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   BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97   

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https://dejure.org/1998,7673
BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97 (https://dejure.org/1998,7673)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1998 - IV R 32/97 (https://dejure.org/1998,7673)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - IV R 32/97 (https://dejure.org/1998,7673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 871
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97
    Das Finanzgericht (FG) führte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88 (BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610) aus, Umzugskosten könnten abgezogen werden, wenn einwandfrei feststehe, daß der Wohnungswechsel nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt sei.

    Das FG hat ferner durch den Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610 klargestellt, daß nach seiner Auffassung für den Umzug nicht ein Bedürfnis der Klägerin nach neuen Räumen für eine Kanzlei, sondern private Gründe entscheidend waren.

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97
    Das gilt ferner, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffsmittel mit Stillschweigen übergeht und einen bestimmten Sachkomplex überhaupt nicht berücksichtigt (BFH- Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351); ebenso, wenn Ausführungen zur Beweiswürdigung völlig fehlen (BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707).

    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (BFH-Beschluß in BFHE 121, 298, BSTBl II 1977, 351, sowie Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).

  • BFH, 12.06.1996 - IV R 45/95

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97
    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt allerdings -- wie die Kläger zutreffend ausführen -- nicht nur dann vor, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen (Senatsbeschluß vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918, m. w. N.).

    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (BFH-Beschluß in BFHE 121, 298, BSTBl II 1977, 351, sowie Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).

  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97
    Das gilt ferner, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffsmittel mit Stillschweigen übergeht und einen bestimmten Sachkomplex überhaupt nicht berücksichtigt (BFH- Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351); ebenso, wenn Ausführungen zur Beweiswürdigung völlig fehlen (BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707).
  • BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90

    Wesentlicher Verfahrensmangel und zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97
    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (BFH-Beschluß in BFHE 121, 298, BSTBl II 1977, 351, sowie Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).
  • BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97
    Ein Mangel liegt aber sogar dann nicht vor, wenn Gründe übergangen worden sind, die das Gericht hätte bedenken müssen, tatsächlich aber nicht bedacht hat (BFH-Beschluß vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46).
  • FG Sachsen, 19.08.2002 - 3 K 2321/00

    Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter

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  • BFH, 23.08.2000 - I R 7/00

    Rüge der mangelnden Urteilsbegründung

    Einer fehlenden Begründung ist aber eine Begründung gleichzustellen, die nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die angefochtene Entscheidung maßgeblich sind (vgl. BGH-Beschluss in BGHZ 39, 333, 337; BFH-Urteil vom 5. Februar 1998 IV R 32/97, BFH/NV 1998, 871; BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918; vom 20. Mai 1998 IV R 58/97, BFH/NV 1999, 50).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2002 - 3 K 2321/00

    Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter

    Nach einhelliger Auffassung macht eine unzureichende oder zu dürftige Begründung die Rechtsbehelfsentscheidung nicht nichtig (vgl. BFH Beschluß vom 09. Mai 1996, IV B 58/95, BFH/NV 1998, 871 m.w.N.).
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