Rechtsprechung
   BFH, 05.02.2004 - V B 205/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3287
BFH, 05.02.2004 - V B 205/02 (https://dejure.org/2004,3287)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2004 - V B 205/02 (https://dejure.org/2004,3287)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - V B 205/02 (https://dejure.org/2004,3287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 90 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 120 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 90 Abs. 2; FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine zulässige Sachaufklärungsrüge; Gestellung eines ausländischen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 964
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/97

    Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 205/02
    Ein im Ausland ansässiger Zeuge muss nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zur Sitzung des FG gestellt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N.).

    Einem Antrag auf Vertagung wegen Verhinderung eines im Ausland lebenden Zeugen braucht das FG jedenfalls dann nicht nachgehen, wenn dessen Verhinderung nicht nachprüfbar entschuldigt ist und außerdem der Beweisführer keine Angaben dazu macht, wann damit zu rechnen ist, dass dieser für eine Aussage zur Verfügung steht (vgl. BFH/NV 1999, 506, m.w.N.).

  • BFH, 15.02.2000 - X B 121/99

    Wegfall der Passivierungspflicht für Verbindlichkeiten; Hinweispflicht des

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 205/02
    Ein im Ausland ansässiger Zeuge muss nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zur Sitzung des FG gestellt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 205/02
    Es genügt daher insoweit bereits die schlichte Rüge der Nichtvernehmung den Anforderungen des § 120 Abs. 3 FGO, die auch bei einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblich sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63).
  • BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 205/02
    Das FG hat dabei zu Recht auch berücksichtigt, dass die Klägerin ihre prozessualen Mitwirkungspflichten zur Förderung des Verfahrens (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777) verletzt und trotz der Aufforderung in der mündlichen Verhandlung vom 21. Juni 2002 ihren Vortrag, die Beweisthemata weiter zu substantiieren, nicht nachgekommen ist.
  • BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00

    Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 205/02
    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es nur verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (z.B. BFH-Beschluss vom 31. August 2000 VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318).
  • BFH, 23.07.2002 - X B 174/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 205/02
    Hiervon abgesehen erfordert eine schlüssige Rüge eine genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 69, m.w.N., i.V.m. § 116 Rz. 50).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 II R 55/09, BFH/NV 2011, 1702; BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964).
  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Begründet --wie hier-- ein FG im angefochtenen Urteil, weshalb es von der Erhebung eines beantragten Beweises abgesehen hat, genügt für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht der Vortrag, das FG sei dem Beweisantritt nicht gefolgt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297; vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, jeweils m.w.N.; Urteil in BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841, 842).
  • BFH, 01.12.2006 - XI B 158/05

    NZB: unterlassene Beweiserhebung

    Hat das FG --wie im Streitfall-- selbst im Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung eines in der (letzten) mündlichen Verhandlung beantragten Beweises abgesehen hat, genügt bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, m.w.N.).

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 964, und vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).

  • BFH, 19.01.2011 - X B 68/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung der Einkünfte einer Prostituierten durch das

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel zur Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH---, vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564, und vom 24. März 2009 VII B 178/08, BFH/NV 2009, 1277).
  • BFH, 24.03.2009 - VII B 178/08

    Nichtbefolgung eines Beweisantritts - Verfügungsberechtigter i.S. von § 35 AO

    Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) geltend gemacht, das FG habe zu Unrecht einen Beweisantrag übergangen, so genügt bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, wenn das FG in der angefochtenen Entscheidung selbst begründet hat, weshalb von der Vernehmung der in der letzten mündlichen Verhandlung benannten Zeugen abgesehen worden ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787, m.w.N.; vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63, und vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, m.w.N.).

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 964, und vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).

  • BFH, 25.11.2009 - V B 31/09

    Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel zur Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564, und vom 24. März 2009 VII B 178/08, BFH/NV 2009, 1277).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, und vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 28.02.2005 - VI S 8/04

    PKH - Aussicht auf Erfolg

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung u.a. eine genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (genaue Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 69, § 116 Rz. 48 ff., jeweils m.w.N.).

    Insbesondere fehlen eingehende Ausführungen dazu, dass die Vorentscheidung auf dem gerügten Vorgehen des FG beruhen könne bzw. Letzteres rechtserheblich gewesen sei (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 964; ferner Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 115 FGO Rz. 229 und § 116 FGO Rz. 191; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 96, jeweils mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).

  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Besteht die mündliche Verhandlung aus mehreren Terminen, ist maßgeblicher Zeitpunkt insoweit spätestens der Termin der letzten Verhandlung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 2009 VII B 178/08, BFH/NV 2009, 1277; vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, und vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2006 - VIII B 7/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Verhältnis Strafverfahren/FG-Verfahren

    Hinsichtlich einer etwaigen Zeugenvernehmung des im Ausland ansässigen Herrn Y ist zudem darauf hinzuweisen, dass ein im Ausland ansässiger Zeuge nicht vom Gericht geladen, sondern von demjenigen, der ihn benannt hat, in der mündlichen Verhandlung gestellt werden müsste (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 27. September 1999 I B 49/98, BFH/NV 2000, 452; vom 7. April 2000 V B 176/99, BFH/NV 2000, 1370; Senatsbeschluss vom 21. April 1995 VIII B 133/94, BFH/NV 1995, 954).
  • BFH, 04.05.2011 - II R 55/09

    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge -

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 87/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes aus der Auflösung einer

  • BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13

    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

  • BFH, 14.02.2006 - II B 30/05

    Im Ausland lebender Zeuge; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 11.11.2004 - V B 82/04

    Ausländische Zeugen

  • BFH, 09.12.2004 - V B 85/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 19.09.2007 - III B 59/06

    Bescheidänderung nach Bp; Nichtigkeit

  • BFH, 11.11.2005 - II B 101/04

    NZB: Sachaufklärungsrüge

  • FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/01

    Zurechnung von Zinsen aus einem Wertpapierdepot in Österreich

  • BFH, 06.11.2006 - V B 107/05

    NZB: im Ausland ansässige Zeugen

  • BFH, 08.08.2006 - X B 161/04

    NZB: Zeugen im Ausland

  • BFH, 16.05.2006 - VIII B 148/05

    Verfahrensrüge wegen unterlassener Zeugenvernehmung

  • BFH, 25.01.2005 - I B 55/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines Verfahrensmangels

  • BFH, 28.12.2004 - V S 7/04

    Kein Vertretungszwang für den Antrag auf Gewährung von PKH; PKH für juristische

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 13 K 59/01

    Beweislast für das Vorliegen einer Arbeitnehmertätigkeit im Ausland trägt der

  • FG Sachsen, 16.02.2005 - 6 K 532/00

    Haftungsinanspruchnahme einer irischen Gesellschaft nach § 42d EStG

  • FG München, 16.03.2010 - 6 K 241/07

    Steuerliches Verwertungsverbot im Inland aufgrund eines "Spezialitätenvorbehalts"

  • FG Hamburg, 02.03.2021 - 2 K 211/19

    Schätzung trotz eingereichter Steuererklärungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht