Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.09.1998

Rechtsprechung
   BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98   

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https://dejure.org/1998,2821
BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98 (https://dejure.org/1998,2821)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1998 - VI B 208/98 (https://dejure.org/1998,2821)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1998 - VI B 208/98 (https://dejure.org/1998,2821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufliche Veranlassung eines Umzugs - Wesentliche Fahrzeitverkürzung - Verbesserung der Arbeitsbedingungen - Fahrzeitersparnis - Umzugskosten

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 178
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Im übrigen hat der BFH in späteren Entscheidungen ausdrücklich dargelegt, daß beruflich veranlaßte Umzugskosten vorliegen, wenn sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, und vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Die behauptete Divergenz zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. November 1991 VI R 77/89 (BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494) liegt nicht vor.
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Aus dem dabei in Bezug genommenen BFH-Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85 (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81) ergibt sich jedoch, daß der BFH erst die dort erreichte Fahrzeitverkürzung von einer Stunde als wesentlich angesehen hat.
  • BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95

    Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Im übrigen hat der BFH in späteren Entscheidungen ausdrücklich dargelegt, daß beruflich veranlaßte Umzugskosten vorliegen, wenn sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, und vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728).
  • BFH, 03.02.1987 - V B 99/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Die als Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht in einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung genügenden Weise dargelegt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
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Rechtsprechung
   BFH, 17.09.1998 - X B 83/98   

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https://dejure.org/1998,4766
BFH, 17.09.1998 - X B 83/98 (https://dejure.org/1998,4766)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1998 - X B 83/98 (https://dejure.org/1998,4766)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1998 - X B 83/98 (https://dejure.org/1998,4766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 178
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.06.1997 - X R 144/95

    Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als

    Auszug aus BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 11. Juni 1997 X R 144/95 (BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621; vgl. auch Senatsurteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615 und X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617) über die von den Klägern als grundsätzlich bedeutsam beurteilte Rechtsfrage (Abziehbarkeit von Schulgeld für den Besuch von nicht anerkannten Ergänzungsschulen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes) entschieden und dabei auch berücksichtigt, daß einzelne Bundesländer ein förmliches Anerkennungsverfahren allgemeinbildender Ergänzungsschulen nicht vorsehen.
  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 11. Juni 1997 X R 144/95 (BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621; vgl. auch Senatsurteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615 und X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617) über die von den Klägern als grundsätzlich bedeutsam beurteilte Rechtsfrage (Abziehbarkeit von Schulgeld für den Besuch von nicht anerkannten Ergänzungsschulen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes) entschieden und dabei auch berücksichtigt, daß einzelne Bundesländer ein förmliches Anerkennungsverfahren allgemeinbildender Ergänzungsschulen nicht vorsehen.
  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 11. Juni 1997 X R 144/95 (BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621; vgl. auch Senatsurteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615 und X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617) über die von den Klägern als grundsätzlich bedeutsam beurteilte Rechtsfrage (Abziehbarkeit von Schulgeld für den Besuch von nicht anerkannten Ergänzungsschulen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes) entschieden und dabei auch berücksichtigt, daß einzelne Bundesländer ein förmliches Anerkennungsverfahren allgemeinbildender Ergänzungsschulen nicht vorsehen.
  • BFH, 12.06.1996 - IV B 133/95

    Folgen für das Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft für

    Auszug aus BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
    Ist eine Rechtsfrage bereits durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt worden, ist sie nur klärungsbedürftig, wenn neue Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (ständige Rechtsprechung z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1977 IV B 16 - 17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760; vom 12. Juni 1996 IV B 133/95, BFHE 180, 450, BStBl II 1997, 82; vom 5. Juni 1997 IV B 161/96, BFH/NV 1998, 37).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 3/98

    SA; Schulgeld

    Auszug aus BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
    Auch aus der Revisionszulassung durch das Finanzgericht München im Urteil vom 9. Oktober 1997 6 K 3198/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 451; BFH-Az: X R 3/98), das in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung die Klage abgewiesen hat, ergeben sich für den Streitfall schon deshalb keine neuen Gesichtspunkte, weil es sich dabei um den --hier nicht vorliegenden-- bisher nicht ausdrücklich entschiedenen Sonderfall handelt, daß das Schulgeld an eine öffentlich-rechtliche Anstalt des zwischenstaatlichen Rechts gezahlt wurde.
  • BFH, 05.06.1997 - IV B 161/96

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fristbeginn

    Auszug aus BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
    Ist eine Rechtsfrage bereits durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt worden, ist sie nur klärungsbedürftig, wenn neue Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (ständige Rechtsprechung z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1977 IV B 16 - 17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760; vom 12. Juni 1996 IV B 133/95, BFHE 180, 450, BStBl II 1997, 82; vom 5. Juni 1997 IV B 161/96, BFH/NV 1998, 37).
  • BFH, 08.06.1977 - I R 169/75

    Abschreibung eines Restbuchwertes - Betriebsvermögen - Unfall mit betrieblichem

    Auszug aus BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
    Ist eine Rechtsfrage bereits durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt worden, ist sie nur klärungsbedürftig, wenn neue Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (ständige Rechtsprechung z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1977 IV B 16 - 17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760; vom 12. Juni 1996 IV B 133/95, BFHE 180, 450, BStBl II 1997, 82; vom 5. Juni 1997 IV B 161/96, BFH/NV 1998, 37).
  • FG München, 09.10.1997 - 6 K 3198/97
    Auszug aus BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
    Auch aus der Revisionszulassung durch das Finanzgericht München im Urteil vom 9. Oktober 1997 6 K 3198/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 451; BFH-Az: X R 3/98), das in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung die Klage abgewiesen hat, ergeben sich für den Streitfall schon deshalb keine neuen Gesichtspunkte, weil es sich dabei um den --hier nicht vorliegenden-- bisher nicht ausdrücklich entschiedenen Sonderfall handelt, daß das Schulgeld an eine öffentlich-rechtliche Anstalt des zwischenstaatlichen Rechts gezahlt wurde.
  • BFH, 16.12.1998 - X R 68/98

    Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor Inkrafttreten des JStG 1997

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluß vom 10. Dezember 1998 2 BvR 1924/98 (nicht veröffentlicht --NV--) die Verfassungsbeschwerde gegen den die (weitere) Klärungsbedürftigkeit des Sonderausgabenabzuges von Schulgeld verneinenden Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. September 1998 X B 83/98 (NV) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 3771/00

    Sonderausgabenabzug; Schulgeld; Deutscher Versorgungsempfänger; Übersiedlung;

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen mit Beschluss vom 10. Dezember 1998 2 BvR 1924/98 (StE 1999, 98) die Verfassungsbeschwerde gegen den den Sonderausgabenabzugs von Schulgeld verneinenden BFH-Beschluss vom 17. September 1998 X B 83/98 (BFH/NV 1999, 178) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 16.12.1998 - X R 3/98

    SA; Schulgeld

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 10. Dezember 1998 2 BvR 1924/98 (nicht veröffentlicht --NV--) die Verfassungsbeschwerde gegen den die (weitere) Klärungsbedürftigkeit des Sonderausgabenabzugs von Schulgeld verneinenden BFH-Beschluß vom 17. September 1998 X B 83/98 (NV) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • FG Münster, 14.03.2000 - 6 K 3959/99

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld für eine Ergänzungsschule

    Die zitierte Entscheidung wird bestätigt durch den Beschluß des BFH vom 17.September 1998 X B 83/98 (BFH/NV 1999, 178 ), der die Zulassung der Revision ablehnte, weil dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt.
  • FG Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 6 K 332/00

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben; Eingliederung in das

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