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BFH, 22.02.2007 - IX R 24/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 2 Abs. 2; ; EigZulG § 8 Satz 2; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Nur bei Abgeschlossenheit der vergrößerten Wohnung liegt eine nach § 2 Abs. 2 EigZulG begünstigte Erweiterung vor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.09.2004 - 9 K 552/03
- BFH, 22.02.2007 - IX R 24/05
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 2076
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03
EigZul: Verletzung der Mitwirkungspflicht - Abgeschlossenheit der Wohnung
Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 24/05
Eine Wohnung kann nur dann Förderobjekt i.S. des § 2 Abs. 1 EigZulG sein, wenn in einem Mehrfamilienhaus die Räume baulich gegenüber anderen Räumen abgeschlossen sind (BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 IX R 75/03, BFH/NV 2005, 1765, unter 2., m.w.N.). - BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00
Förderung der Wohnraumerweiterung
Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 24/05
Denn nach seinem im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck kommenden Förderzweck begünstigt § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8 Satz 2 EigZulG die Herstellungskosten einer Wohnung, deren Wohnfläche dadurch vergrößert werden soll (s. dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 75/00, BFHE 198, 435, BStBl II 2002, 336, unter II. 1., m.w.N.).
- FG Hessen, 14.11.2007 - 11 K 1040/07
Keine Eigenheimzulage für Anbau eines Wintergartens an die von den Eltern …
Somit ist der Wintergarten auch nicht baulich abgeschlossen in die Wohnung des Klägers integriert (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 22. Februar 2007 IX R 24/05, nicht amtlich veröffentlicht, JURIS …sowie vom 7. November 2006 IX R 16/05, BFH/NV 2007, 654). - BFH, 01.04.2009 - IX R 12/08
Nach § 2 Abs. 2 EigZulG a.F. begünstigte Erweiterung - Nutzung zu eigenen …
Denn nach seinem im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck kommenden Förderzweck begünstigt § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8 Satz 2 EigZulG a.F. die Herstellungskosten einer Wohnung, deren Wohnfläche dadurch vergrößert werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2007 IX R 24/05, BFH/NV 2007, 2076, m.w.N.).