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   BFH, 19.10.2000 - III R 56/97   

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https://dejure.org/2000,11057
BFH, 19.10.2000 - III R 56/97 (https://dejure.org/2000,11057)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2000 - III R 56/97 (https://dejure.org/2000,11057)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - III R 56/97 (https://dejure.org/2000,11057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Reifenhandel - Vulkaniseur - Eintragung in Handwerksrolle - Festsetzung der Investitionszulage - Anlagevermögen - Abgrenzungsmerkmal - Mischbetrieb - Förderzweck - Förderungsfähige Wirtschaftsgüter

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 2 Satz 1; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 1; ; InvZulG 1993 § 3 Satz 2; ; VulkMstrV § 1 Abs. 2 Nr. 26; ; HWO § 45; ; HWO § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1993) § 3 S. 2, § 5 Abs. 2 S. 1
    Investitionszulage, Ausübung von Handel und Handwerk in einem Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 Nr 2a, InvZulG § 2 S 1
    Bindung; Handel; Handwerksrolle; Mischbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.11.1998 - III R 43/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 19.10.2000 - III R 56/97
    b) Der Senat hat ferner entschieden, dass bei Vorliegen eines sog. Mischbetriebs, bei dem eine handwerkliche (handwerksähnliche) Tätigkeit mit einer nichthandwerklichen (nicht handwerksähnlichen) Betätigung verbunden ist und bei dessen Beurteilung nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an sich eine Investitionszulagenförderung nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 ausgeschlossen wäre, gleichwohl eine Begünstigung (mit der erhöhten Zulage) insoweit in Betracht kommt, als angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter überwiegend dem eingetragenen Gewerbe (Gewerk) dienen (Senatsurteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837 weiter ausgeführt hat, ist das Erfordernis des überwiegenden Dienens im Bereich eines eingetragenen Gewerkes nur dann erfüllt, wenn die betreffenden Wirtschaftsgüter ausschließlich oder nahezu ausschließlich dem eingetragenen Gewerk dienen, wobei eine Verwendung von nicht mehr als 10 v.H. in dem nicht begünstigten bzw. nicht erhöht begünstigten Bereich als unerheblich und damit als nicht zulagenschädlich vernachlässigt werden kann.

    Denn die Einordnung nach der Systematik 1979 bzw. nach der Klassifikation 1993 tritt zurück, soweit die Eintragung in die Handwerksrolle reicht (Senatsurteil in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837).

    Die für diesen Bereich eingesetzten Wirtschaftsgüter sind damit erhöht investitionszulagenbegünstigt, sofern die Verwendung in dem nicht begünstigten Bereich 10 v.H. nicht überschreitet (Senatsurteil in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837).

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 19.10.2000 - III R 56/97
    b) Der Senat hat ferner entschieden, dass bei Vorliegen eines sog. Mischbetriebs, bei dem eine handwerkliche (handwerksähnliche) Tätigkeit mit einer nichthandwerklichen (nicht handwerksähnlichen) Betätigung verbunden ist und bei dessen Beurteilung nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an sich eine Investitionszulagenförderung nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 ausgeschlossen wäre, gleichwohl eine Begünstigung (mit der erhöhten Zulage) insoweit in Betracht kommt, als angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter überwiegend dem eingetragenen Gewerbe (Gewerk) dienen (Senatsurteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 29/98

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 19.10.2000 - III R 56/97
    Dieser bestimmt sich grundsätzlich nach den auf die einzelnen Tätigkeiten entfallenden Wertschöpfungsanteilen (Senatsurteil vom 16. März 2000 III R 29/98, BStBl II 2000, 444; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Oktober 1993, BStBl I 1993, 904, Tz. 11, und vom 30. Dezember 1994, BStBl I 1995, 18, Tz. 5).
  • BFH, 24.03.2006 - III R 49/04

    InvZul Abgrenzung Getreidegroßhandel - investitionszulagenbegünstigtes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Abgrenzung der nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 von der Förderung ausgenommenen Wirtschaftszweige die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige als Dokumentation der Verkehrsauffassung heranzuziehen (z.B. Senatsurteil vom 19. Oktober 2000 III R 56/97, BFH/NV 2001, 489, m.w.N.).
  • FG Münster, 04.07.2012 - 6 K 3567/09

    Abgrenzung Handel oder verarbeitendes Gewerbe

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind für die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes i. S. d. InvZulG zum Handel die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige (WZ) als Dokumentation der Verkehrsauffassung heranzuziehen (z. B. BFH-Urteile vom 24.03.2006 III R 49/04, BFH/NV 2006, 1709; vom 19.10.2000 III R 56/97, BFH/NV 2001, 489).
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