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   BFH, 29.10.2003 - V B 247/02   

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https://dejure.org/2003,11462
BFH, 29.10.2003 - V B 247/02 (https://dejure.org/2003,11462)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2003 - V B 247/02 (https://dejure.org/2003,11462)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - V B 247/02 (https://dejure.org/2003,11462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 125 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 125 Abs. 1
    Arrestanordnung, Nichtigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtigkeit einer Arrestanordnung nur bei schwerwiegendem Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 247/02
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Aufklärung des Sachverhalts rügt, muss nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung u.a. bezeichnen, welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, und weshalb die angeblich unterlassene Sachverhaltsaufklärung nicht vor dem FG als verfahrensfehlerhaft gerügt worden ist (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes vgl. BFH-Beschlüsse-- vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499; vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 247/02
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Aufklärung des Sachverhalts rügt, muss nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung u.a. bezeichnen, welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, und weshalb die angeblich unterlassene Sachverhaltsaufklärung nicht vor dem FG als verfahrensfehlerhaft gerügt worden ist (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes vgl. BFH-Beschlüsse-- vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499; vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777).
  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 247/02
    Ein schwerwiegender Mangel ist nur dann offenkundig, wenn jeder verständige Dritte bei Unterstellung der Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände in der Lage ist, den Fehler der Verwaltungsmaßnahme in seiner besonderen Schwere zu erkennen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2002 VII R 56/00, BFHE 199, 511, BStBl II 2003, 109, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 247/02
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Aufklärung des Sachverhalts rügt, muss nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung u.a. bezeichnen, welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, und weshalb die angeblich unterlassene Sachverhaltsaufklärung nicht vor dem FG als verfahrensfehlerhaft gerügt worden ist (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes vgl. BFH-Beschlüsse-- vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499; vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777).
  • FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 4270/05

    Automatisierte Zollgestellung; ATLAS; Elektronische Anmeldung zur

    Jeder verständige Dritte konnte nämlich den Fehler der Verwaltungsmaßnahme bei Unterstellung der Kenntnis aller Umstände in seiner besonderen Schwere zu erkennen (BFH Beschluss v. 29.10.2003 V B 247/02, BFH/NV 2004, 313 f.).
  • VG Potsdam, 15.09.2017 - 9 K 3973/16

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Die für eine Anwendbarkeit des § 125 Abs. 1 AO erforderliche Offenkundigkeit eines besonders schwerwiegenden Fehlers liegt nur dann vor, wenn jeder verständige Dritte bei Unterstellung der Kenntnis aller in Betracht kommender Umstände in der Lage ist, den Fehler der Verwaltungsmaßnahme in seiner besonderen Schwere zu erkennen (vgl. BFH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - VII R 56/00 -, BFHE 199, 511 ff. = juris Rdnr. 17 und Beschluss vom 29. Oktober 2003 - V B 247/02 -, juris Rdnr. 10).
  • FG Düsseldorf, 01.06.2007 - 4 K 4270/05

    Einfuhrabgaben wegen unzulässigem Entfernen von Waren vom Verwahrungsort durch

    Jeder verständige Dritte konnte nämlich den Fehler der Verwaltungsmaßnahme bei Unterstellung der Kenntnis aller Umstände in seiner besonderen Schwere zu erkennen (BFH Beschluss v. 29.10.2003 V B 247/02, BFH/NV 2004, 313 f.).
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