Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.12.2012

Rechtsprechung
   BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12   

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https://dejure.org/2012,42846
BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12 (https://dejure.org/2012,42846)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2012 - IX B 109/12 (https://dejure.org/2012,42846)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - IX B 109/12 (https://dejure.org/2012,42846)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Feststellung von Verlusten mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei behaupteter fehlerhafter Anwendung einer Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.06.2011 - IX R 38/10

    Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12
    Was die Urteile des Finanzgerichts (FG) München vom 20. Juli 2010  2 K 2868/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1889) und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 2011 IX R 38/10 (BFHE 233, 326, BStBl II 2011, 963) betrifft, ging es dort um die Auslegung von § 181 Abs. 5 der Abgabenordnung, wobei die Anwendbarkeit von § 52 Abs. 25 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht entscheidungserheblich war.
  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12
    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu begründen, insbesondere nicht etwaige bloße Subsumtions- bzw. sonstige Rechtsanwendungsfehler (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031; vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12
    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu begründen, insbesondere nicht etwaige bloße Subsumtions- bzw. sonstige Rechtsanwendungsfehler (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031; vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774).
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12
    Der Kläger hat auch keinen offensichtlichen (materiellen oder formellen) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12
    Der Kläger hat auch keinen offensichtlichen (materiellen oder formellen) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.).
  • FG München, 20.07.2010 - 2 K 2868/08

    Auslegung des Begriffs "von Bedeutung" im Sinne des § 181 Abs. 5 AO im

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12
    Was die Urteile des Finanzgerichts (FG) München vom 20. Juli 2010  2 K 2868/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1889) und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 2011 IX R 38/10 (BFHE 233, 326, BStBl II 2011, 963) betrifft, ging es dort um die Auslegung von § 181 Abs. 5 der Abgabenordnung, wobei die Anwendbarkeit von § 52 Abs. 25 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht entscheidungserheblich war.
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2012 IV B 48/11, BFH/NV 2012, 1462, Rz 20; vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222, Rz 22; vom 12. Dezember 2012 IX B 109/12, BFH/NV 2013, 404, Rz 3; vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, Rz 3 ff., und vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, Rz 27).
  • BFH, 27.05.2013 - IX B 183/12

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Kläger haben auch keinen offensichtlichen (materiellen oder formellen) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2012 IX B 109/12, BFH/NV 2013, 404, unter 1.; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, unter 2., m.w.N.).

    Etwaige unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler reichen insoweit nicht aus (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 404, unter 1.; vom 11. Mai 2010 X B 183/09, BFH/NV 2010, 2077, unter 2.a aa).

  • BFH, 08.02.2013 - II B 100/12

    Bewertung eines geschenkten GbR-Anteils nach Einbringung einer

    Soweit der Kläger eine fehlerhafte Anwendung des § 97 Abs. 1a BewG rügt, weil das FG zu Unrecht die für seinen Vater aufgestellte Ergänzungsbilanz nicht berücksichtigt habe, macht er einen materiell-rechtlichen Fehler geltend, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 IX B 109/12, BFH/NV 2013, 404, und vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.12.2012 - X B 137/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42683
BFH, 04.12.2012 - X B 137/11 (https://dejure.org/2012,42683)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2012 - X B 137/11 (https://dejure.org/2012,42683)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - X B 137/11 (https://dejure.org/2012,42683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB - Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheids bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schätzung

  • openjur.de

    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB; Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheids bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schätzung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 125, AO § 124 Abs 3, AO § 162
    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB - Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheids bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schätzung

  • Bundesfinanzhof

    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB - Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheids bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schätzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 125 AO, § 124 Abs 3 AO, § 162 AO
    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB - Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheids bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schätzung

  • rewis.io

    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB - Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheids bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schätzung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage nur bei Entscheidungserheblichkeit; Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheids bei Verstoß gegen die Verpflichtung zu schätzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 404
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - X B 137/11
    a) Es ist bereits zweifelhaft, ob dieses Vorbringen die Darlegungsanforderungen i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfüllt, da die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage verlangt, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - X B 137/11
    Dies ist nur dann der Fall, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen (z.B. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2014 - V B 100/13

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

    b) Es ist bereits zweifelhaft, ob dieses Vorbringen die Darlegungsanforderungen i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfüllt, da dies substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage verlangt, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und vom 4. Dezember 2012 X B 137/11, BFH/NV 2013, 404).
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