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   BFH, 22.04.2008 - X B 57/07   

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https://dejure.org/2008,4305
BFH, 22.04.2008 - X B 57/07 (https://dejure.org/2008,4305)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - X B 57/07 (https://dejure.org/2008,4305)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - X B 57/07 (https://dejure.org/2008,4305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht sowie eines schwerwiegenden Rechtsfehlers

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1192
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 29.03.2016 - I B 99/14

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung

    Eine solche Erläuterung gehört jedoch zu den Voraussetzungen für die Darlegung sowohl eines Verstoßes gegen § 76 Abs. 2 FGO (BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192) als auch eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 I B 64/14, BFH/NV 2015, 1259).
  • BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz

    Eine solche Erläuterung gehört jedoch zu den Voraussetzungen für die Darlegung sowohl eines Verstoßes gegen § 76 Abs. 2 FGO (BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192) als auch eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2015 I B 64/14, BFH/NV 2015, 1259).
  • BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07

    Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen -

    Ein derartiger Fehler liegt jedoch nur dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192).
  • BFH, 01.04.2009 - X B 90/08

    Rüge überlanger Verfahrensdauer - Unmöglichkeit der Sachaufklärung - Kein

    Das FA weist zutreffend darauf hin, dass Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze in der Regel materiell-rechtliche Fehler darstellen, und zwar auch dann, wenn sich diese Fehler nicht auf die rechtliche Subsumtion, sondern auf die Würdigung von Tatsachen erstrecken (Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192).
  • FG Düsseldorf, 31.01.2014 - 1 K 3117/12

    Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung

    Der Senat hat davon abgesehen, dem vom Kläger in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag zu folgen, und den vom Kläger sistierten Zeugen zu der Frage zu vernehmen, vom wem die auf den mit Schreiben der Steuerberaterin vom 16.01.2007 übersandten Rechnungen geleisteten Unterschriften stammen, da das Ergebnis der Zeugenaussage für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BFH Beschluss vom 22.04.2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1194; Stapperfend in: Gräber, FGO § 76 RZF. 26 m.w.N.).
  • BFH, 07.10.2008 - I B 62/08

    Darlegung von Sachaufklärungsmängeln

    c) Mit ihrer Rüge, das FG habe bei der Würdigung des Sachverhalts gegen Denkgesetze verstoßen, rügen die Kläger keinen Verfahrensmangel (BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2008 VIII B 129/07, BFH/NV 2008, 973; vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192).
  • BFH, 25.11.2008 - I B 99/08

    Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und eines schweren Rechtsfehlers

    Ein solcher liegt jedoch nur dann vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist (BFH-Beschlüsse vom 12. September 2007 X B 18/03, BFH/NV 2008, 102; vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2009 - I B 174/08

    Revisionszulassung wegen Befangenheit eines FG-Richters - rückwirkendes Ereignis

    Das aber wäre Voraussetzung für eine erfolgreiche Sachaufklärungsrüge (BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192; vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213).
  • BFH, 14.11.2008 - III B 73/08

    Antrag auf Beweisaufnahme durch Vernehmung des Kindes muss substantiiert sein

    Eine schlüssige Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen, setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) u.a. voraus, dass der Beschwerdeführer substantiierte Angaben dazu macht, inwiefern das angefochtene Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192).
  • BFH, 02.02.2009 - I B 175/08

    Darlegung von Divergenz und Sachaufklärungsmängeln

    Sie führt aber nicht aus, welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen das FG ihrer Ansicht nach hätte treffen müssen und inwieweit diese zu einer für sie --die Klägerin-- günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192; vom 22. April 2008 X B 67/07, BFH/NV 2008, 1346).
  • BFH, 23.10.2008 - XI B 27/08

    Vertreterpflichten eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts - Abgrenzung der

  • BFH, 07.10.2008 - I B 1/08

    Darlegung einer Divergenz und von Sachaufklärungsmängeln

  • BFH, 24.09.2008 - VI B 107/07

    Zulassung der Revision bei objektiv willkürlicher oder greifbar gesetzeswidriger

  • BFH, 19.08.2008 - III B 129/07

    Grobes Verschulden bei Anfertigung eines Antrags auf Gewährung von

  • BFH, 27.07.2009 - XI B 120/08

    Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • BFH, 05.05.2009 - I B 197/08

    Voraussetzungen für Revisionszulassung wegen groben Rechtsfehlers - Rüge der

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