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   BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97   

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https://dejure.org/1998,5214
BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97 (https://dejure.org/1998,5214)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1998 - XI B 159/97 (https://dejure.org/1998,5214)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - XI B 159/97 (https://dejure.org/1998,5214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Handelsregister - Löschung - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist - Schein-KG - Komplementär - Abwesenheit - Fristwahrungen - Divergenz - Sachaufklärungspflicht - Hinweispflicht

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3 § 118 Abs. 2
    Revision; neuer Sachverhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 662
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.08.1992 - II B 100/92

    Mangelnde Substantiierung einer Divergenzentscheidnug

    Auszug aus BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
    Falls die Klägerin meint, das FG hätte von sich aus Beweis erheben müssen, so fehlen in der Beschwerde Angaben darüber, welche Beweiserhebung sich dem FG hätte aufdrängen müssen und warum die Klägerin oder ihr Prozeßvertreter derartige Beweise nicht von sich aus angeboten haben (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1992 II B 100/92, BFH/NV 1993, 662, und vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251).
  • BFH, 08.11.1973 - V R 130/69

    Revision - Verfahrensrüge - Hinweis auf Akteninhalt - Ordnungsgemäße Erhebung -

    Auszug aus BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
    Es fehlt schon an einer genauen Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nicht berücksichtigt haben soll (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1994, 219).
  • BFH, 10.03.1995 - VIII B 98/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des FG --wie im Revisionsverfahren-- nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gebunden (BFH-Beschluß vom 10. März 1995 VIII B 98/94, BFH/NV 1995, 992).
  • BFH, 17.06.1997 - X B 193/96

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Zulassungsgrund für die Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
    Dazu hätte dargelegt werden müssen, daß ein von den Beteiligten vorgetragener oder aus den Akten erkennbarer Sachverhalt vom FG nicht zur Kenntnis genommen worden sei, daß Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung dem FG sich hätten aufdrängen müssen oder daß das FG falsche Beweisregeln bei seiner Ermittlung des Gesamtergebnisses des Verfahrens angewendet habe (BFH-Beschluß vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794, m.w.N.).
  • BFH, 16.08.1996 - VIII B 103/95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulasungbeschwerde

    Auszug aus BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
    Im übrigen hat die Klägerin --was zur ordnungsgemäßen Darlegung der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO erforderlich gewesen wäre-- keinen abstrakten Rechtssatz einer divergierenden Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) so herausgearbeitet, daß eine Abweichung erkennbar würde (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 16. August 1996 VIII B 103/95, BFH/NV 1997, 237).
  • BFH, 11.08.1993 - II B 37/93

    Hinreichende Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
    Falls die Klägerin meint, das FG hätte von sich aus Beweis erheben müssen, so fehlen in der Beschwerde Angaben darüber, welche Beweiserhebung sich dem FG hätte aufdrängen müssen und warum die Klägerin oder ihr Prozeßvertreter derartige Beweise nicht von sich aus angeboten haben (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1992 II B 100/92, BFH/NV 1993, 662, und vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251).
  • BFH, 24.07.1996 - VIII B 95/95

    Voraussetzungen dafür dass eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat -

    Auszug aus BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
    Rechtsfragen, die sich nur stellen könnten, wenn von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden (BFH-Beschluß vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127).
  • BFH, 08.07.1997 - X B 249/96
    Auszug aus BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
    Hieraus ergeben sich jedoch keine Gründe für die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Juli 1997 X B 249/96, BFH/NV 1997, 886).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Seinen tatsächlichen Feststellungen zufolge, die auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde für den Senat bindend (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1998 XI B 159/97, BFH/NV 1999, 662; vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186) sind, ist das FG davon ausgegangen, dass der Kläger die der Höhe nach unstreitigen Erhaltungsaufwendungen 1996 in vollem Umfang ausweislich der betreffenden Anlage V geltend gemacht, eine Verteilung auf die Folgejahre nicht vorgenommen und damit sein Wahlrecht --anders als es in den BFH-Fällen in BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589, und BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591, geschehen ist-- ausgeübt hat; zudem hätten sich die Erhaltungsaufwendungen auch steuerlich zu Gunsten des Klägers ausgewirkt.
  • BFH, 06.11.2008 - XI B 172/07

    Vorsteuerabzug - Feststellbarkeit des leistungsempfangenden Unternehmens -

    Denn in Bezug auf die dieser Würdigung zugrunde liegenden Feststellungen hat die Klägerin keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen vorgebracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2008 VI B 40/07, BFH/NV 2008, 955; vom 8. Dezember 1998 XI B 159/97, BFH/NV 1999, 662, und vom 4. Mai 1993 V B 13/93, BFH/NV 1994, 181).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 20/02

    Rüge von Verfahrensmängeln

    Im Übrigen kann neues tatsächliches Vorbringen nicht berücksichtigt werden, weil der BFH auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des FG gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29; vom 8. Dezember 1998 XI B 159/97, BFH/NV 1999, 662; vom 10. November 1999 VI B 388/98, BFH/NV 2000, 721).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06

    Gewerblicher Grundstückshandel; Gesellschafter-/Gesellschafts- ebene

    Das FG hat "die in der Gesellschafterversammlung vom 14. Januar 1998 geschilderte Situation einer rückläufigen Mietpreisentwicklung bei Gewerbeimmobilien" in seine Erwägungen --wenn auch nicht im Sinne der Klägerin-- einbezogen (FG-Urteil S. 13 oben); der Aspekt eines "überraschenden und ungewöhnlich attraktiven Kaufangebots" ist als neuer Sachvortrag im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) von vornherein unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1998 XI B 159/97, BFH/NV 1999, 662; vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186).
  • BFH, 15.01.2001 - IX B 99/00

    Beschwerde - Darlegungserfordernisse - Einspruchsentscheidung - Bekanntgabe -

    Denn zum einen ist die Einspruchsentscheidung nach den tatsächlichen und den Senat mangels zulässiger Verfahrensrügen (s. unten 2. und 3.) auch im Beschwerdeverfahren bindenden Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29; vom 8. Dezember 1998 XI B 159/97, BFH/NV 1999, 662) des Finanzgerichts (FG) nicht nach den Vorschriften des VwZG zugestellt worden und zum anderen beantwortet sich die Frage nach der Möglichkeit der "Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen durch Einwurf eines einfachen Briefs" nicht aus § 9 Abs. 2 VwZG, der nicht die Heilung von (allgemeinen) Bekanntgabe-, sondern von Zustellungsmängeln betrifft.
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