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   BFH, 15.07.1998 - X B 107/97   

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BFH, 15.07.1998 - X B 107/97 (https://dejure.org/1998,4918)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1998 - X B 107/97 (https://dejure.org/1998,4918)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - X B 107/97 (https://dejure.org/1998,4918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 39
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.01.1995 - X R 37/94

    Kein Baukindergeld, sondern erhöhter Ausbildungsfreibetrag, wenn Kind in der nach

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - X B 107/97
    Das Urteil vom 25. Januar 1995 X R 37/94 (BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378), in dem der Senat bei auswärtiger Unterbringung des Kindes die Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG versagt hatte, betraf den Sonderfall, daß das Kind in einer nach § 10e EStG begünstigten Eigentumswohnung der Eltern einen selbständigen Haushalt geführt hatte.
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Entsprechendes gilt bei einer auswärtigen Unterbringung, wenn das Kind während seines Studiums am Studienort untergebracht ist, ihm aber im Elternhaus noch ein Zimmer zur Verfügung steht, in das es z.B. an den Wochenenden und in den Semesterferien regelmäßig zurückkehrt (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juli 1998 X B 107/97, BFH/NV 1999, 39) oder im Fall des Wehrdienstes, des Ersatzdienstes oder der Berufsausbildung (vgl. Stephan in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 34f EStG Rz. 36; Blümich/Erhard, a.a.O., § 34f EStG Rz. 87).
  • BFH, 23.04.2002 - IX R 52/99

    Kinderzulage für ein auswärts studierendes Kind

    Gleichwohl kann ein Kind, auch wenn es zu Studienzwecken auswärtig untergebracht ist, insbesondere dann noch zum Haushalt der Eltern gehören, wenn es am Studienort keinen eigenen (unabhängigen) Haushalt führt und regelmäßig an Wochenenden und in den Semesterferien in die elterliche Wohnung zurückkehrt, in der ihm weiterhin ein Zimmer zur Verfügung steht (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 X B 107/97, BFH/NV 1999, 39).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 1895/98

    Kinderzulage: Nutzung des Förderobjekts durch das Kind

    ob trotz auswärtiger Unterbringung während des Studiums eine Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 34 f. Abs. 2 EStG anzunehmen ist, ist jeweils auf Grund des vorliegenden Sachverhalts im Einzelfall zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 - X B 107/97 -, BFH/NV 1999, 39 ) .
  • FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03

    Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes und Ehekrise mit

    So hat der BFH eine Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern bei Internatsaufenthalt mit Zustimmung der Eltern und bei auswärtiger Unterbringung am Studienort bejaht, wenn während des Studiums bei den Eltern noch ein Zimmer zur Verfügung steht, in welches das Kind regelmäßig an Wochenenden und in den Semesterferien zurückkehrt (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 X B 107/97, BFH/NV 1999, 39 ; BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R24/99, BStBl II 2002, 244 betr.
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   BFH, 13.07.1998 - X B 70/98   

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BFH, 13.07.1998 - X B 70/98 (https://dejure.org/1998,2906)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1998 - X B 70/98 (https://dejure.org/1998,2906)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - X B 70/98 (https://dejure.org/1998,2906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • BFH/NV 1999, 39
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 70/98
    Soweit dieser Rechtsbegriff ein Tatbestandsmerkmal für die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vorausgesetzte sachliche Verflechtung ist, ist die frühere Kasuistik durch das nach inhaltlicher Abstimmung mit den übrigen Ertragsteuersenaten ergangene Senatsurteil vom 26. Mai 1993 X R 78/91 (BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718) auf drei Hauptfälle der sachlichen Verflechtung zurückgeführt worden, von denen einer durch den "Zuschnitt des Grundstücks auf die besonderen Bedürfnisse des Betriebs" gekennzeichnet wird.
  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 70/98
    An einer solchen Darlegung einer Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 7. August 1979 VIII R 153/77 (BFHE 129, 325, BStBl II 1980, 181) fehlt es hier.
  • BFH, 07.03.1996 - V R 29/95

    Die Vermietung eines Schiffs, das für längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 70/98
    In der Beschwerdebegründung müssen die abstrakten Rechtssätze des BFH-Urteils und die hiervon divergierende(n) Aussage(n) des FG so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I B 62/95, BFH/NV 1996, 226; vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135-136/95, BFH/NV 1997, 298).
  • BFH, 11.09.1996 - XI B 210/95

    Sinn und Zweck der Begründungspflicht einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 70/98
    In der Beschwerdebegründung müssen die abstrakten Rechtssätze des BFH-Urteils und die hiervon divergierende(n) Aussage(n) des FG so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I B 62/95, BFH/NV 1996, 226; vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135-136/95, BFH/NV 1997, 298).
  • BFH, 31.08.1995 - I B 62/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 70/98
    In der Beschwerdebegründung müssen die abstrakten Rechtssätze des BFH-Urteils und die hiervon divergierende(n) Aussage(n) des FG so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I B 62/95, BFH/NV 1996, 226; vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135-136/95, BFH/NV 1997, 298).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 171/95

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 70/98
    In der Beschwerdebegründung müssen die abstrakten Rechtssätze des BFH-Urteils und die hiervon divergierende(n) Aussage(n) des FG so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I B 62/95, BFH/NV 1996, 226; vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135-136/95, BFH/NV 1997, 298).
  • BFH, 19.12.1995 - III B 139/93

    Anforderungen an die Bezeichnung einer rechtlichen Grundsatzfrage in einer

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 70/98
    In der Beschwerdebegründung müssen die abstrakten Rechtssätze des BFH-Urteils und die hiervon divergierende(n) Aussage(n) des FG so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I B 62/95, BFH/NV 1996, 226; vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135-136/95, BFH/NV 1997, 298).
  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Von dieser Rechtsprechung gehen auch die übrigen Ertragsteuersenate des BFH aus (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 X B 70/98, BFH/NV 1999, 39, und BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 96/96, BFH/NV 1999, 758).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99

    Betriebsunternehmer - Gewerbesteuerbefreiung - Betriebsaufspaltung - Vermietung -

    Von dieser Rechtsprechung gehen inzwischen auch die übrigen Ertragsteuersenate des BFH aus (BFH-Entscheidungen vom 13. Juli 1998 X B 70/98, BFH/NV 1999, 39, und vom 27. August 1998 III R 96/96, BFH/NV 1999, 758).
  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 71/98

    Betriebsaufspaltung: Büro- und Verwaltungsgebäude

    Von dieser Rechtsprechung gehen auch die übrigen Ertragsteuersenate des BFH aus (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 X B 70/98, BFH/NV 1999, 39, und BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 96/96, BFH/NV 1999, 758).
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   BFH, 15.07.1998 - X B 107/98   

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https://dejure.org/1998,24534
BFH, 15.07.1998 - X B 107/98 (https://dejure.org/1998,24534)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auswärtige Unterbringung - Haushaltszugehörigkeit - Klärungsbedürftigkeit - Steuerermäßigung - Steuerbegünstigte Wohnung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 39
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.01.1995 - X R 37/94

    Kein Baukindergeld, sondern erhöhter Ausbildungsfreibetrag, wenn Kind in der nach

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - X B 107/98
    Das Urteil vom 25. Januar 1995 X R 37/94 (BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378), in dem der Senat bei auswärtiger Unterbringung des Kindes die Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG versagt hatte, betraf den Sonderfall, daß das Kind in einer nach § 10e EStG begünstigten Eigentumswohnung der Eltern einen selbständigen Haushalt geführt hatte.
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