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Rechtsprechung
   BFH, 11.11.2009 - V B 46/09   

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https://dejure.org/2009,15060
BFH, 11.11.2009 - V B 46/09 (https://dejure.org/2009,15060)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2009 - V B 46/09 (https://dejure.org/2009,15060)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2009 - V B 46/09 (https://dejure.org/2009,15060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Kundenstamm kein hinreichendes Ganzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geschäftsveräußerung
    Grundsätzliches

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 479
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus BFH, 11.11.2009 - V B 46/09
    Im Hinblick auf die von der Klägerin angestrebte Anwendung von § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) stützt sie sich zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 23. August 2007 V R 14/05 (BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

    Da die durch die Klägerin aufgeworfenen Fragen durch das Senatsurteil in BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165 als geklärt anzusehen sind, kommt eine Revisionszulassung auch insoweit nicht in Betracht.

  • BFH, 02.04.2009 - V B 15/08

    Besteuerung als Kleinunternehmer bei Neuaufnahme der gewerblichen oder

    Auszug aus BFH, 11.11.2009 - V B 46/09
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich --wie hier-- die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2009 V B 15/08, BFH/NV 2009, 1284).
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Ein oder mehrere Kunden, Vertragspartner oder Mandanten sind kein "gesondert geführter Betriebsteil" oder "Teilvermögen" (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 11. November 2009 V B 46/09, Zeitschrift für Steuern & Recht 2010, R165, Rz 4).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    bb) Eine Geschäftsveräußerung kann auch bei Übereignung nur eines Gegenstandes erfüllt sein, wenn dieser Gegenstand die unternehmerische Tätigkeit ausmacht (vgl. BFH-Urteil vom 04.09.2008 - V R 23/06, BFH/NV 2009, 426, unter II.1.b cc, Rz 29), wobei die Übertragung einzelner Kunden, Mandanten oder Vertragspartner nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschluss vom 11.11.2009 - V B 46/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2010, R165, unter 1., Rz 4; BFH-Urteil in BFHE 258, 517, BFH/NV 2017, 1561, Rz 75).
  • BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19

    Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und

    (3) Eine Geschäftsveräußerung kann auch bei Übereignung nur eines Gegenstandes erfüllt sein, wenn dieser Gegenstand die unternehmerische Tätigkeit ausmacht (vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2008 - V R 23/06, BFH/NV 2009, 426, unter II.1.b cc; in BFHE 265, 549, Rz 52), wobei die Übertragung einzelner Kunden, Mandanten oder Vertragspartner nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschluss vom 11.11.2009 - V B 46/09, Zeitschrift für Steuern & Recht 2010, R165, unter 1.; BFH-Urteile vom 28.06.2017 - XI R 23/14, BFHE 258, 517, Rz 75; in BFHE 265, 549, Rz 52).
  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 2009 V B 46/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2010, R 165, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.07.2013 - 1 K 4421/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Übernahme der Kücheneinrichtung einer gepachteten

    Bei der Gesamtwürdigung ist der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu würdigen (BFH, Beschluss vom 11.11.2009 V B 46/09, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer Kundenliste - Kein rückwirkender

    Dies hat der BFH mit Beschluss vom 11.11.2009 - V B 46/09 ebenso gesehen für den Fall der Veräußerung eines Kundenstammes.
  • FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19

    Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem

    (b) Eine Geschäftsveräußerung kann auch bei Übereignung nur eines Gegenstandes erfüllt sein, wenn dieser Gegenstand die unternehmerische Tätigkeit ausmacht (vgl. Urteile des BFH vom 04.09.2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426 und vom 26.06.2019 XI R 3/17, BFHE 265, 549), wobei die Übertragung einzelner Kunden, Mandanten oder Vertragspartner nicht ausreicht (vgl. Beschluss des BFH vom 11.11.2009 V B 46/09; Urteile des BFH vom 28.06.2017 XI R 23/14, BFHE 258, 517 und vom 26.06.2019 XI R 3/17, BFHE 265, 549).
  • FG Nürnberg, 01.03.2010 - 2 K 1592/09

    Eigenständige Definition der umsatzsteuerrechtlichen Geschäftsveräußerung -

    50 3. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben des EuGH hat der BFH entschieden, dass allein die Übertragung eines Kundenstammes als einzig übertragener Unternehmensgegenstand kein hinreichendes Ganzes darstellt, das die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht und somit für eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. von § 1 Abs. 1 a UStG nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschluss vom 11.11.2009 V B 46/09, Juris).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.11.2009 - V B 68/09   

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https://dejure.org/2009,18860
BFH, 10.11.2009 - V B 68/09 (https://dejure.org/2009,18860)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2009 - V B 68/09 (https://dejure.org/2009,18860)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2009 - V B 68/09 (https://dejure.org/2009,18860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechnungserteilung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG

  • rechtsportal.de

    UStG § 14 Abs. 1 S. 2
    Übermittlungsart von Rechnungen auf anderem Weg als auf Papier oder auf elektronischem Weg

  • datenbank.nwb.de

    Rechnungserteilung auf Papier oder auf elektronischem Weg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 479
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - V B 68/09
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung gestützt, setzt eine Zulassung voraus, dass der Beschwerdeführer eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellt, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 23.10.2007 - XI B 26/07

    Keine Überprüfung der Angemessenheit von Investitionsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - V B 68/09
    Erforderlich ist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im Allgemeininteresse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2007 XI B 26/07, BFH/NV 2008, 213).
  • BFH, 01.07.2010 - V B 62/09

    Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet -

    Eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts ist nur erforderlich, wenn über bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 2009 V B 68/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2010, R 164; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41, m.w.N.).
  • BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte

    Auch eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts ist nur erforderlich, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden wäre (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. November 2009 V B 68/09, BFH/NV 2010, 479).
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