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Rechtsprechung
   BFH, 24.09.1999 - XI S 17/98   

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https://dejure.org/1999,13762
BFH, 24.09.1999 - XI S 17/98 (https://dejure.org/1999,13762)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1999 - XI S 17/98 (https://dejure.org/1999,13762)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1999 - XI S 17/98 (https://dejure.org/1999,13762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuervorauszahlungen - Herabsetzung - Bestandskraft der Einkommensteuerbescheide - Aussetzung der Vollziehungen - Bezeichnung des Verwaltungsakts

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3
    AdV; ESt-Vorauszahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.11.1990 - V S 12/90
    Auszug aus BFH, 24.09.1999 - XI S 17/98
    Der Senat kann offenlassen, ob der Antrag schon deshalb unzulässig ist, weil der Antragsteller den Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt werden soll, nicht hinreichend klar bezeichnet hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 14. November 1990 V S 12/90, BFH/NV 1991, 547).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.09.1999 - XI S 18/98   

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https://dejure.org/1999,11770
BFH, 24.09.1999 - XI S 18/98 (https://dejure.org/1999,11770)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1999 - XI S 18/98 (https://dejure.org/1999,11770)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1999 - XI S 18/98 (https://dejure.org/1999,11770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuervorauszahlungen - Festsetzung - Bestandskraft - Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehungen - Bezeichnung des Verwaltungsakts - Vorläufige Maßnahme - Abänderung im Hauptverfahren - Gericht der Hauptsache

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 69 Abs. 3
    AdV; Vorauszahlungsbescheid nach Jahressteuerbescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.11.1988 - V R 117/87

    Anforderungen an Revisionsbegründungsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BFH, 24.09.1999 - XI S 18/98
    Die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes als vorläufige Maßnahme setzt voraus, daß dieser in einem Hauptverfahren noch abgeändert oder aufgehoben werden kann (vgl. Beschluß des BFH vom 8. Juni 1988 II S 5/88, BFH/NV 1989, 642).
  • BFH, 08.06.1988 - II S 5/88
    Auszug aus BFH, 24.09.1999 - XI S 18/98
    Die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes als vorläufige Maßnahme setzt voraus, daß dieser in einem Hauptverfahren noch abgeändert oder aufgehoben werden kann (vgl. Beschluß des BFH vom 8. Juni 1988 II S 5/88, BFH/NV 1989, 642).
  • BFH, 14.11.1990 - V S 12/90
    Auszug aus BFH, 24.09.1999 - XI S 18/98
    Der Senat kann offenlassen, ob der Antrag schon deshalb unzulässig ist, weil der Antragsteller den Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt werden soll, nicht hinreichend klar bezeichnet hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 1990 V S 12/90, BFH/NV 1991, 547).
  • BFH, 21.01.1991 - X B 1/91

    Finanzgerichtsordnung; Beschwerde gegen Verhängung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus BFH, 24.09.1999 - XI S 18/98
    Der Senat kann offenlassen, ob der Antrag schon deshalb unzulässig ist, weil der Antragsteller den Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt werden soll, nicht hinreichend klar bezeichnet hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 1990 V S 12/90, BFH/NV 1991, 547).
  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06

    Antrag auf Aussetzung des Vorauszahlungsbescheids - Verfassungsmäßigkeit der

    Vorläufiger Rechtsschutz kann in diesem Fall nur durch Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung des Jahressteuerbescheids gewährt werden (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 24. September 1999 XI S 18/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 451; Koch in Gräber, FGO, 6. Auflage, § 69 Rz. 55 "Steueranmeldungen").
  • BFH, 25.02.2005 - XI B 78/02

    AdV - Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung; Existenzminimum

    Nachdem sich dieser Vorauszahlungsbescheid durch den Erlass der Jahresbescheide über Einkommensteuer 2000 und 2001 "auf sonstige Weise" erledigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 1999 XI S 18/98, BFH/NV 2000, 451), fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde.
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   BFH, 24.09.1999 - XI S 15/98   

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https://dejure.org/1999,13666
BFH, 24.09.1999 - XI S 15/98 (https://dejure.org/1999,13666)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1999 - XI S 15/98 (https://dejure.org/1999,13666)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1999 - XI S 15/98 (https://dejure.org/1999,13666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.11.1990 - V S 12/90
    Auszug aus BFH, 24.09.1999 - XI S 15/98
    Der Senat kann offenlassen, ob der Antrag schon deshalb unzulässig ist, weil der Antragsteller den Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt werden soll, nicht hinreichend klar bezeichnet hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 1990 V S 12/90, BFH/NV 1991, 547).

    Der BFH ist nur dann Gericht der Hauptsache im Verfahren wegen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids, wenn das Verfahren über die Rechtmäßigkeit dieses Steuerbescheids bei ihm anhängig ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1991, 547, m.w.N.).

  • BFH, 27.07.1994 - I B 246/93

    Bei Ablehnung einer Freistellungsbescheinigung gem. § 44a Abs. 5 EStG keine

    Auszug aus BFH, 24.09.1999 - XI S 15/98
    Verwaltungsakte, die sich in der Ablehnung eines Antrags erschöpfen, sind grundsätzlich nicht vollziehbar (BFH-Beschluß vom 27. Juli 1994 I B 246/93, BFHE 175, 205, BStBl II 1994, 899).
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