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   BFH, 21.02.2008 - III R 70/05   

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https://dejure.org/2008,4660
BFH, 21.02.2008 - III R 70/05 (https://dejure.org/2008,4660)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2008 - III R 70/05 (https://dejure.org/2008,4660)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - III R 70/05 (https://dejure.org/2008,4660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine steuerliche Anerkennung einer Mietanpassungsklausel unter nahen Angehörigen mangels tatsächlicher Durchführung

  • IWW
  • Judicialis

    PrKV § 2; ; PrKV § 2 Abs. 1; ; PrKV § 4 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; WährG § 3; ; PreisAngG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine steuerliche Anerkennung einer rückwirkenden Mietanpassung unter nahen Angehörigen aufgrund einer Wertsicherungsklausel mangels tatsächlicher Durchführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung von Mieterhöhungen als gewinnmindernde betriebliche Verbindlichkeiten; Ertragsteuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Mietanpassung: Steuerliche Anerkennung bei Angehörigen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Mietanpassung wegen Wertsicherungsklausel unter nahen Angehörigen steuerlich nicht anzuerkennen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, GewStG § 7, WährG § 3
    Betriebsausgabe; Mietvertrag; Rückwirkung; Vertrag zwischen Angehörigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1139
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Auszug aus BFH, 21.02.2008 - III R 70/05
    Zwar schließt auch bei der Durchführung von Verträgen unter nahen Angehörigen nicht jede Abweichung vom Üblichen die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFH/NV 2008, 284).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 21.02.2008 - III R 70/05
    Denn das steuerliche Rückwirkungsverbot greift nicht ein, wenn eine klare und eindeutige vertragliche Abrede zunächst schwebend unwirksam ist und der Schwebezustand --wie im Streitfall-- nach den zivilrechtlichen Vorgaben rückwirkend beendet wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus BFH, 21.02.2008 - III R 70/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerlich nur dann anzuerkennen, wenn die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339).
  • OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00

    Mieterhöhungsanspruch; Verwirkung; Wertsicherungsklausel; Mietvertrag;

    Auszug aus BFH, 21.02.2008 - III R 70/05
    Aufgrund der Wertsicherungsklausel erhöhte sich die Miete automatisch bei Eintritt der in der Klausel umschriebenen Voraussetzungen (OLG Celle, Urteil vom 9. Mai 2001 2 U 236/00, Gewerbemiete und Teileigentum 2002, 41).
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 21.02.2008 - III R 70/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerlich nur dann anzuerkennen, wenn die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339).
  • BFH, 25.10.2004 - III B 131/03

    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 21.02.2008 - III R 70/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerlich nur dann anzuerkennen, wenn die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339).
  • BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 125/78

    Abschluss eines Mietvertrages zum Betrieb einer Kegelbahn und Bowlingbahn -

    Auszug aus BFH, 21.02.2008 - III R 70/05
    Nach Aufhebung des § 3 WährG zum 1. Januar 1999 durch das Gesetz zur Einführung des Euro und der Neuregelung über die Zulässigkeit einer Indexierung nach § 2 Abs. 1 PreisAngG i.V.m. §§ 2, 4 Abs. 1 PrKV gilt die Wertsicherungsklausel rückwirkend als genehmigt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 1979 VIII ZR 125/78, Der Betrieb 1979, 1502).
  • BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07

    Keine sonstige Leistung bei ernsthaftem Verbot, zur Verfügung gestelltes

    Soweit es auf die Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung ankommt, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH insbesondere auch darauf abzustellen, ob sie tatsächlich durchgeführt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Februar 2008 III R 70/05, BFH/NV 2008, 1139; vom 22. Oktober 1998 I R 29/98, BFH/NV 1999, 972, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2008 - L 8 SO 119/07

    Begehren des Rechtsnachfolgers eines Hilfeempfängers auf Zahlung von, diesem

    Es ist daher im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 16. Juli 1991 - 2 BvR 768/90 - Kammerbeschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - NJW 1996, Seite 833 zu den Anforderungen der steuerrechtlichen Rechtsprechung an zwischen Verwandten abgeschlossene Vertragsverhältnisse; Bundesfinanzhof , Urteil vom 3. März 2004 - X R 14/01 - BFHE 205, Seite 261; Urteil vom 21. Februar 2008 - III R 70/05 - BFH/NV 2008, Seite 1139).
  • SG Lüneburg, 22.04.2009 - S 7 AL 97/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung bzgl. gewährter Arbeitslosenhilfe und Beiträge

    Es ist daher im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 16. Juli 1991 - 2 BvR 768/90 ; Kammerbeschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - NJW 1996, Seite 833 zu den Anforderungen der steuerrechtlichen Rechtsprechung an zwischen Verwandten abgeschlossene Vertragsverhältnisse; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 3. März 2004 - X R 14/01 - BFHE 205, Seite 261; Urteil vom 21. Februar 2008 - III R 70/05 - BFH/NV 2008, Seite 1139).
  • FG München, 05.08.2009 - 1 K 3729/07

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung einer Wohnung als Lager - Rückzahlung

    Dies ist aber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Voraussetzung für die Anerkennung eines derartigen Mietverhältnisses (vgl. nur BFH-Urteil vom 21. Februar 2008 III R 70/05, BFH/NV 2008, 1139).
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