Weitere Entscheidung unten: BFH, 09.02.2005

Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3831
BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02 (https://dejure.org/2005,3831)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2005 - IX B 239/02 (https://dejure.org/2005,3831)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - IX B 239/02 (https://dejure.org/2005,3831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 3 Nr. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 1 lit. c; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten "Taggeldes"

  • rechtsportal.de

    EStG § 3 Nr. 1 lit. c ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten "Taggeldes"

  • datenbank.nwb.de

    Tagegeld einer schweizerischen Invalidenversicherung nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 1c EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1052
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.01.2003 - IX B 174/02

    NZB; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Divergenz

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02
    Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) ist eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung (s. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2003 IX B 174/02, BFH/NV 2003, 649; vom 8. Januar 2004 V B 37-39, 57/03, BFH/NV 2004, 829, jeweils m.w.N.) weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02
    Insgesamt setzen die Kläger ihre eigene Ansicht an die Stelle des FG und wenden sich gegen dessen (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung; sie rügen letztlich materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des Urteils, womit die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02
    Insgesamt setzen die Kläger ihre eigene Ansicht an die Stelle des FG und wenden sich gegen dessen (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung; sie rügen letztlich materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des Urteils, womit die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 06.07.1998 - VI R 150/97
    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02
    Zum anderen hat der Bundesfinanzhof (BFH) in der ähnlich gelagerten Sache einer in der Schweiz tätigen, arbeitsunfähig gewordenen Altenpflegerin das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 11 K 135/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 379), das das unfallbedingte "Taggeld" der schweizerischen Invalidenversicherung als nicht nach § 3 Nr. 1 Buchst. c EStG steuerfrei beurteilte, bestätigt und die dagegen eingelegte Revision nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs einstimmig als unbegründet zurückgewiesen (Beschluss vom 6. Juli 1998 VI R 150/97, nicht veröffentlicht).
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 11 K 135/96
    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02
    Zum anderen hat der Bundesfinanzhof (BFH) in der ähnlich gelagerten Sache einer in der Schweiz tätigen, arbeitsunfähig gewordenen Altenpflegerin das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 11 K 135/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 379), das das unfallbedingte "Taggeld" der schweizerischen Invalidenversicherung als nicht nach § 3 Nr. 1 Buchst. c EStG steuerfrei beurteilte, bestätigt und die dagegen eingelegte Revision nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs einstimmig als unbegründet zurückgewiesen (Beschluss vom 6. Juli 1998 VI R 150/97, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden, wenn für einen darüber hinausgehenden offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht --wie hier-- keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Letztlich rügt der Kläger die unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    So kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden, wenn für einen darüber hinausgehenden offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 07.09.2006 - IX B 199/05

    Feststellung nach § 15a EStG; Beweiskraft des Protokolls; Restitutionsbegehren

    Letztlich setzen die Kläger zu 1 und 2 ihre eigene Tatsachenwürdigung und Rechtsansicht anstelle der des FG; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden, wenn für einen darüber hinausgehenden offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 14 K 262/02

    Tagegelder aus der Schweizer Invalidenversicherung kein Arbeitslohn und keine

    Der 2. und der 11. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg befassten sich in diesen Entscheidungen ausschließlich mit der Frage, ob die Tagegelder aus der Schweizer Invalidenversicherung gem. § 3 Nr. 1 a oder c EStG steuerfrei seien - ebenso der BFH in seinem Beschluss vom 7. Februar 2005, IX B 239/02 (BFH/NV 2005, 1052), mit dem der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das o.a. Urteil des 2. Senates des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 2002 zurückwies.

    Die Revision ist gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil die vorliegende Entscheidung vom Urteil des BFH vom 15. April 1996, VI R 98/95 (BFHE 180, 509 [BFH 15.04.1996 - VI R 98/95] = BStBl II 1996, 478) und dem Beschluss des BFH vom 7. Februar 2005, IX B 239/02 (BFH NV 2005, 1052) sowie den genannten Entscheidungen des 2. und des 11. Senates des Finanzgerichts Baden-Württemberg abweicht.

  • BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der

    Letztlich rügt der Kläger neben der (vermeintlich) unzutreffenden Tatsachenwürdigung (dazu s. oben unter 1.) --nach Art einer Revisionsbegründung-- die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 11.11.2008 - XI B 65/08

    Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines sog.

    Die Rüge der materiell-rechtlichen Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung kann jedoch die Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 27.09.2007 - IX B 19/07

    Begründung eines Vorbehalts der Nachprüfung; Verletzung der

    Im Übrigen geht der Kläger von einem vom FG nicht festgestellten Sachverhalt aus, wenn er sich auf (nicht nachgewiesene) interne Vereinbarungen zwischen den Beteiligten bezieht, und rügt dabei die unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung und die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 20.07.2007 - XI B 95/06

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Voraussetzung für den Erlass von

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn für einen darüber hinausgehenden offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht Anhaltspunkte ersichtlich sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 20.09.2007 - IX B 54/07

    Führung eines selbständigen Haushalts auch ohne Bad oder Dusche; Verletzung der

    Letztlich rügen die Kläger die unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden, wenn für einen darüber hinausgehenden offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 08.07.2008 - IX B 42/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdüblichkeit bei Mietverhältnis - Rügeverlust -

  • BFH, 10.04.2007 - IX B 159/06

    NZB: gemischt-genutztes Gebäude, Schuldzinsenabzug

  • BFH, 23.03.2007 - IX B 114/06

    Ap; Bescheidänderung nach § 164 Abs. 2 AO

  • BFH, 12.11.2008 - VII B 26/08

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen angeblich unzulässiger vorweggenommener

  • BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - kumulative Begründung des angegriffenen Urteils -

  • BFH, 20.03.2008 - VI B 37/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Vorliegen eines

  • BFH, 18.07.2008 - IX B 43/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 05.02.2007 - IX B 52/06

    Abgrenzung erstmalige Gebäudeherstellung - Fertigstellung Rohbau

  • BFH, 15.01.2007 - IX B 239/06

    NZB: Kontoauszug kein VA, Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 25.03.2008 - IX B 220/07

    Sonderabschreibungen nach § 4 FördG bei Anschaffung einer im Dachgeschoss neu

  • BFH, 01.02.2008 - X B 251/07

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06

    Schlüssige Rüge von Verfahrensfehlern; Verfahrensverstöße können eine Besorgnis

  • BFH, 13.09.2007 - IX B 129/07

    Wochenendhaus; kein dauerndes Bewohnen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 09.02.2005 - X B 147/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16083
BFH, 09.02.2005 - X B 147/04 (https://dejure.org/2005,16083)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2005 - X B 147/04 (https://dejure.org/2005,16083)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - X B 147/04 (https://dejure.org/2005,16083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 4; FGO § 115 Abs. 2
    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses, wenn der zugesagte Pensionsanspruch im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht unverfallbar warS. 10

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1052
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93

    Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage,

    Auszug aus BFH, 09.02.2005 - X B 147/04
    Eine Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ist somit nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn und soweit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem familienfremden Arbeitnehmer im Betrieb erteilt worden wäre, wobei die entsprechende Prüfung vorrangig nach dem Inhalt der Vereinbarungen vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93, BFHE 178, 331, BStBl II 1996, 153, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 50/99

    Schwesterpersonengesellschaft als stille Gesellschafterin

    Auszug aus BFH, 09.02.2005 - X B 147/04
    Fehlt es dagegen --wie zumeist bei Ehegatten-- an einem solchen Interessengegensatz, bedarf es einer Überprüfung, inwieweit Zahlungen wirtschaftlich auf dem schuldrechtlich Vereinbarten beruhen und damit durch den Betrieb veranlasst sind oder ob sie aus sonstigen Rechtsgründen erbracht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 50/99, BFHE 193, 292, BStBl II 2001, 299).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 09.02.2005 - X B 147/04
    Der sog. Fremdvergleich dient damit der Feststellung, ob der zu beurteilende Sachverhalt dem privaten Bereich oder dem Betrieb bzw. dem Bereich der Einkunftserzielung zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, 571, BStBl II 1990, 160).
  • FG Bremen, 01.09.2005 - 1 K 53/05

    Angemessenheit der Gewinnbeteiligung bei typischer stiller Beteiligung

    Demgegenüber fehlt es bei nahen Angehörigen an einem solchen Interessengegensatz, so dass es grundsätzlich einer Überprüfung bedarf, inwieweit Zahlungen wirtschaftlich dem privaten Bereich oder dem Bereich der Einkommenserzielung zuzuordnen sind, vgl. Beschluss des BFH vom 09.02.2005 X B 147/04 NV Juris-Document-Nr. STRE200550264 m.w.N. Bei der Beteiligung nahestehender Personen an einem Unternehmen können hohe Gewinnanteile auf privaten Gründen beruhen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht