Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.04.2004

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   BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01 (1)   

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https://dejure.org/2004,12994
BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01 (1) (https://dejure.org/2004,12994)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2004 - VII R 53/01 (1) (https://dejure.org/2004,12994)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2004 - VII R 53/01 (1) (https://dejure.org/2004,12994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Zolleinfuhrschuld - Zollrechtliche Behandlung der Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren

  • Judicialis

    FGO § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74 § 155; ZK Art. 203; ZPO § 250
    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Rücknahme

  • datenbank.nwb.de

    Rücknahme eines Vorabentscheidungsersuchens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 993
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01
    Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat der Kanzler des EuGH unter Bezugnahme auf das in Abschrift übermittelte Vorabentscheidungsurteil des EuGH vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik-- beim BFH angefragt, ob es im Hinblick auf dieses Urteil noch für notwendig erachtet werde, das Vorabentscheidungsersuchen aufrecht zu erhalten.

    Für diese Einschätzung spricht insbesondere, dass der EuGH, anders als von Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2003 in der Rs. C-337/01 vorgeschlagen, auch für Fälle, bei denen die Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren nachgewiesen ist, an der anhand von Einfuhrfällen entwickelten strengen Auslegung des Begriffs der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung festgehalten (Abs. 31 und 32 der Gründe) und ferner auch den wirtschaftlichen Charakter der Einfuhrabgaben bei der Frage der Entstehung der Zollschuld im Hinblick auf die Möglichkeit der Erstattung oder des Erlasses der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 der VO Nr. 2913/92 für nicht maßgeblich erachtet hat (Abs. 34 der Gründe).

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01

    Anmeldung einer Sammelgut-Sendung bei einem Zollamt - Bestehen einer Zollschuld

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01
    Mit Beschluss vom 29. Oktober 2002 VII R 53/01 (BFHE 200, 76) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das bei ihm unter diesem Aktenzeichen anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 131/98

    Aussetzung des Verfahrens; Wiederaufnahme

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01
    Da mit der Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens der Grund für die Aussetzung des Revisionsverfahrens (§ 74 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) entfallen ist, war die Wiederaufnahme dieses Verfahrens von Amts wegen anzuordnen (§ 155 FGO i.V.m. dem insoweit wegen des Amtsbetriebs im finanzgerichtlichen Verfahren modifiziert anzuwendenden § 250 der Zivilprozessordnung; vgl. den BFH-Beschluss vom 19. November 1999 XI B 131/98, BFH/NV 2000, 587, und Gräber/Koch/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 74 Rz. 51).
  • BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06

    Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben

    Dafür, dass allein die Tatsache, dass der Kaffee schließlich doch wieder (nach Anmeldung zum Zolllagerverfahren) zollamtlich erfasst worden ist, an der zwischenzeitlichen Entziehung desselben nichts ändert, kann im Übrigen auf den Beschluss des Senats vom 8. April 2004 VII R 53/01 (BFH/NV 2004, 993) zu dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats in einer Sache verwiesen werden, die ähnlich wie der Streitfall lag.
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   BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01 (1)   

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https://dejure.org/2004,15944
BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01 (1) (https://dejure.org/2004,15944)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2004 - VII R 52/01 (1) (https://dejure.org/2004,15944)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2004 - VII R 52/01 (1) (https://dejure.org/2004,15944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Zolleinfuhrschuld - Zollrechtliche Behandlung der Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren

  • Judicialis

    FGO § 74

  • rechtsportal.de

    FGO § 74 § 155; ZK Art. 203; ZPO § 250
    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Rücknahme

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Wiederaufnahme des ausgesetzten Revisionsverfahrens bei Rücknahme eines Vorabentscheidungsersuchens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 993
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01
    Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat der Kanzler des EuGH unter Bezugnahme auf das in Abschrift übermittelte Vorabentscheidungsurteil des EuGH vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik-- beim BFH angefragt, ob es im Hinblick auf dieses Urteil noch für notwendig erachtet werde, das Vorabentscheidungsersuchen aufrecht zu erhalten.

    Für diese Einschätzung spricht insbesondere, dass der EuGH, anders als von Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2003 in der Rs. C-337/01 vorgeschlagen, auch für Fälle, bei denen die Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren nachgewiesen ist, an der anhand von Einfuhrfällen entwickelten strengen Auslegung des Begriffs der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung festgehalten (Abs. 31 und 32 der Gründe) und ferner auch den wirtschaftlichen Charakter der Einfuhrabgaben bei der Frage der Entstehung der Zollschuld im Hinblick auf die Möglichkeit der Erstattung oder des Erlasses der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 der VO Nr. 2913/92 für nicht maßgeblich erachtet hat (Abs. 34 der Gründe).

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01

    Vorlage an EuGH; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01
    Mit Beschluss vom 29. Oktober 2002 VII R 52/01 (BFH/NV 2003, 354) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das bei ihm unter diesem Aktenzeichen anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 131/98

    Aussetzung des Verfahrens; Wiederaufnahme

    Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01
    Da mit der Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens der Grund für die Aussetzung des Revisionsverfahrens (§ 74 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) entfallen ist, war die Wiederaufnahme dieses Verfahrens von Amts wegen anzuordnen (§ 155 FGO i.V.m. dem insoweit wegen des Amtsbetriebs im finanzgerichtlichen Verfahren modifiziert anzuwendenden § 250 der Zivilprozessordnung; vgl. den BFH-Beschluss vom 19. November 1999 XI B 131/98, BFH/NV 2000, 587, und Gräber/Koch/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 74 Rz. 51).
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