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   BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09   

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https://dejure.org/2010,8881
BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09 (https://dejure.org/2010,8881)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2010 - IV B 104/09 (https://dejure.org/2010,8881)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2010 - IV B 104/09 (https://dejure.org/2010,8881)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der Revision führende Tatbestände

  • openjur.de

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue"; Nicht zur Zulassung der Revision führende Tatbestände

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EStG § 7g Abs 3 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der Revision führende Tatbestände

  • Bundesfinanzhof

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der Revision führende Tatbestände

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 7g Abs 3 S 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der Revision führende Tatbestände

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 7g Abs 3 S 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der Revision führende Tatbestände

  • rewis.io

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der Revision führende Tatbestände

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der Revision führende Tatbestände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3 S. 1
    Erforderlichkeit einer hinreichend konkretisierten Investition zur Annahme einer den Gewinn mindernden Rücklage (Ansparabschreibung) nach § 7g Abs. 3 S. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG )

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Allerdings muss die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt hinreichend konkretisiert sein (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; Senatsbeschluss vom 9. April 2009 IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Dabei ist auch zu prüfen, ob die Investition überhaupt möglich ist (BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Allerdings muss die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt hinreichend konkretisiert sein (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; Senatsbeschluss vom 9. April 2009 IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445, m.w.N.), der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2  2.
  • BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls oder bloße Subsumtionsfehler des FG können nicht zur Zulassung der Revision führen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974; vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 2. September 2005 I B 56-59/05, BFH/NV 2006, 96).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls oder bloße Subsumtionsfehler des FG können nicht zur Zulassung der Revision führen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974; vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 2. September 2005 I B 56-59/05, BFH/NV 2006, 96).
  • BFH, 02.09.2005 - I B 56/05

    Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls oder bloße Subsumtionsfehler des FG können nicht zur Zulassung der Revision führen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974; vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 2. September 2005 I B 56-59/05, BFH/NV 2006, 96).
  • BFH, 09.04.2009 - IV B 114/08

    Ansparabschreibung bei wesentlicher Betriebserweiterung - Konkretisierung der

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Allerdings muss die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt hinreichend konkretisiert sein (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957; Senatsbeschluss vom 9. April 2009 IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2008 - X B 239/07

    Bildung einer Ansparrücklage

    Auszug aus BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
    Die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition muss eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (BFH-Beschluss vom 8. April 2008 X B 239/07, BFH/NV 2008, 1153, m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils für ein

    Durch das Erfordernis eines ernstgemeinten Investitionsvorhabens (vgl. BFHE 218, 323 Rn. 14) wird - entgegen der Revision - nicht etwa ein "voluntatives Element' in den Tatbestand eingefügt, sondern fallbezogen anhand objektiver Gegebenheiten gewürdigt, ob die Investition tatsächlich "geplant' ist, um die andernfalls mögliche Inanspruchnahme der Ansparabschreibung "ins Blaue hinein' auszuschließen (vgl. BFH aaO; BFH/NV 2011, 29).
  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    der Gründe; BFH-Beschluss vom 6. September 2010 IV B 104/09, BFH/NV 2011, 29).

    Anhaltspunkte dafür, dass es im Streitfall an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für diese Sachverhaltswürdigung gefehlt hat und daher gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze in einem solchen Maße verstoßen wurde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ist (zu der revisionsrechtlichen Überprüfung in diesem Fall vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445; in BFH/NV 2011, 29; BFH-Urteil vom 25. September 2007 VII R 28/06, BFHE 218, 448), sind nicht ersichtlich.

  • BFH, 09.01.2013 - IV B 64/11

    Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den

    Einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2010 IV B 104/09, BFH/NV 2011, 29, m.w.N.), hat die Klägerin nicht hinreichend substantiiert dargelegt.
  • BFH, 25.07.2011 - I B 8/11

    Keine Existenzgründer-Ansparabschreibung bei fehlender Investitionsabsicht -

    Damit wird allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler bei der Rechtsanwendung bzw. der Indizienwürdigung geltend gemacht, der --unabhängig von der Frage, ob ein solcher tatsächlich vorliegt-- nicht zu einer Zulassung der Revision führen kann (s. insoweit nur --auch im Zusammenhang mit einer sog. Ansparabschreibung-- BFH-Beschluss vom 6. September 2010 IV B 104/09, BFH/NV 2011, 29).
  • FG Köln, 12.02.2013 - 13 V 3763/12

    Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte

    Dass der VIII. Senat seine somit als fundiert und gefestigt anzusehende Rechtsprechung in der nunmehr vom FG des Saarlandes zugelassenen Revision VIII R 25/12 aufgeben oder modifizieren wird, ist vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten, zumal er in seinem letztgenannten Beschluss vom 2.9.2010 VIII B 261/09 (BFH/NV 2011, 29) ausdrücklich darauf hingewiesen hat, es sei höchstrichterlich geklärt, dass Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11

    Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft -

    Eine Ansparabschreibung begünstigt keine Investition "ins Blaue", sondern setzt voraus, dass die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt hinreichend konkretisiert, (noch) durchführbar und objektiv möglich ist (BFH Beschluss vom 06.09.2010 IV B 104/09, BFH/NV 2011, 29).
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