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   BFH, 10.08.2006 - V B 65/06   

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https://dejure.org/2006,16082
BFH, 10.08.2006 - V B 65/06 (https://dejure.org/2006,16082)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2006 - V B 65/06 (https://dejure.org/2006,16082)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2006 - V B 65/06 (https://dejure.org/2006,16082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    UStG 1993 § 18 Abs. 8; ; UStDV 1993 § 51; ; UStDV 1993 § 54; ; UStDV 1993 § 55; ; UStDV 1993 § 51 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStDV § 51 § 54 § 55; UStG § 18 Abs. 8
    Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 UStG

  • datenbank.nwb.de

    Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 UStG auch bei Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2310
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02

    Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 10.08.2006 - V B 65/06
    Die Geltendmachung eines Verfahrensmangels verlangt u.a. auch den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung z.B. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N.).

    Die Kläger hätten deshalb darlegen müssen, inwiefern das angefochtene Urteil nach der insoweit maßgeblichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, es also ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (z.B. BFH in BFH/NV 2004, 345).

  • BFH, 03.11.2005 - V R 56/02

    Haftung des Leistungsempfängers - Leistungsempfänger als Steuerschuldner -

    Auszug aus BFH, 10.08.2006 - V B 65/06
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 3. November 2005 V R 56/02 (BFH/NV 2006, 889) entschieden, dass das Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 UStG i.V.m. §§ 51, 54, 55 UStDV der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern --Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage-- 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) entsprach, und dass der Empfänger einer im Erhebungsgebiet steuerpflichtigen Leistung eines nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmers nach § 18 Abs. 8 UStG i.V.m. §§ 51 Abs. 2, 54 UStDV die Umsatzsteuer auch dann einzubehalten und an das zuständige FA abzuführen hatte, wenn er die Werklieferung nicht für sein Unternehmen, sondern für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezogen hatte.
  • BFH, 18.07.2001 - V B 198/00

    GmbH - Ausländische Gesellschaft - Ltd. - Umsatzsteuer - Haftungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 10.08.2006 - V B 65/06
    Die Kläger begehren die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; es sei --wie der BFH im Beschluss vom 18. Juli 2001 V B 198/00 (BFH/NV 2000, 78) ausgeführt habe-- zweifelhaft, ob das Abzugsverfahren richtlinienkonform sei; der BFH habe in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02 (BFH/NV 2005, 1158) die Richtlinienkonformität nur insoweit bejaht, als der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt sei.
  • BFH, 13.01.2005 - V R 12/02

    USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV 1993

    Auszug aus BFH, 10.08.2006 - V B 65/06
    Die Kläger begehren die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; es sei --wie der BFH im Beschluss vom 18. Juli 2001 V B 198/00 (BFH/NV 2000, 78) ausgeführt habe-- zweifelhaft, ob das Abzugsverfahren richtlinienkonform sei; der BFH habe in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02 (BFH/NV 2005, 1158) die Richtlinienkonformität nur insoweit bejaht, als der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt sei.
  • BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99

    Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 10.08.2006 - V B 65/06
    Die Kläger begehren die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; es sei --wie der BFH im Beschluss vom 18. Juli 2001 V B 198/00 (BFH/NV 2000, 78) ausgeführt habe-- zweifelhaft, ob das Abzugsverfahren richtlinienkonform sei; der BFH habe in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02 (BFH/NV 2005, 1158) die Richtlinienkonformität nur insoweit bejaht, als der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt sei.
  • BFH, 29.01.2008 - XI B 183/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Die Bezeichnung eines Verfahrensfehlers verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Fehler ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil nach der insoweit maßgeblichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensfehler beruhen kann, es also ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 96; BFH-Beschluss vom 10. August 2006 V B 65/06, BFH/NV 2006, 2310, m.w.N.).
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