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   BFH, 25.01.2005 - I B 85/04   

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https://dejure.org/2005,11914
BFH, 25.01.2005 - I B 85/04 (https://dejure.org/2005,11914)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2005 - I B 85/04 (https://dejure.org/2005,11914)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - I B 85/04 (https://dejure.org/2005,11914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 55; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Gemeinnützigkeit; Darlehen an Verein

  • datenbank.nwb.de

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei grundloser Darlehensgewährung eines Vereinsvorstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.09.1998 - I B 82/98

    Vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I B 85/04
    Es ist nicht ersichtlich, weshalb sich aus dieser vorläufigen Bescheinigung, die nach ständiger Rechtsprechung kein Verwaltungsakt, sondern nur eine unverbindliche Rechtsauskunft darstellt (z.B. BFH-Beschluss vom 23. September 1998 I B 82/98, BFHE 186, 433, BStBl II 2000, 320), ein Vertrauensschutz zu Gunsten des Klägers ergeben soll, zumal die Darlehen dem Kläger ausweislich der Feststellungen des FG mit einer Ausnahme sämtlich in den Streitjahren gegeben wurden.

    Unschlüssig ist auch die Rüge des Klägers, das FG sei von den BFH-Entscheidungen in BFHE 186, 433, BStBl II 2000, 320 sowie von den BFH-Beschlüssen jeweils vom 23. Februar 1999 XI B 128/98 (BFH/NV 1999, 1055) und XI B 130/98 (BFH/NV 1999, 1089) abgewichen.

  • BFH, 15.09.2003 - II B 175/02

    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I B 85/04
    Damit ist weder vorgetragen, was das FG weiter hätte aufklären müssen, noch welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 15. September 2003 II B 175/02, BFH/NV 2003, 1607).

    b) Soweit der Kläger eine Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes rügt, weil das FG ohne vorherigen Hinweis seine Klageabweisung auf die zweckfremde Darlehensgewährung gestützt habe, legt der Kläger nicht --wie erforderlich-- dar, was er bei einem entsprechenden richterlichen Hinweis (§ 76 Abs. 2 FGO) vorgetragen hätte und inwiefern das Urteil des FG auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1607).

  • BFH, 23.02.1999 - XI B 128/98

    Spenden; Spenden-Haftungsbescheid

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I B 85/04
    Unschlüssig ist auch die Rüge des Klägers, das FG sei von den BFH-Entscheidungen in BFHE 186, 433, BStBl II 2000, 320 sowie von den BFH-Beschlüssen jeweils vom 23. Februar 1999 XI B 128/98 (BFH/NV 1999, 1055) und XI B 130/98 (BFH/NV 1999, 1089) abgewichen.
  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I B 85/04
    Der Kläger hat nicht, wie es für die Bezeichnung einer Divergenz erforderlich ist, den von ihm aus der Rechtsprechung des BFH abgeleiteten Rechtssätzen einen davon abweichenden abstrakten Rechtssatz des FG gegenübergestellt (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603).
  • BFH, 23.02.1999 - XI B 130/98

    Spendenbescheinigung; Haftungsbescheid

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I B 85/04
    Unschlüssig ist auch die Rüge des Klägers, das FG sei von den BFH-Entscheidungen in BFHE 186, 433, BStBl II 2000, 320 sowie von den BFH-Beschlüssen jeweils vom 23. Februar 1999 XI B 128/98 (BFH/NV 1999, 1055) und XI B 130/98 (BFH/NV 1999, 1089) abgewichen.
  • BFH, 19.02.2003 - VII B 45/02

    Verlegung des Orts der Niederlassung, Beteiligtenwechsel der Steuerberaterkammer?

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I B 85/04
    Wird die Nichtzulassungsbeschwerde auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gestützt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Rechtsfrage zu formulieren, die im Interesse der Allgemeinheit klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärungsfähig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2003 VII B 45/02, BFH/NV 2003, 665).
  • BFH, 02.09.2005 - I B 229/04

    Zurechnung von Wertpapieren an Bank als Treuhänder

    Außerdem muss die betreffende Frage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (z.B. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2005 I B 85/04, BFH/NV 2005, 1233).
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