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   BFH, 13.05.2003 - X R 9/02   

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https://dejure.org/2003,13893
BFH, 13.05.2003 - X R 9/02 (https://dejure.org/2003,13893)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2003 - X R 9/02 (https://dejure.org/2003,13893)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - X R 9/02 (https://dejure.org/2003,13893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2; ; FGO § 138 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 138
    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Entscheidung über eine Hinzuziehung eines Bevollmächtigten nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6, HGB § 255 Abs 2 S 1
    Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungskosten; Renovierung; Vorkosten; Wesentliche Verbesserung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 13.05.2003 - X R 9/02
    Zudem obliegt dieser Ausspruch nach ständiger Rechtsprechung dem FG (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 25.02.1994 - V R 128/85

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 13.05.2003 - X R 9/02
    Dies gilt auch in Fällen, in denen die übereinstimmenden Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache erst vor dem BFH abgegeben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918).
  • BFH, 25.01.1994 - V R 128/85
    Auszug aus BFH, 13.05.2003 - X R 9/02
    Dies gilt auch in Fällen, in denen die übereinstimmenden Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache erst vor dem BFH abgegeben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918).
  • BFH, 13.08.1986 - V R 112/80

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 13.05.2003 - X R 9/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist in diesem Falle bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen über die Kosten des Verfahrens nach § 138 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.1992 - IX R 109/91

    Folge einer Hauptsacheerledigung im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus BFH, 13.05.2003 - X R 9/02
    Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 IX R 109/91, BFH/NV 1992, 834, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2004 - XI R 29/00

    Erledigung der Hauptsache; EuGH -Entscheidung

    Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. Mai 2003 X R 9/02, BFH/NV 2003, 1204).
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