfahrens, wenn keine Erledigung der Hauptsache eingetreten wäre-- zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 6. November 1997 VII B 172/97, BFH/NV 1998, 487).
  • BFH, 03.04.2000 - I B 68/99

    Erledigung der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung

    Die Möglichkeit einer Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache besteht auch im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren (BFH-Beschlüsse vom 10. April 1997 III B 5/96, BFH/NV 1997, 692; vom 6. November 1997 VII B 172/97, BFH/NV 1998, 487; Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 138 FGO Rz. 50, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 05.11.1997 - XI E 2/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10849
BFH, 05.11.1997 - XI E 2/97 (https://dejure.org/1997,10849)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1997 - XI E 2/97 (https://dejure.org/1997,10849)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1997 - XI E 2/97 (https://dejure.org/1997,10849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 487
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96

    Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 05.11.1997 - XI E 2/97
    Auch eine bestimmte Form oder Frist ist nicht vorgesehen (BFH-Beschluß vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575).

    Es ist auch nicht erkennbar, daß die Bedeutung des vom Erinnerungsführer verfolgten Ziels der Beschwerde eine Ermäßigung des Auffangstreitwerts rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 575).

  • BFH, 31.08.1995 - I E 1/95

    Erkennbarkeit des Rechtsschutzziels als Voraussetzung für die Erinnerung

    Auszug aus BFH, 05.11.1997 - XI E 2/97
    Da sich der Erinnerungsführer gegen die seiner Meinung nach willkürliche Zugrundelegung eines Streitwerts von 8 000 DM wendet, ist auch das von ihm verfolgte Rechtsschutzziel hinreichend erkennbar (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I E 1/95, BFH/NV 1996, 244; vom 20. Oktober 1995 IX E 1/95, BFH/NV 1996, 167).
  • BFH, 20.10.1995 - IX E 1/95
    Auszug aus BFH, 05.11.1997 - XI E 2/97
    Da sich der Erinnerungsführer gegen die seiner Meinung nach willkürliche Zugrundelegung eines Streitwerts von 8 000 DM wendet, ist auch das von ihm verfolgte Rechtsschutzziel hinreichend erkennbar (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I E 1/95, BFH/NV 1996, 244; vom 20. Oktober 1995 IX E 1/95, BFH/NV 1996, 167).
  • FG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - 3 KO 1/05

    Streitwert bei fehlender Antragstellung

    Ebenso wenig liegen die Voraussetzungen für den sog. Auffang-Streitwert von 5.000 EUR vor (§ 52 Abs. 2 GKG), wie er häufig bei unzulässigen Klagen für zutreffend gehalten wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. November 1997 XI E 2/97, BFH/NV 1998, 487 m.w.N.).
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