Rechtsprechung
BFH, 21.01.1998 - III B 65/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines mechanischen Fehlers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 980
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.01.1996 - III B 122/93
Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils wegen mechanischer Fehler
Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 65/96
Wie der Senat in Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluß vom 25. Januar 1996 III B 122/93 (BFH/NV 1996, 682) ausgeführt hat, meint der Begriff der den Schreib- und Rechenfehlern ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten i. S. von § 107 Abs. 1 FGO die mechanischen Fehler, die ebenso mechanisch ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können.§ 107 Abs. 1 FGO erlaubt damit die Berichtigung nicht nur bei einem Erklärungsirrtum, wie er bei einem Versprechen oder Verschreiben vorliegt, sondern -- darüber hinaus -- bei jeder Unrichtigkeit, die nicht auf einer Willensentscheidung des Gerichts, sondern auf einem Versehen beruht, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, daß das wirkliche Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954;… vom 23. April 1996 IV B 151/95, BFH/NV 1996, 770; Senat in BFH/NV 1996, 682).
Da das Berichtigungsverfahren nach § 107 Abs. 1 FGO lediglich dazu dient, eine Diskrepanz zwischen dem wirklichen und dem gewollten Urteilsinhalt zu bereinigen (Senat in BFH/NV 1996, 682), hatte der Senat das Urteil des FG im übrigen nicht zu prüfen.
- BFH, 23.04.1996 - IV B 151/95
Voraussetzungen für eine Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten
Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 65/96
§ 107 Abs. 1 FGO erlaubt damit die Berichtigung nicht nur bei einem Erklärungsirrtum, wie er bei einem Versprechen oder Verschreiben vorliegt, sondern -- darüber hinaus -- bei jeder Unrichtigkeit, die nicht auf einer Willensentscheidung des Gerichts, sondern auf einem Versehen beruht, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, daß das wirkliche Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 23. April 1996 IV B 151/95, BFH/NV 1996, 770;… Senat in BFH/NV 1996, 682). - BFH, 06.07.1972 - VIII B 11/68
Berichtigung eines Urteils - Rechenfehler - Offenbare Unrichtigkeiten - …
Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 65/96
§ 107 Abs. 1 FGO erlaubt damit die Berichtigung nicht nur bei einem Erklärungsirrtum, wie er bei einem Versprechen oder Verschreiben vorliegt, sondern -- darüber hinaus -- bei jeder Unrichtigkeit, die nicht auf einer Willensentscheidung des Gerichts, sondern auf einem Versehen beruht, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, daß das wirkliche Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954;… vom 23. April 1996 IV B 151/95, BFH/NV 1996, 770;… Senat in BFH/NV 1996, 682).
- BFH, 09.03.2005 - I R 13/03
Urteilsberichtigung
Eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 Abs. 1 FGO liegt daher nur vor, wenn es sich um ein Versehen handelt, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, dass das wirklich Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 21. Januar 1998 III B 65/96, BFH/NV 1998, 980). - BFH, 19.11.2003 - I B 47/03
Offenbare Unrichtigkeit; Urteilsberichtigung
Eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 Abs. 1 FGO liegt daher nur vor, wenn es sich um ein Versehen handelt, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, dass das wirklich Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 21. Januar 1998 III B 65/96, BFH/NV 1998, 980). - BFH, 09.12.2004 - IV B 40/03
Berichtigung des Urteils nach § 107 FGO durch den Einzelrichter
Eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 Abs. 1 FGO liegt daher nur vor, wenn es sich um ein Versehen handelt, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, dass das wirklich Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954; vom 21. Januar 1998 III B 65/96, BFH/NV 1998, 980). - BFH, 15.11.2001 - VIII B 62/01
Offenbare Unrichtigkeit eines Urteils - Einkommensteuer - Unrichtigkeit - …
§ 107 Abs. 1 FGO erlaubt damit die Berichtigung nicht nur bei einem Erklärungsirrtum, wie er bei einem Versprechen oder Verschreiben vorliegt, sondern --darüber hinaus-- bei jeder Unrichtigkeit, die nicht auf einer Willensentscheidung des Gerichts, sondern auf einem Versehen beruht, durch das es, wie bei einem Schreib- oder Rechenfehler, dazu kommt, dass das wirklich Gewollte nicht zum Ausdruck gelangt (BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68, BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954;… vom 23. April 1996 IV B 151/95, BFH/NV 1996, 770; vom 21. Januar 1998 III B 65/96, BFH/NV 1998, 980).
Rechtsprechung
BFH, 21.01.1998 - III B 64/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 980
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 64/96
Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605, [BFH 27.06.1985 - I B 23/85] m.w.N.), die klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig erscheint. - BFH, 20.02.1995 - II B 76/94
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision
Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 64/96
Selbst wenn dieser Einwand sachlich begründet wäre,, rechtfertigte er allein nicht die Zulassung der Revision (z.B. BFH-Beschluß vom 20. Februar 1995 II B 76/94, BFH/NV 1995, 811). - BFH, 03.06.1996 - X B 43/96
Darlegung des Bestehens eines allgemeinen Interesses an der Klärung einer …
Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III B 64/96
Allein mit der Vermutung, vergleichbare Fälle könnten anhängig werden, ist die Klärungsbedürftigkeit (hinsichtlich der möglichen Breitenwirkung) nicht dargelegt (BFH-Beschluß vom 3. Juni 1996 X B 43/96, BFH/NV 1996, 836).
Rechtsprechung
BFH, 21.01.1998 - I ER -P- 1/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung eines inländischen Prozesses bei Eröffnung des Konkursverfahrens im Ausland
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 980
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1997 - IX ZR 309/96
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Auslandskonkurs
Auszug aus BFH, 21.01.1998 - I ER -P- 1/98
Die in diesem BGH-Beschluß enthaltenen Rechtsausführungen entsprechen hinsichtlich dieser Rechtsfrage den Ausführungen im BGH-Beschluß vom 13. Mai 1997 IX ZR 309/96, NJW 1997, 2525.