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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1998 - III B 65/96   

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https://dejure.org/1998,8395
BFH, 21.01.1998 - III B 65/96 (https://dejure.org/1998,8395)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1998 - III B 65/96 (https://dejure.org/1998,8395)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - III B 65/96 (https://dejure.org/1998,8395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 980
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1996 - III B 122/93

    Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils wegen mechanischer Fehler

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 65/96
    Wie der Senat in Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluß vom 25. Januar 1996 III B 122/93 (BFH/NV 1996, 682) ausgeführt hat, meint der Begriff der den Schreib- und Rechenfehlern ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten i. S. von § 107 Abs. 1 FGO die mechanischen Fehler, die ebenso mechanisch ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können.

    § 107 Abs. 1 FGO erlaubt damit die Berichtigung nicht nur bei einem Erklärungsirrtum, wie er bei einem Versprechen oder Verschreiben vorliegt, sondern -- darüber hinaus -- bei jeder Unrichtigkeit, die nicht auf einer Willensentscheidung des Gerichts, sondern auf einem Versehen beruht, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, daß das wirkliche Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 23. April 1996 IV B 151/95, BFH/NV 1996, 770; Senat in BFH/NV 1996, 682).

    Da das Berichtigungsverfahren nach § 107 Abs. 1 FGO lediglich dazu dient, eine Diskrepanz zwischen dem wirklichen und dem gewollten Urteilsinhalt zu bereinigen (Senat in BFH/NV 1996, 682), hatte der Senat das Urteil des FG im übrigen nicht zu prüfen.

  • BFH, 23.04.1996 - IV B 151/95

    Voraussetzungen für eine Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 65/96
    § 107 Abs. 1 FGO erlaubt damit die Berichtigung nicht nur bei einem Erklärungsirrtum, wie er bei einem Versprechen oder Verschreiben vorliegt, sondern -- darüber hinaus -- bei jeder Unrichtigkeit, die nicht auf einer Willensentscheidung des Gerichts, sondern auf einem Versehen beruht, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, daß das wirkliche Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 23. April 1996 IV B 151/95, BFH/NV 1996, 770; Senat in BFH/NV 1996, 682).
  • BFH, 06.07.1972 - VIII B 11/68

    Berichtigung eines Urteils - Rechenfehler - Offenbare Unrichtigkeiten -

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 65/96
    § 107 Abs. 1 FGO erlaubt damit die Berichtigung nicht nur bei einem Erklärungsirrtum, wie er bei einem Versprechen oder Verschreiben vorliegt, sondern -- darüber hinaus -- bei jeder Unrichtigkeit, die nicht auf einer Willensentscheidung des Gerichts, sondern auf einem Versehen beruht, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, daß das wirkliche Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 23. April 1996 IV B 151/95, BFH/NV 1996, 770; Senat in BFH/NV 1996, 682).
  • BFH, 09.03.2005 - I R 13/03

    Urteilsberichtigung

    Eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 Abs. 1 FGO liegt daher nur vor, wenn es sich um ein Versehen handelt, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, dass das wirklich Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 21. Januar 1998 III B 65/96, BFH/NV 1998, 980).
  • BFH, 19.11.2003 - I B 47/03

    Offenbare Unrichtigkeit; Urteilsberichtigung

    Eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 Abs. 1 FGO liegt daher nur vor, wenn es sich um ein Versehen handelt, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, dass das wirklich Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 21. Januar 1998 III B 65/96, BFH/NV 1998, 980).
  • BFH, 09.12.2004 - IV B 40/03

    Berichtigung des Urteils nach § 107 FGO durch den Einzelrichter

    Eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 Abs. 1 FGO liegt daher nur vor, wenn es sich um ein Versehen handelt, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, dass das wirklich Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 21. Januar 1998 III B 65/96, BFH/NV 1998, 980).
  • BFH, 15.11.2001 - VIII B 62/01

    Offenbare Unrichtigkeit eines Urteils - Einkommensteuer - Unrichtigkeit -

    § 107 Abs. 1 FGO erlaubt damit die Berichtigung nicht nur bei einem Erklärungsirrtum, wie er bei einem Versprechen oder Verschreiben vorliegt, sondern --darüber hinaus-- bei jeder Unrichtigkeit, die nicht auf einer Willensentscheidung des Gerichts, sondern auf einem Versehen beruht, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, dass das wirklich Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 23. April 1996 IV B 151/95, BFH/NV 1996, 770; vom 21. Januar 1998 III B 65/96, BFH/NV 1998, 980).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1998 - III B 64/96   

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BFH, 21.01.1998 - III B 64/96 (https://dejure.org/1998,15496)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1998 - III B 64/96 (https://dejure.org/1998,15496)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 980
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 64/96
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605, [BFH 27.06.1985 - I B 23/85] m.w.N.), die klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig erscheint.
  • BFH, 20.02.1995 - II B 76/94

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 64/96
    Selbst wenn dieser Einwand sachlich begründet wäre,, rechtfertigte er allein nicht die Zulassung der Revision (z.B. BFH-Beschluß vom 20. Februar 1995 II B 76/94, BFH/NV 1995, 811).
  • BFH, 03.06.1996 - X B 43/96

    Darlegung des Bestehens eines allgemeinen Interesses an der Klärung einer

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 64/96
    Allein mit der Vermutung, vergleichbare Fälle könnten anhängig werden, ist die Klärungsbedürftigkeit (hinsichtlich der möglichen Breitenwirkung) nicht dargelegt (BFH-Beschluß vom 3. Juni 1996 X B 43/96, BFH/NV 1996, 836).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1998 - I ER -P- 1/98   

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https://dejure.org/1998,48808
BFH, 21.01.1998 - I ER -P- 1/98 (https://dejure.org/1998,48808)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1998 - I ER -P- 1/98 (https://dejure.org/1998,48808)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - I ER -P- 1/98 (https://dejure.org/1998,48808)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Auslandskonkurs

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - I ER -P- 1/98
    Die in diesem BGH-Beschluß enthaltenen Rechtsausführungen entsprechen hinsichtlich dieser Rechtsfrage den Ausführungen im BGH-Beschluß vom 13. Mai 1997 IX ZR 309/96, NJW 1997, 2525.
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